Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Probleme mit korrigierten Rechnungen  (Gelesen 17475 mal)

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Offline Sven22309

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Re: Probleme mit korrigierten Rechnungen
« Antwort #30 am: 21. Januar 2015, 10:30:12 »
So, nachdem ich nun 1 Monat nichts mehr von dem Chaosladen gehört hatte, geht die Geschichte nun doch weiter.

Nach der Überweisung des nicht vorhandenen Guthabens letzte Woche auf mein Konto und meiner Abschlagszahlung von gestern, habe ich nun heute morgen eine Rechnung für den Zeitraum 01.05.14 bis 31.12.14 erhalten.
Wie nicht anders zu erwarten, fordert Almado in dieser Rechnung nun eine entsprechende Nachzahlung von über 1.000 Euro, da sie gemerkt haben, dass keine Abschlagszahlungen auf dem Vertragskonto mehr gebucht sind. Die Zahlungen von gestern sind natürlich noch nicht aufgeführt.

Erstaunlicherweise sieht es für mich so aus, dass diese Rechnung nun zum ersten Mal sogar gleich beim ersten "Wurf" ok aussieht. Der Verbrauch stimmt mit dem Zählerstand vom 31.12 überein, der AP und GP sind unverändert und es sind keine versteckten Erhöhungen im "Text" versteckt.
Einziger Bemängelungsgrund an der Rechnung bleibt weiterhin, dass der geforderte Abschlagsbetrag nicht angepasst wurde und unverändert hoch ist.

Mir stellt sich nun natürlich die Frage, ob ich den Betrag (abzüglich meiner Überweisungen von gestern) nun zahlen sollte, wo ja noch eine Klage gegen mich im Raum steht.
Außerdem ist es ja keine Vertragsjahr-Abrechnung, sondern nur eine 2/3 Jahr - Abrechnung. Ist daran irgendetwas zu bemängeln oder ist das seitens Almado in Ordnung?

Bzgl. der Klage habe ich allerdings inzwischen die Vermutung, dass es in eine Richtung geht, wie in diesem Beitrag von khh beschrieben: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19447.0.html
Ich weiß nicht, wie hoch die Kosten für eine abgewiesene Klage sind, aber ich habe irgendwie die Befürchtung, dass Almado evtl. diese Strategie bei mir fährt, um die Schlichtungsfallpauschale zu vermeiden.
Warum sollte Almado sonst jetzt auf einmal von sich aus nicht vorhandenes Guthaben überweisen und eine nahezu korrekte Rechnung erstellen, wenn Sie eine Klage gegen mich am Laufen haben. Auch habe ich einen Text in der Schlichtungsfall - Einstellung gelesen, wo sinngemäß von Almado geschrieben wurde "Wir haben bereits Klage gegen den Beschwerdeführer erhoben und bitten davon abzusehen die Schlichtungsfall - Pauschale zu berechnen"

Offline Didakt

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Re: Probleme mit korrigierten Rechnungen
« Antwort #31 am: 21. Januar 2015, 10:56:27 »
@ Sven22309, Sie verstehe wer will. Wenn Sie in Ihrem Fall schon bestens begleitet werden, auch mit dem Hinweis, Empfehlungen anderer User auszuschlagen/nicht zu befolgen, dann frage ich mich, weshalb Sie erneut Ihre Fragen an die Öffentlichkeit richten. Ihrem Link im vorstehenden Beitrag halte ich mal folgenden Link entgegen: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19447.msg112731.html#msg112731

Wenn Sie Ihr Vertragskonto im Soll stehen lassen, schwenkt die Vertragspartei mit ihrem nicht bekannten, fragwürdigen Klagebegehren vielleicht noch auf eine Zahlungsklage um! Einen Grund hätte sie dann ja!
Ich lasse mich jedenfalls nicht davon abbringen, dass in Ihrem Fall einiges nicht richtig angefasst wurde. Aber sei’s drum.

