Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe  (Gelesen 7235 mal)

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Offline Sylvi

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Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe
« am: 17. September 2014, 10:21:17 »
Hallo, ich hatte bei almado strom, aber keinen Bonus bekommen, weil ich gewerbe haben soll. Ich biete zuhause nur Handarbeitskurse an, was ich nicht für Gewerbe halte.
Ich bin dann zur Schlichtungsstelle gegangen, darauf hat Almado mich verklagt, weil ich den letzten Abschlag nicht bezahlt habe, weil ich den mit meinem Bonus verrechnen wollte. Kann man das ohne Anwalt regeln? Was soll ich tun?

Offline Beatzekatze

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Re: Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe
« Antwort #1 am: 17. September 2014, 10:55:53 »
Was steht denn in Ihrem Vertrag drin?
Wie hat denn die Schlichtungsstelle reagiert?

Offline khh

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Re: Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe
« Antwort #2 am: 17. September 2014, 12:17:01 »
... Ich bin dann zur Schlichtungsstelle gegangen, darauf hat Almado mich verklagt, weil ich den letzten Abschlag nicht bezahlt habe, weil ich den mit meinem Bonus verrechnen wollte. Kann man das ohne Anwalt regeln? Was soll ich tun?

Hallo Sylvi,

möglicherweise besteht sehr dringender Handlungsbedarf, daher siehe meine PM !

Haben Sie das mit der "Verrechnung" letzter Abschlag mit Bonus so almado mitgeteilt? Falls ja, dann haben Sie Ihre ansonsten guten Möglichkeiten bzgl. Bonusverweigerung wg. "angebliches Gewerbe" u.U. selbst "vermasselt" und dann geht es jetzt vorrangig um Schadensbegrenzung bzgl. der anhängigen Klage !

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 17. September 2014, 12:38:00 von khh »
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Offline diode

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Re: Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe
« Antwort #3 am: 19. September 2014, 07:16:56 »
Ich habe genau das gleiche Problem. Ich habe lediglich ein Kleingewerbe unter meiner Privatadresse angemeldet.
Habe jetzt vom Amtsgericht ein Schreiben bekommen.  Wir regele ich das ganze ohne Anwalt.

Offline bolli

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Re: Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe
« Antwort #4 am: 19. September 2014, 08:29:29 »
Wir regele ich das ganze ohne Anwalt.
Zum einen besteht vorm Amtsgericht kein Anwaltszwang, insofern können Sie sich auch selbst vertreten. Wenn Sie allerdings in Verwaltungssachen völlig ungeübt sind, wird das vielleicht etwas komplizierter.
Des weiteren besteht die Möglichkeit, auf den Bonus zu verzichten. Dann besteht auch kein weiteres Interesse an einer Feststellungsklage seitens Almado/365 AG (ich vermute mal, dass eine solche angestrengt wurde).

Maßgeblich für die Beurteilung Ihrer Erfolgschancen könnte sein, welche AGB-Klausel Bestandteil Ihres konkreten Vertrages wurde. Es gab da in den letzten 2 Jahren zahlreiche Varianten, wobei die erstverwendeten (z.B. die mit dem "Standardlastprofil: H0) dem Verbraucher aus meiner Sicht noch recht hohe Erfolgsaussichten bieten.

Offline khh

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Re: Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe
« Antwort #5 am: 19. September 2014, 10:41:26 »
... Habe jetzt vom Amtsgericht ein Schreiben bekommen. Wie regele ich das ganze ohne Anwalt.

@diode,

was für ein "Schreiben" haben Sie jetzt vom Amtsgericht bekommen? Wenn das die Zustellung einer Klageschrift ist (siehe § 271 ZPO), dann hat innerhalb der genannten Frist (mindestens 2 Wochen) eine schriftliche Klageerwiderung zu erfolgen (siehe § 277 ZPO), womit m.E. unbedingt ein Anwalt beauftragt werden sollte!

Wenn Sie keinen Anwalt beauftragen und das Handtuch werfen wollen (mit einem "Verzicht" auf den Bonus ist es nicht getan), dann kontaktieren Sie umgehend das Amtsgericht und lassen sich über die Möglichkeiten eines "sofortigen Anerkenntnis" gemäß ZPO (Zivilprozessordnung) informieren
Zitat
§ 93 Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.

