Üblicherweise  erteilt der Stromkunde bei Abschluss eines Liefervertrags, z.B. mit 365 AG, die Erlaubnis zur Abbuchung der Abschläge vom Bankkonto. Nun ist es  offensichtlich üblich, dass die Stromlieferanten, z.B. nach Kündigung,  die Abbuchung aufkündigen und vom Kunden  Überweisung verlangen.
Dies hat den Nachteil, dass der Kunde bei ausbleibender Stromlieferung den Abschlag nicht mehr zurückfordern kann. U.a. mit dieser Methode hat TelDaFax 500 000 Geschädigte hinterlassen.
Ist jemandem bekannt, ob man die vereinbarte Abbuchung als Vertragsbestandteil betrachten kann und somit die Überweisung verweigern kann? Wäre eine daraus resultierende Kündigung durch den Stromanbieter Rechtens?  Gibt es hierzu Gerichtsurteile oder sonstige Puplikationen?