MfG

Offline khh

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Re: Probleme mit korrigierten Rechnungen
« Antwort #32 am: 21. Januar 2015, 12:24:09 »
... Ihrem Link im vorstehenden Beitrag halte ich mal folgenden Link entgegen: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19447.msg112731.html#msg112731 - Auszug:
[...]
Es liegt wiederum am betroffenen Verbraucher, sich rechtzeitig durch eigene geeignete (vorgerichtliche) Maßnahmen erfolgreich entgegenzustellen. Man muss halt immer beizeiten selbst agieren und seine Rechte ‒ und derlei gibt es so manche ‒ stringent einfordern. ...
... Ich lasse mich jedenfalls nicht davon abbringen, dass in Ihrem Fall einiges nicht richtig angefasst wurde. ...
[Hervorhebung und "Auszug" eingefügt durch khh]

@Didakt,

vielleicht kann ich Sie von Ihrer Einschätzung "abbringen": Exakt so wurde es angefasst und eingefordert,
zu allen von almado/365AG vorgelegten Abrechnungen und zu jeder rechtlich zu beanstanden Position.
Aber von mir aus können Sie gerne "übernehmen" :D !

Gruß, khh 
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:15:29 von DieAdmin »
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Offline Sven22309

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Re: Probleme mit korrigierten Rechnungen
« Antwort #33 am: 21. Januar 2015, 12:31:03 »
Hallo Didakt,

vielleicht liegt ein Mißverständnis vor, aber ich habe hier weiter berichtet, um die Forengemeinschaft über den Fortgang zu informieren und die Informationen nicht nur im Hintergrund per PN oder Mail zu diskutieren.

Genauso, wie ich aus anderen Forumsbeiträge wichtige Informationen oder Parallelen zu meinen Problemen entnommen habe, halte ich es in einem solchen Forum für wichtig, Informationen auszutauschen und über Vorgehensweisen dieses Chaos-Stromanbieters zu berichten.

Offline Didakt

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Re: Probleme mit korrigierten Rechnungen
« Antwort #34 am: 21. Januar 2015, 12:35:01 »
@ khh

Zitat von:  Ihnen
Aber von mir aus können Sie gerne "übernehmen" :D !

Nein, danke. Ich bin auf dem Rückzug!  ;D

Offline Didakt

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Re: Probleme mit korrigierten Rechnungen
« Antwort #35 am: 21. Januar 2015, 15:55:56 »
Hallo Sven,
nichts für ungut, berichten Sie selbstverständlich weiter. Zweck des Forums ist ja der Informationsaustausch. Bei mir ist jetzt doch endlich der Groschen gefallen. Ihre Fragen sind rhetorischer Natur. Sie verwenden Sie lediglich als Stilmittel und erwarten darauf gar keine Informationen/Antworten.  :)


Offline khh

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Re: Probleme mit korrigierten Rechnungen
« Antwort #36 am: 21. Januar 2015, 18:24:57 »
Und dennoch eine Information/Antwort zu einer Frage, die von allgemeinem Interesse sein könnte :D:
... ist es ja keine Vertragsjahr-Abrechnung, sondern nur eine 2/3 Jahr - Abrechnung. Ist daran irgendetwas zu bemängeln oder ist das seitens Almado in Ordnung? ...

Dazu meine Einschätzung: Das dürfte nicht zu beanstanden sein, denn § 40 Abs. 3 Satz 1 EnWG bestimmt:
Zitat
Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich] oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen.
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Offline khh

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Re: Probleme mit korrigierten Rechnungen
« Antwort #37 am: 22. Januar 2015, 19:08:25 »
Ergänzung:

Im Übrigen können die 365 AG & Co. von Kunden geleistete Zahlungen nicht beliebig "aufrechnen", wie das in einer erläuternden Fußnote zum sogen. "Ihr Vertragskonto" in den Abrechnungen "ausdrücklich erklärt" wird und regelmäßig auch stattfindet *).

Vielmehr sind die Zahlungen der Kunden ausschließlich (bzw. vorrangig) wie zweckbestimmt zu verwenden (vgl. § 366  Abs. 1 BGB) !

