Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages  (Gelesen 25150 mal)

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Offline fortunato

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Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages
« am: 21. November 2013, 13:06:22 »


Hallo in die Runde 

Ich habe gestern von RWE Vertrieb AG eine „Kündigung“ per Einschreiben erhalten (bin bestimmt nicht der einzige) :



BEENDIGUNG IHRES BISHERIGEN STROMLIEFERVERTRAGES
Neuer Vertrag mit transparenteren und kundenfreundlicheren Bedingungen

(…)

wir haben gute Nachrichten für Sie: Die aktuelle Rechtsprechung stärkt Ihre Rechte, dadurch werden unsere AGB noch transparenter und kundenfreundlicher. Zur Umstellung beenden wir daher hiermit den mit Ihnen bestehenden Stromliefervertrag zum 31.12.2013.

Zugleich bieten wir Ihnen den neuen Stromliefervertrag RWE KLASSIK STROM WÄRMESPEICHER an, für den ab dem 01.01.2014 die beigefügten Vertragsbedingungen und Preise wirksam werden. Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Rückseite.

WICHTIG: Bitte senden Sie uns den beiliegenden Auftrag bis zum 15.12.2013 zurück. (…)

Weitere Details hierzu finden Sie auf der Rückseite.

Die Rückseite:  www.prl-soup.de/ava/Info.pdf



Ich gehöre zu den Protest-Kunden. Kann ich das Schreiben einfach ignorieren und die Rechnungen wie bisher kürzen oder muss ich hier etwas beachten ?

Vielen Dank!



Offline RR-E-ft

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Re: Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages
« Antwort #1 am: 21. November 2013, 14:34:36 »
Durch die Kündigung endet der bisherige Vertrag, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde zum 31.12.13, sonst zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Wird zum 01.01.14 ein neuer Sondervertrag abgeschlossen, gilt dessen Anfangspreis dann als vereinbart und muss als vereinbarter Preis grundsätzlich bezahlt werden.

Wird kein neuer Sondervertrag abgeschlossen, kann duch die bloße Energieentnahme eines Haushalstkunden ein Grundversorgungsvertrag begründet werden, bei dem der bei Vertragsbeginn geltende, veröffentlichte  (höhere) Allgemeine Preis als vereinbart gilt.

Offline khh

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Re: Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages
« Antwort #2 am: 21. November 2013, 17:22:29 »
@fortunato,

mit der Kündigung hat RWE vermutlich auf die Unwirksamkeit der bisher für Ihren Sondervertrag verwendeten Preisänderungsklausel analog AVBEltV § 4 Abs. 2 bzw. StromGVV § 5 Abs. 2 reagiert (vgl. EuGH-Urteil vom 21.03.2013, Az C-92/11 und BGH-Urteil vom 31.07.2013, Az VIII ZR 162/09 - beide Urteile wurden hier im Forum ausführlich behandelt).

Da die Grundversorger für HT-/NT-Tarife quasi nach wie vor ein Monopol haben (akzeptable Alternativangebote anderer Anbieter gibt es praktisch nicht), bleibt Ihnen leider wohl keine Alternative zur Versorgung durch RWE - es sei denn, der NT-Stromanteil ist sehr gering (ansonsten siehe Beitrag von @RR-E-ft).

Etwas verwunderlich ist, dass (lt. Rückseite des Schreibens) das "Standardprodukt" angeboten wird, mit dem Sie auch versorgt werden (sofern RWE Ihr Grundversorger ist), wenn Sie den Vertrag nicht unterschrieben zurückschicken. Hat RWE eventuell eine preisgünstigere Alternative in der Angebotspalette?
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Offline fortunato

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Re: Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages
« Antwort #3 am: 21. November 2013, 18:42:31 »

@RR-E-ft @khh Danke für die Antwort!

Wenn ich den (neuen) Vertrag nicht unterschreibe, kann ich dann weiterhin die Rechnungen kürzen ?

Offline khh

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Re: Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages
« Antwort #4 am: 21. November 2013, 18:54:07 »
Leider  N E I N  (s.o.) !  :( 

Sie werden dann im Rahmen der Grundversorgung beliefert, was der Tarif "RWE KLASSIK STROM WÄRMESPEICHER" zu sein scheint.

Nachtrag:
Abzuwarten bleibt, was mit künftigen Preiserhöhungen beim vorgenannten Tarif ist. Gibt es dazu eine AGB und falls ja, wie sieht die Preisänderungsklausel aus?
« Letzte Änderung: 21. November 2013, 19:16:38 von khh »
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Offline fortunato

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Re: Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages
« Antwort #5 am: 21. November 2013, 19:36:29 »

Offline queeniepaul

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Re: Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages
« Antwort #6 am: 21. November 2013, 20:09:16 »
Guten Abend,

zwar war ich länger nicht im Forum, aber habe ich da etwas grundlegendes verpasst?

Wärmespeicher- bzw. Nachtstrom-Verträge wurden doch immer als Sonderverträge eingestuft.

Mein Versorger teilt mir ganz aktuell eine Änderung des (wörtlich) Sondervertrags "Tarif Wärmespeicher" mit. Auf der Rückseite ebenfalls die Information, dass ich den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum 31.12.2013 kündigen könne. Bei Fortsetzung des Energiebezugs nach Kündigung erfolge die Belieferung zu den Konditionen des "Grundversorgungstarifs".

Ich habe zwar nicht vor, den Vertrag zu kündigen, frage mich aber, welcher "Grundversorgungstarif" dann zum tragen käme? Weder in den erhaltenen Preisblättern noch auf der Homepage des Versorgers finde ich einen "Grundversorgungstarif Wärmespeicher"!

Momentan bin ich etwas verwirrt und für Hinweise sehr dankbar.






