nicht ganz richtig, denn die Schlichtungsstelle ist gem. Verfahrensordnung § 3 Abs. 1 zuständig für sämtliche Verbraucher im Sinne des § 13 BGB...
Wenn das nicht richtig ist, dann informiert die Schlichtungsstelle falsch, der Text stammt aktuell von dort und nicht von mir. Man hat wohl die Gesetzesänderung noch nicht umgesetzt.
Hat eine natürliche Person einen Vertrag ab dem 13.06.2014 abgeschlossen, zu zumindest teilweise nicht gewerblichen Zwecken, kommt sie zukünftig in den Genuss der verbraucherschützenden Regelungen, wenn dieser Zweck im Vergleich mit dem ebenfalls verfolgten gewerblichen Zweck nicht gänzlich unbedeutend ist.
Es hängt also wohl davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. @PLUS, mit Verlaub: Ihre kritischen Anmerkungen zur "Verbraucher"-Gesetzgebung etc. sind ja nachvollziehbar,
aber zum Bemühen der Forum-User, hilfesuchenden Verbrauchern möglichst etwas Verwertbares anzubieten, trägt das eher wenig bei.
@kkh, da bin ich anderer Ansicht, Verbraucher sollten möglichst objektiv über Sachverhalte informiert und aufgeklärt werden um die Risiken und Chancen selbst einschätzen zu können. Das Thema
"PV-Gewerbe-Bonus" ist nicht neu und nicht nur einmal im Forum zu finden. Wieviel Fälle sind gelöst? Sorry, aber manche Beiträge erwecken bei mir den Eindruck man könne die Suppe quasi risikolos auslöffeln. Mancher könnte sich Brandblasen holen.
Noch am Rande, die bemerkenswerte Änderung des § 13 BGB dürfte auch der Solar-Lobbyarbeit in Brüssel und anderswo
(Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU) zu verdanken sein. Allerdings ist das keine
LEX PV, sondern hat nun generelle Auswirkungen auf Kleingewerbe und Freiberufler aller Bereiche u. a. auf AGB, Rechtschutz etc. pp.. Aktuell findet man aber nur Kleingewerbetreibende als PV-Stromeinspeiser die um ihren Bonus kämpfen.