*) Ein Beispiel von verschiedenen Varianten:
Im Zusammenhang mit anderen Reklamationen (bspw. bei einer deutlich verspäteten und/oder der Abrechnung eines 12 Monate wesentlich übersteigenden Lieferzeitraums) widersprach ein Kunde überhöhten, den tatsächlichen Verbrauch des Vorjahres nicht berücksichtigende Abschlagsforderungen für das nachfolgende Lieferjahr und kürzte seine weiteren Abschlagszahlungen (ggf. unter Berücksichtigung bereits geleisteter zu hoher Abschläge).
In der korrigierten Abrechnung hielten 365 AG & Co. an den zu hohen, rechtswidrigen Abschlagsforderungen für das Folgejahr fest, die behaupteten offene Abschlagsforderungen wurden mit den für das Vorjahr zweckbestimmt geleistete Abschlagszahlungen "aufgerechnet" und damit in der Rechnung für das Vorjahr ein angeblich fälliger Nachzahlungsbetrag konstruiert.
Wegen derartig "konstruierte" Forderungen werden Kunden sogar verklagt (und damit ein laufendes Schlichtungs-verfahren beendet), obwohl korrekterweise z.T. sogar ein Guthaben hätte abgerechnet werden müssen.

So geht es nicht >:( ! Wann nehmen sich die Verbraucherzentralen/der BdEV dieser Praktiken endlich an ?     
« Letzte Änderung: 22. Januar 2015, 21:39:11 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Probleme mit korrigierten Rechnungen
« Antwort #38 am: 22. Januar 2015, 22:12:11 »
So geht es nicht! ... 

Stimmt! Von beiden Vertragsparteien inzwischen schon inflationär fälschlich benutzte Bezeichnung und Anwendung an Stelle von möglicher Verrechnung.

...In der korrigierten Abrechnung hielten 365 AG & Co. an den zu hohen, rechtswidrigen Abschlagsforderungen für das Folgejahr fest, die behaupteten offene Abschlagsforderungen wurden mit den für das Vorjahr zweckbestimmt geleistete Abschlagszahlungen "aufgerechnet" und damit in der Rechnung für das Vorjahr ein angeblich fälliger Nachzahlungsbetrag konstruiert.
Wegen derartig "konstruierte" Forderungen werden Kunden sogar verklagt (und damit ein laufendes Schlichtungsverfahren beendet), obwohl korrekterweise z.T. sogar ein Guthaben hätte abgerechnet werden müssen....

Die richtige Aufrechnung (§§ 387 – 396 BGB) kann aber gerade in solchen Fällen gegenüber dem Saftladen durchaus sehr sinn- und wirkungsvoll sein, wenn der Laden sich z. B. wie vorstehend beschrieben in seinen Abrechnungen zu hohe Abschlagsvorleistungen für den nächsten Verbrauchszeitraum zurückbehalten hat. Der Aufrechnung  – bestimmungsgemäß praktiziert – steht der Saftladen nämlich machtlos vis-à-vis. Dann werden eben nach der Aufrechnungserklärung so lange unterjährig keine Abschläge mehr bezahlt, bis die Vorleistungen ausgeglichen sind. Dagegen könnte er sich nur mit einer Einrede wehren! Wie will er die denn begründen? Selbst schon zweimal mit Erfolg gegenüber dem Saftladen durchgesetzt! Und die SE hat mitgelesen/war beteiligt! ;) Nichts ist unmöglich!

Offline khh

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Re: Probleme mit korrigierten Rechnungen
« Antwort #39 am: 22. Januar 2015, 23:32:05 »
[...]
Die richtige Aufrechnung (§§ 387 – 396 BGB) kann aber gerade in solchen Fällen gegenüber dem Saftladen durchaus sehr sinn- und wirkungsvoll sein, wenn der Laden sich z. B. wie vorstehend beschrieben in seinen Abrechnungen zu hohe Abschlagsvorleistungen für den nächsten Verbrauchszeitraum zurückbehalten hat. Der Aufrechnung  – bestimmungsgemäß praktiziert – steht der Saftladen nämlich machtlos vis-à-vis. Dann werden eben nach der Aufrechnungserklärung so lange unterjährig keine Abschläge mehr bezahlt, bis die Vorleistungen ausgeglichen sind. Dagegen könnte er sich nur mit einer Einrede wehren! Wie will er die denn begründen? ...