Wenn Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen, würde ich das nicht ohne Anwalt machen. Die Chancen, 100% des Bonus per Widerklage gerichtlich durchzusetzen, sind m.M.n. bei sachgerechter Argumentation sehr gut, denn die für Ihren Vertrag geltende AGB dürfte in Ziff. 9 Abs. 4 besagen - Zitat "Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch".

Da Sie gemäß der gesetzlichen Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 22 EnWG zweifelsfrei Haushaltskunde sind (und es sich i.S.d. Gesetzes folglich NICHT um eine gewerblich genutzte Abnahmestelle handelt), müsste Ihr Bonusanspruch m.M.n. uneingeschränkt gegeben sein!

Gruß, khh


PS: Der "Fall" von @Sylvi könnte sich etwas anders darstellen, eine Einschätzung ist allerdings nicht möglich, wenn keine ausführlicheren Angaben zu "Verrechnung letzter Abschlag mit Bonus" gemacht werden :( !
« Letzte Änderung: 19. September 2014, 15:19:10 von khh »
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Offline Graf Koks

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Re: Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe
« Antwort #6 am: 02. Oktober 2014, 09:10:15 »
die Frage der Verbrauchereigenschaft im Sinne der AGB der 365 AG, wenn der Kunde freiberuflich oder in anderer Weise selbständig sein Geld verdient und dabei die Lieferstelle als Anschrift angibt, wird wohl noch in diesem Jahr durch ein Gericht entschieden werden.  Ein Verfahren ist anhängig. Eine Verteidigung gegen eine von der Gegenseite angestrengte Klage ohne Anwalt würde ich nur demjenigen empfehlen, der zumindest ein juristisches Staatsexamen in der Tasche hat.

Offline khh

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Re: Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe
« Antwort #7 am: 02. Oktober 2014, 14:39:03 »
die Frage der Verbrauchereigenschaft im Sinne der AGB der 365 AG, wenn der Kunde freiberuflich oder in anderer Weise selbständig sein Geld verdient und dabei die Lieferstelle als Anschrift angibt, wird wohl noch in diesem Jahr durch ein Gericht entschieden werden. ...

Ob eine Gerichtsentscheidung (anhängig auf Amtsgericht-Ebene?) den Betroffenen etwas bringt, dürfte fraglich sein. Von einem „sehr eigenartigen“ Vergleichsvorschlag eines Amtsrichters wurde hier im Forum ja auch schon berichtet. Hilfreich könnte sein, wenn ein Gericht darüber befindet, ob solche AGB-Klauseln bspw. überraschend und damit unwirksam sind  -  siehe § 305c BGB
Zitat
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

Es geht auch wohl kaum um die „Verbrauchereigenschaft“ [(Letzt)Verbraucher ist schließlich jeder Strombezieher], sondern eher um die jeweils von 365 AG & Co. explizit in Ziff. 9 Abs. 4 verwendete AGB-Formulierung. Davon gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand mindestens drei Versionen:
1. (bis mind. Frühjahr 2013 ?):
Zitat
Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privattarifen kein Bonusanspruch.
2. (ca. Mitte 2013 ?):
Zitat
Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privattarifen kein Bonusanspruch.
3. (akutell):
Zitat
Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden in Privattarifen bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt.
[Hervorhebung/Unterstreichung der jeweils wohl maßgeblichen Passage durch khh]

zu 1.) Mit dieser AGB-Klausel sollte der Bonusanspruch gegeben sein, denn die „Haushaltskunden“ sind in § 3 Nr. 22 EnWG eindeutig definiert. Es finden sich im Forum auch diverse Betroffene, die bei nachdrücklicher Geltendmachung den Bonus erhalten haben.

zu 2.) Mit dieser AGB-Klausel wird es vielleicht schwieriger. In einem Fall habe ich dazu gehört, dass Almado telefonisch eine Bonuszahlung mit Abzug wg. freiberuflicher Teil-Nutzung angeboten hat. Dafür dass der Versorger selbst Zweifel hat, spricht die nochmalige Änderung der AGB-Formulierung.