Offline khh

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Re: Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages
« Antwort #7 am: 21. November 2013, 20:42:48 »
Ich habe zwar nicht vor, den Vertrag zu kündigen, ...

Ist Ihr Versorger auch RWE ?  Falls ja, dann dürfte RWE gekündigt haben  -  s.o. !
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Offline khh

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Re: Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages
« Antwort #8 am: 21. November 2013, 21:02:25 »
Ja, es gibt eine Anlage mit AGB:
http://www.prl-soup.de/ava/agb1.jpg
http://www.prl-soup.de/ava/agb2.jpg

OK, das ist zweifelsfrei ein Sondervertrag. Ob die AGB-Preisanpassungsklausel den EU-Transparenzanforderungen genügt, beantworten ja vielleicht die hier schreibenden Juristen.

Interessant ist die Aussage (Rückseite des Schreibens):
Zitat
Was ändert sich zum 01.01.2014, wenn ich den beigefügten Vertrag nicht zurückschicke?
Auch wenn Sie nichts unternehmen, ist Ihre Stromversorgung durch Ihren örtlichen Grundversorger sichergestellt. Soweit dies die RWE Vertrieb AG ist, werden Sie ab dem 01.01.2014 mit unserem Standardprodukt RWE Klassik Strom Wärmespeicher zu den beigefügten Preisen und Bedingungen beliefert. ...

Das ist der selbe Tarif wie der angebotene  -  Frage: Warum möchte RWE eine Unterschrift haben ?  :-\

Da die Kündigung per Einschreiben (Einwurf oder mit Rückschein?) erfolgte, kann die wirksame Einbeziehung
der AGB in das Vertragsverhältnis (§ 305 BGB) doch nicht der Grund sein, oder ?
« Letzte Änderung: 21. November 2013, 21:22:38 von khh »
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Offline fortunato

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Re: Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages
« Antwort #9 am: 21. November 2013, 21:25:13 »
@ khh

Einwurf!


Offline khh

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Re: Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages
« Antwort #10 am: 21. November 2013, 21:43:34 »
@ khh
Einwurf!

OK, dann ist die Zustellung ja wohl ausreichend dokumentiert.

Noch mal zur AGB-Klausel:
Zitat
Ziff. 3.2 ... Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. ...

Kann der Kunde die Billigkeit der Preisänderung "mit Nichtwissen" bestreiten und hat dann der Versorger den gerichtlichen Billigkeitsnachweis zu erbringen ?   

Nun ja, das erhebliche Kostenrisiko eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens bleibt aber wohl so oder so.

Wir müssen jetzt auf unsere Juristen hoffen wg. einer sachverständigen Einschätzung dieser anscheinend recht
neuen Preisänderungsklausel.

Nachtrag:
Nach meinem (unmaßgeblichen) Empfinden ist das eine AGB-Klausel (nämlich Billigkeitserfordernis wie bei Preiserhöhungen nach § 4 (2) AVBEltV bzw. nachfolgend § 5 (2) StromGVV), mit der Verbraucher bzgl. des
Umfangs einer Preiserhöhung (mangels ,klar und verständlich') nach wie vor völlig im Dunkeln tappen !?  :(
« Letzte Änderung: 22. November 2013, 02:18:34 von khh »
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Offline Cremer

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Re: Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages
« Antwort #11 am: 22. November 2013, 07:38:12 »
@fortunato,

ist denn fristgerecht, nämlich 6 Wochen vor Ablauf gekündigt worden?
Sie schreiben, die Kündigung ist Ihnen am 20.11.13 zugegangen.
Wenn so, denke ich mal nein. Es ist ein Tag zu spät.
« Letzte Änderung: 23. November 2013, 20:53:09 von Cremer »
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Stromfraß

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Offline fortunato

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Re: Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages
« Antwort #13 am: 22. November 2013, 11:55:07 »

@ Cremer

Danke. Ja, das Schreiben wurde am Mittwoch, 22.11.2013 zugestellt. Verfasst wurde das Schreiben - ich zitiere:

"Brühl, im November 2013" (kein genaues Datum angegeben).

Nirgendwo wird auch das Wort „Kündigung“ verwendet, sondern „Beendigung“, „Umstellung“ oder z.B. „WICHTIG: Bitte senden Sie uns den beiliegenden Auftrag bis zum 15.12.2013 zurück“

Offline khh

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Re: Beendigung des Wärmespeicher-Vertrages
« Antwort #14 am: 22. November 2013, 13:08:22 »
@fortunato,

wann das Schreiben verfasst wurde ist unmaßgeblich. Das Wort "Kündigung" muss nicht verwendet werden, da das Wort "Beendigung" den Willen des Erklärenden hinreichend zum Ausdruck bringt.

Prüfen Sie anhand der AGB Ihres jetzigen Vertrages, ob die einzuhaltende Kündigungsfrist 6 Wochen beträgt (zum Ende eines jeden Kalendermonats?). Falls ja und wenn das Einschreiben wirklich erst am Mittwoch 20.11.13 in Ihren Briefkasten eingeworfen wurde (Tag und Uhrzeit müssten auf dem Briefumschlag vermerkt sein), dann erfolgte die Zustellung tatsächlich um einen Tag zu spät (bei Einwurf am Di., 19.11. kann die Uhrzeit bedeutsam sein). Insofern wirkt diese Vertragskündigung erst zum nächst möglichen Termin.

Widersprechen Sie der Kündigung per Einwurf-Einschreiben mit der Einrede des nicht fristgerechten Zugangs (Kopie des Umschlags mit der Zustellungsdokumentation beifügen) und verlangen Sie die Vertragsfortsetzung. Letztlich ist damit Ihr "Problem" eines notwendig werdenden neuen Vertrages aber nur vertagt.

 

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