@Didakt, theoretisch alles richtig, aber der Laden schert sich doch einen Kehricht um gesetzliche Bestimmungen!

Bspw. hindert "BGB § 390 Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung: Eine Forderung, der eine Einrede entgegensteht, kann nicht aufgerechnet werden" und ein/e vorliegende/r Widerspruch/Einrede des Kunden gegen rechtswidrig zu hohe Abschlagsforderungen nicht daran - in Ihren Worten: "in seinen Abrechnungen zu hohe Abschlagsvorleistungen für den nächsten Verbrauchszeitraum zurück(zu)behalten" (wobei das ja noch nicht einmal eine Aufrechnung von gegenseitigen Forderungen ist, sondern m.E. -wie oben ausgeführt- eher eine rechtswidrige Verwendung zweckbestimmter Zahlungen des Kunden).

Und ein Fall, wo eine weitere Abrechnungs-"Korrektur" nachgeschoben wurde und aufgrund eines nochmals erhöhten "Zurückbehaltes" ein noch höherer Nachzahlungsbetrag für den vorherigen Verbrauchszeitraum konstruiert wurde ???, scheint Ihnen bisher nicht bekannt geworden zu sein, oder ?
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Offline Didakt

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Re: Probleme mit korrigierten Rechnungen
« Antwort #40 am: 23. Januar 2015, 11:32:01 »
...Und ein Fall, wo eine weitere Abrechnungs-"Korrektur" nachgeschoben wurde und aufgrund eines nochmals erhöhten "Zurückbehaltes" ein noch höherer Nachzahlungsbetrag für den vorherigen Verbrauchszeitraum konstruiert wurde ???, scheint Ihnen bisher nicht bekannt geworden zu sein, oder ?

@ khh, doch und ich kann mir auch vieles und alles vorstellen, und zwar deshalb, weil mir in diesem Zusammenhang schon Dinge unter die Augen gekommen sind und zu bewältigen waren, die ein Vorstellungsvermögen durchaus überfordern können. Aber das muss auch mal gesagt werden: Nicht nur in Richtung des Saftladens, wenn Sie wissen, was ich meine!

Nur so viel, ich kenne den hier zur Diskussion stehenden Fall nicht im Detail und kann und werde ihn deshalb auch nicht bewerten. Und im Übrigen ist mir ja auch mit dem Zaunpfahl bedeutet worden, mich da raus zu halten. Gerne doch.

Gerade im letzten Jahr hat es bei mir an Freizeitbeschäftigung in vielfältiger Hinsicht nicht gemangelt. Ich habe nicht das Bedürfnis zu einer Steigerung, ganz im Gegenteil. Es nervt nämlich zuweilen mächtig, mit ansehen zu müssen, welch kuriosen Dinge in der Auseinandersetzung mit dem Saftladen ablaufen. Aber eine Erkenntnis hat sich bei mir inzwischen verfestigt: Bei richtiger Vorgehensweise auf der Verbraucherseite hat der Saftladen keine Chance, von einem Gericht seine unlauteren, perfiden Kreditbeschaffungsmaßnahmen zu Lasten der Verbraucher und Kunden bestätigt zu bekommen. Die Klagesucht des Saftladens hat eindeutig taktische Gründe und er zieht ja auch meistens schnell zurück, wenn das Beweismaterial des Beklagten ihm keine Chance zum Obsiegen lässt. Für den Beklagten ist es halt äußerst misslich und naturgemäß sehr (zeit-) aufwendig, in diese Lage schuldlos hin-eingezogen zu werden. Aber was soll’s, notfalls muss man da durch.

Offline khh

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Re: Probleme mit korrigierten Rechnungen
« Antwort #41 am: 23. Januar 2015, 13:37:22 »
@Didakt, in meinen Beiträgen ab Antwort #37 geht es NICHT explizit um "den hier zur Diskussion stehenden Fall".