Zu 3.) Diese Bonuns-Ausschlussklausel könnte womöglich wirksam sein. Ein Gerichtsurteil oder eine Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie e.V. gibt es dazu wohl noch nicht.
Betroffene, die bei diesen Gegebenheiten Ihren Bonusanspruch derzeit nicht klären lassen möchten (nötigenfalls gerichtlich), sollten zumindest die diesbzgl. Rechtsprechung im Auge behalten (wird häufig auch hier im Forum wiedergegeben), denn einer fehlerhaften Verbrauchsabrechnung kann man auch noch zu einem späteren Zeitpunkt (vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist) widersprechen!
« Letzte Änderung: 02. Oktober 2014, 15:04:30 von khh »
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Offline Graf Koks

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Re: Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe
« Antwort #8 am: 03. Oktober 2014, 13:48:40 »
@khh: 
Eine kundenfreundliche Gerichtsentscheidung bringt dem Betroffenen regelmäßig eine ganze Menge, nämlich die Auszahlung des auf dem Bonus basierenden Guthabens - so nicht zwischenzeitlich die Insolvenz des Versorgers eintritt.  Wenn die Entscheidung dann noch gut begründet ist, kann sie auch von anderen Betroffenen im Rahmen der Auseinandersetzung nutzbar gemacht werden, so sie denn veröffentlicht wird.  Wenn sich die kundenfreundlichen Entscheidungen dann häufen, haben nur ganz hartnäckige Versorger Lust darauf, sich vor Gericht immer wieder eine Abfuhr zu holen, zumal aufgrund der anfallenden Verfahrenskosten die ganze schöne Taktik, sich an möglichst vielen einbehaltenen Bonuszahlungen zu bereichern, nicht mehr aufgeht. Die Klage androhen müssen die Kunden allerdings oft trotzdem.

Im von mir erwähnten Fall geht es um die Klauselvariante 1.  Ich sehe es hier derzeit nicht als Fall der überraschenden Klausel, sondern es geht um die Auslegung des Wortlauts, bei dem eben im Zweifel die gesetzliche Definition gilt.  Widrigenfalls ist auf die Unklarheitenregel (§ 305c Abs. 2 BGB) abzustellen.

Insgesamt muss gesagt werden, dass almado hinsichtlich des Erfindungsreichtums für Wege, den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen, eindeutig den Vogel abschießt. 

Offline Graf Koks

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Re: Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe
« Antwort #9 am: 03. Oktober 2014, 15:00:43 »
Ich gehe davon aus, dass in etwa 90 % der diesbezüglich streitigen Fälle der Kunde eindeutig Haushaltskunde i.S.d. § 3 Nr. 22 EnWG (das war auch in meinem ersten Beitrag gemeint) ist, weil er trotz bestimmter beruflicher Tätigkeiten in den zur Verbrauchsstelle gehörenden Räumen nach der hierzu maßgeblichen Definition nicht als Gewerbetreibender anzusehen ist. Beispiel: Architekt, Übersetzer, Musiklehrer - alles Angehörige der sog. Freien Berufe, qua jahrzentelanger Rechtspraxis Negativmerkmal im Gewerbebegriff.

In soweit - dies zur Klarstellung - ist es vollkommen hinreichend (und für Gerichte auch der kleinere Schritt), wenn seitens der Gerichte klargestellt wird, das der Begriff "Haushaltskunde" aufgrund der Verwendung eines gesetzlich definierten Terminus eben auch unter Heranziehung dieser gesetzlichen Definition auszulegen ist und den betroffenen Kunden der Bonus zusteht.  Was ein Gewerbe ist, ist, wie gesagt, in Deutschland aufgrund der damit verbundenen Gewerbesteuerpflicht einigermaßen gesichert definiert.

Bei einem wirklichen Gewerbetreibenden wäre zu prüfen, ob sich das Angebot des Anbieters explizit an Privatkunden richtet.  Ist dies der Fall, wird eine Klausel, die Vergünstigungen dem Privatkunden vorbehält, mE. kaum überraschend sein können.

Offline khh

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Re: Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe
« Antwort #10 am: 03. Oktober 2014, 15:44:18 »
@Graf Koks,

soweit OK, das Problem ist aber halt, dass Kunden der 365 AG & Co., denen aktuell der Bonus wg. teilweise gewerblicher etc. Nutzung der Abnahmestelle verweigert wird, zunehmend die 3. Version der AGB-Klausel in ihren Verträgen haben ??? !

Gruß, khh
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Offline gonzode

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Re: Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe
« Antwort #11 am: 08. Oktober 2014, 07:52:45 »
Auch bei meinen Vater wird der Bouns von fast 500 EUR wegen angeblichen Gewerbe abgelehnt.