Mein Thema sind generell die Abrechnungen von 365 AG & Co., die kaum dem Erfordernis § 40 Abs. 1 EnWG - Zitat "Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher müssen einfach und verständlich sein" genügen dürfte.

Von keinem anderen Versorger ist mir bekannt, dass in Abrechnungen ein internes "Ihr Vertragskonto" aufgeführt ist, in welchem auch den Abrechnungszeitraum nicht betreffende Zahlungen bzw. angeblich fällige Forderungen aufgelistet sind. Letzteres dient augenscheinlich dazu, deutlich zu hohe, gesetzeswidrige Abschlagsforderungen (denen oftmals sogar eine konkrete Einrede des Kunden entgegensteht, somit eine Aufrechnung unzulässig ist) für den nächsten Verbrauchszeitraum einzubehalten, dazu zweckbestimmt für den Abrechnungszeitraum geleistete Zahlungen rechtswidrig 'anzuknabbern' und damit im Ergebnis rechtlich nicht durchsetzbare Abschlagsforderungen 'versteckt' im Rechnungsbetrag für das abzurechnende Vorjahr geltend zu machen.   

Auf diese m.E. "arglistige" Abrechnungspraxis möchte ich besonders den Bund der Energieverbraucher und die Verbraucherzentralen nochmals aufmerksam machen: Es scheint dringender Handlungsbedarf geboten zu sein !


"PS: Vielleicht bietet es sich an, ab Antwort #37 einen neuen Thread mit dem Titel z.B. "Abrechnungspraxis von 365 AG & Co. rechtsform ?" anzulegen !?
« Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 13:59:21 von khh »
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Offline Didakt

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Re: Probleme mit korrigierten Rechnungen
« Antwort #42 am: 23. Januar 2015, 16:26:02 »
@Didakt, in meinen Beiträgen ab Antwort #37 geht es NICHT explizit um "den hier zur Diskussion stehenden Fall".
[…]
…Von keinem anderen Versorger ist mir bekannt, dass in Abrechnungen ein internes "Ihr Vertragskonto" aufgeführt ist, in welchem auch den Abrechnungszeitraum nicht betreffende Zahlungen bzw. angeblich fällige Forderungen aufgelistet sind. Letzteres dient augenscheinlich dazu, deutlich zu hohe, gesetzeswidrige Abschlagsforderungen (denen oftmals sogar eine konkrete Einrede des Kunden entgegensteht, somit eine Aufrechnung unzulässig ist) für den nächsten Verbrauchszeitraum einzubehalten, dazu zweckbestimmt für den Abrechnungszeitraum geleistete Zahlungen rechtswidrig 'anzuknabbern' und damit im Ergebnis rechtlich nicht durchsetzbare Abschlagsforderungen 'versteckt' im Rechnungsbetrag für das abzurechnende Vorjahr geltend zu machen…

@ khh, es ist auch egal, um welchen Fall es sich handelt.

Aber auch vorstehend wird der Begriff „Aufrechnung“ wieder falsch verwendet. Was der Anbieter hier macht, ist allenfalls eine Verrechnung mit viel zu hoch angesetzten Beträgen.

Das sog. Vertragskonto ist für mich auch nicht fragwürdig, eher sind es ganz andere Frechheiten in der Abrechnung. Das Vertragskonto ist relativ leicht, problemlos auseinanderzuklamüsern. Der Zahlungsüberhang darin kommt doch nur zum Tragen, weil Abrechnungen z. B. über einen Zeitraum von 15 Monaten ‒ meistens ohne Bonusgewährung ‒ nach Intervention des Verbrauchers wegen Fehlerhaftigkeit und mit Bezug auf § 40 (3) u. (4) EnWG auf den Zeitraum von 12 Monaten zurück korrigiert werden und der Anbieter den dadurch angefallenen Überhang aus 3 Abschlägen plus den meist sog. „12 Abschlag“ mit viel zu hohen Ansätzen in den anschließenden Verbrauchsabschnitt überführt und keine saubere Guthabenerstattung durchführt, sondern sogar noch Restzahlungen in Rechnung stellt. Wenn man dagegen angeht, führt das evtl. zu erneuten unkorrekten Abrechnungen oder zu sturem Beibehalten  an seiner Rechnungsstellung.