Ein Gewerbe ist nicht vorhanden. Bis 31.12.2005 hatte ich zwar im selben Gebäude mal ein Gewerbe angemeldet, dies war aber 1. in einer anderen Verbrauchsstelle im selben Gebäude 2. Mein Vater und ich sind nicht die selbe Person. 3 wie gesagt bis 31.12.2005.

hatte dies auch der 365 AG sehr ausführlich geschrieben, hier sogar die Gewerbe-Ummeldung zukommen lassen. die 365 AG bleibt bei Ihrer aussage kein Bouns wegen Gewerblicher Nutzung.

Ein nachweiß wird von der 365 AG nicht vorgelegt, da es ja keinen gibt.

Habe denn gestern noch einmal ein etwas böseres Schreiben zugeschickt (war da etwas wegen denn fast 500 EUR fehlenden Bonus angefressen, drum war mein ton nicht gerade nett)

Ich selbst habe auch einen Vertrag bei denen wo ich fast davon ausgehe das ich hier keinen Bouns bekommen werde, da im selben haus auch Gewerbeeinheiten vorhanden sind.

hier meine Nachricht:

XXXXXXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,

Vertragsnummer: 11xxxxxxxxx

ich habe Ihnen sogar einen nachweiß gesendet das, das Gewerbe seit 01.01.2006 nicht mehr in diesen Gebäude existiert.
Ich fordere Sie letztmalig auf die Abschluss Rechnung zu korrigieren, andernfalls wird bei der Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren eröffnet, zudem werde ich prüfen lassen wie ich zusätzlich eine Anzeige wegen Betrug gegen Ihr Unternehmen einleite.

Sie haben nicht einmal beim Gewerbeamt eine anfrage gestellt, sonst wüssten Sie das in diesen Gebäude KEIN Gewerbe vorhanden ist.!!!
noch einmal für Sie zur Verdeutlichung:
1. Im Haus XXXXXXXnstr. 28 ist seit 01.01.2006 KEIN Gewerbe
2. Das Gewerbe war in einer anderen Verbrauchsstelle, in dieser Abnahmestelle war NIE ein Gewerbe vorhanden!
3. Das Gewerbe wurde von Thomas XXXXXXX und nicht Günter XXXXXXX geführt!!  (2 Verschiedne Personen = 2 Verschiedne Verbrauchsstelle)

Sie haben ja auch keinen Nachweiß für das Gewerbe da keins vorhanden ist!!!!

Wir bitten letztmalig um Erstellung einer Korrekten Schlussrechnung inkl. des Vertraglich zugesagten Bonus (Da KEIN Gewerbe vorhanden ist, das ist eine Erfindung von der 365 AG) und Auszahlung der Gesamtsumme von ca. 670 EUR bis spätestens 21.1.2014.

Zudem wurde der Verbrauch ab 01.01.2014 mit einen falschen Arbeitspreis berechnet! Die EEG-Umlage Erhöhung beläuft sich auf 0,00963 nicht auf 0,009877 brutto. Bitte dies bei der Korrekten Schlussrechnung berücksichtigen!

Vertragsnummer: 51XXXXXXX

Hier sind im Mietshaus 14 Verbrauchsstelle wovon im EG auch Gewerbe ist, ich gehe sehr davon aus, das auch hier wieder Gewerbe erfunden werden. Bitte teilen Sie mir dies gleich mit, wenn hier der Bouns gefährdet ist, oder aus welchen Grund Sie hier erfinden werden.

Auch das Gewerbe das mal durch Thomas XXXXXXX geführt wurde, war nie in dieser Verbrauchsstelle! Somit auch hier keine Gewerbliche Nutzung!

Bitte teilen Sie mir hier umgehend spätestens jedoch bis 21.10.2014 mit ob Sie hier wieder denn Bonus ausschließen, da wir in diesen fall gleich beide Betrugsversuche Ihrerseits zur Anzeige bringen und bei der Schlichtungsstelle das verfahren eröffnen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas XXXXXXX und Günter XXXXXXX

XXXXXXXXXXXXX

mein vorgehen ist jetzt nocheinmal die Antwort almado abzuwarten und dann sofort das Schlichtungsverfahren zu eröffnen.

Wie sieht es aus wegen einer Anzeige wegen versuchten Betruges. Mein letztes Schlichtungsverfahren ist jetzt schon etwas her, weiß jetzt garnicht ob ich dies parallel betreiben kann.

Gruß
Thomas
« Letzte Änderung: 08. Oktober 2014, 20:18:44 von gonzode »

Offline bolli

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Re: Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe
« Antwort #12 am: 08. Oktober 2014, 10:34:56 »
Wie sieht es auf wegen einer Anzeige wegen Betrug, das ja hier offensichtlich vorliegt. Mein letztes Schlichtungsverfahren ist jetzt schon etwas her, weiß jetzt garnicht ob ich dies parallel betreiben kann.

Auch wenn ich am ende ja durch die Schlichtungsstelle denn Bouns für meinen Vater bekommen, und die 365 AG die kosten für das Schlichtungsverfahren zahlen muss, wird die 365 AG so oder so, weiter versuchen auf diese art und weise andere Kunden um denn Bouns zu bringen.

was haltet Ihr von denn Sachverhalt

Mit der Anzeige wäre ich während des Schlichtungsverfahrens vorsichtig. Auf den Seiten der Schlichtungsstelle ( http://schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=19) ist nachzulesen
Zitat
20. Kann ich während des Schlichtungsverfahrens klagen oder verklagt werden?

Die gesetzliche Regelung als auch die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle unterbinden nicht die Möglichkeit eines gerichtlichen Klageverfahrens, auch nicht nach erfolgter Eröffnung des Schlichtungsverfahrens. Sobald eine Klage bei Gericht eingelegt und zugestellt wurde (egal von welchem Beteiligten) endet das Schlichtungsverfahrens ohne Empfehlung, da keine außergerichtliche Einigung mehr erzielt werden kann. Bei Klagerücknahme oder nicht rechtskräftiger Beendigung des Klageverfahrens kann ein bereits beendetes Schlichtungsverfahren auf Antrag aber wieder aufgenommen werden.

Nun ist eine Anzeige noch keine Klage und fraglich ist auch, ob hier ein verklagen wegen Betruges ebenfalls mit erfasst ist, aber ich würde da kein Risiko eingehen und erst mal meinen Bonus "in Sicherheit bringen". Eine Anzeige wegen versuchten Betruges können Sie auch noch nachträglich stellen, auch wenn Ihnen der Bonus ausgezahlt wurde, da der Versuch ja weiterhin existent ist.


Offline khh

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Re: Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe
« Antwort #13 am: 08. Oktober 2014, 11:13:21 »
Wie sieht es auf wegen einer Anzeige wegen Betrug, das ja hier offensichtlich vorliegt. Mein letztes Schlichtungsverfahren ist jetzt schon etwas her, weiß jetzt gar nicht ob ich dies parallel betreiben kann.

NEIN, das können Sie NICHT, siehe Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle - Auszug:

Zitat
§ 4 Zulässigkeit des Schlichtungsantrages
(3)... Ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie findet nicht statt bzw. endet, ...
d) wenn von dem Beschwerdeführer wegen des Beschwerdegegenstandes Strafanzeige erstattet worden ist oder während des Verfahrens erstattet wird und das Ermittlungsverfahren noch nicht eingestellt ist, ...

Schießen Sie sich also mit einer Strafanzeige bzgl. der Möglichkeiten mit der SE besser nicht selbst ins Knie.
Und mit öffentlichen Aussagen/Behauptungen wie "... Betrug, das ja hier offensichtlich vorliegt ..." würde ich vorsichtig sein, auch ein solcher Schuss (zunächst ist das höchstens ein Verdacht, über den allein Gerichte zu befinden haben!) kann nach hinten losgehen.
« Letzte Änderung: 08. Oktober 2014, 11:19:39 von khh »
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Offline gonzode

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Re: Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe
« Antwort #14 am: 08. Oktober 2014, 20:26:38 »
danke, ja mir war so das dort was gestanden hat.
war leider heute morgen in eile und konnte es nicht selbst nachlesen, war immer noch aufgebraucht bezüglich der Ablehnung der Bonuszahlung.

Ich warte hier jetzt erstmal die Antwort von der 365 AG ab, dann ggf. das Schlichtungsverfahren sollte hier wieder eine Ablehnung folgen, Und wenn ich denn Bouns erhalten habe, werde ich prüfen lassen ob und wie ich weiter dagegen vorgehen kann.

gruß
Thomas

 

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