Dann macht man halt die Gegenrechnung auf, in der man den Laden unter dem Ansatz von sachlich fundierten Abschlägen mit Fristsetzung zur Auszahlung des errechneten Erstattungsguthabens auffordert, dem er nachkommt oder auch nicht. Setzt er sich in Verzug, gibt es zwei Möglichkeiten: Die Zahlungsklage oder die Einschaltung der SE und gleichzeitig die Aufrechnung nach BGB, denn erst jetzt ist die Voraussetzung dafür gegeben. Es stehen sich nämlich zwei Forderungen gegenüber: Die Passivforderung des Ladens auf Zahlung der monatlichen Abschläge als Hauptforderung und die Aktivforderung des Verbrauchers auf Rückforderung des Erstattungsguthabens als Gegenforderung.
Dem Laden wird die Aufklärung förmlich erklärt und ein Aufrechnungsplan/die Aufrechnungslage beigefügt. Die Aufrechnung wird durch Einbehalt von Abschlägen durchgeführt und ist erledigt, wenn sich beide Forderungen ausgeglichen gegenüberstehen.

Wenn ich das Thema aus Ihrer Sicht verfehlt haben sollte, bitte ich um Nachsicht. Dann habe ich Sie möglicherweise nicht richtig verstanden! :D

« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 18:59:49 von DieAdmin »

Offline Sven22309

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Re: Probleme mit korrigierten Rechnungen
« Antwort #43 am: 27. Januar 2015, 12:13:39 »
Am Wochenende ist die Klage bei mir eingegangen. Almado hat eine Feststellungsklage eingereicht, mit der sie mein "Berühmen" um Korrekturrechnungen unterbinden wollen. Ihrer Meinung nach sie die letzten Rechnungen inhaltlich und formal korrekt und es besteht kein Anspruch auf Korrektur.
Ich habe das ganze nun an einen Anwalt übergeben, der die Klage und Erfolgsaussicht bei Verteidigung prüfen wird.

Der Anwalt ist mit Almado Fällen vertraut und teilte mir auch gleich mit, dass es seiner Meinung nach eine Masche geworden ist, dass Almado Klagen erhebt, um die Einleitung eines Schlichtungsfall oder die Einstellung einer Schlichtung zu erwirken. Seiner Aussage nach sind die SMB Anwälte dabei sehr ausgebufft und finden scheinheilige Klagegründe, mit denen sie verhältnismäßig häufig sogar Erfolg haben, obwohl die Klagegründe für "Otto-Normalverbraucher" an den Haaren herbeigezogen sind.

Ich bin mal auf die Einschätzung meines Falls gespannt......


Offline khh

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Re: Probleme mit korrigierten Rechnungen
« Antwort #44 am: 27. Januar 2015, 13:36:44 »
... Almado hat eine Feststellungsklage eingereicht, mit der sie mein "Berühmen" um Korrekturrechnungen unterbinden wollen. Ihrer Meinung nach sind die letzten Rechnungen inhaltlich und formal korrekt und es besteht kein Anspruch auf Korrektur. ...

Nur den Hauptpunkt des "Berühmens", nämlich die auch in der letzten Rechnung ausgewiesene unverändert zu hohe, den Vorjahresverbrauch nicht berücksichtigende Abschlagsforderung haben die ausgebufften SMB-Anwälte anscheinend vergessen. ???

Aber vllt. hat man deshalb kürzlich sämtliche für das laufende Lieferjahr geleisteten Zahlungen zurücküberwiesen, obwohl dem in der letzten Rechnung ausgewiesen angeblichen Guthaben und dem avisierten V-Scheck mit dem letzten "Berühmen" bereits widersprochen wurde. ::)

Da sollte doch mit einer "Feststellungs-Widerklage" etwas zu machen sein ?   
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