Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Komm ich noch aus dem Vertrag raus?  (Gelesen 7065 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline mitchel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Komm ich noch aus dem Vertrag raus?
« am: 17. Juli 2014, 11:53:13 »
Hallo,

ich habe folgenden Fall mit Almado:

Ende August 2013 habe ich über check24.de bei Almado einen Vertrag abgeschlossen.
Lieferbeginn war der 01.10.13
Vertragsart: Bonus 12, Mindestlieferzeit 1 Jahr für den Erhalt des 25% Bonus

Ich habe bis jetzt den Vertrag noch nicht gekündigt, da ich bis ich im Internet auf die dubiosen Vorgehensweisen von almado gestoßen bin davon ausgegangen bin, dass der Vertrag am 01.10 begonnen hat.

Nun greifen bei mir wohl die neuere AGB ab 01.08.13 wo der Vertrag mit Bestätigung von Almado (also Ende August) beginnt.


Gibt es noch eine Möglichkeit aus dem Vertrag nach einem Jahr raus zu kommen?
Vielen Dank.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Komm ich noch aus dem Vertrag raus?
« Antwort #1 am: 17. Juli 2014, 13:20:39 »
... Ende August 2013 habe ich über check24.de bei Almado einen Vertrag abgeschlossen. Lieferbeginn war der 01.10.13. Vertragsart: Bonus 12, Mindestlieferzeit 1 Jahr für den Erhalt des 25% Bonus

Ich habe bis jetzt den Vertrag noch nicht gekündigt, da ich ... davon ausgegangen bin, dass der Vertrag am 01.10 begonnen hat. Nun greifen bei mir wohl die neuere AGB ab 01.08.13 wo der Vertrag mit Bestätigung von Almado (also Ende August) beginnt.

Gibt es noch eine Möglichkeit aus dem Vertrag nach einem Jahr raus zu kommen? ...

Was steht denn in den von almado/365AG zum Zeitpunkt Ihres Lieferauftrages verwendeten AGB:
1. in Ziff. 2. Abs. 1 (?) bzgl. " Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn" ?  -  bitte wörtlich zitieren !
und
2. in Ziff. 4. (?) bzgl. "Laufzeit, ordentliche Kündigung des Vertrags" zur Kündigungsfrist Tarif 'Bonus 12' ?
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline mitchel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Re: Komm ich noch aus dem Vertrag raus?
« Antwort #2 am: 17. Juli 2014, 14:19:12 »
Hallo khh

Bezüglich der AGB war es schon die neue Version:

Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Energieversorgers zustande. Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag), die Auftragseingangsbestätigung sowie die Vertragsbestätigung des Energieversorgers.  Der verbindliche Liefertermin wird dem Kunden in der Vertragsbestätigung mitgeteilt.

...mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit...


Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Komm ich noch aus dem Vertrag raus?
« Antwort #3 am: 17. Juli 2014, 15:08:14 »
Bezüglich der AGB war es schon die neue Version: ...

Dann ist soweit doch alles OK: Nach Kaufrecht kommt ein Vertrag durch Angebot und Annahme zustande (vgl. §§ 145 ff BGB). "Vertrag kommt ... zustande" ist aber NICHT = "Vertrag ... beginnt"! Ihr Vertrag kam mit der Annahmeerklärung des Versorgers zustande und begann zum mitgeteilten Liefertermin (vgl. "Aufschiebende Bedingung" § 158 BGB).

Kündigen Sie umgehend per Einschreiben (Rückschein oder Einwurf) mit der Formulierung "zum Ablauf des 1. Lieferjahres am 30.09.2014" und verlangen Sie eine Kündigungsbestätigung mit Fristsetzung 14 Tage. Kündigen Sie an, dass Sie zu gegebener Zeit den Zählerstand per 30.09./24 h selbst ablesen und almado sowie dem Netzbetreiber mitteilen werden (Tipp: verwenden Sie bei der Zählerstandsmitteilung an almado/365AG den gestern vom User @LearPilot eingestellten "Muster-Text" :)!).

Frage: Sind Ihnen die zu erwartenden und hier im Forum nachzulesenden "Machenschaften" (bspw. Einstellung des Lastschrifteinzugs, Forderung eines 12. Abschlags usw. nebst zweckmäßiger Reaktion) bekannt, die almado/365AG womöglich anwendet, um u.a. den Bonus vorzuenthalten ?

Und meiden Sie künftig die sogen. "Billiganbieter", bei denen nur Probleme zu erwarten sind (auch das ist im Forum umfangreich nachzulesen) !

Nachtrag:
Eine Zustellung des Kündigungsschreibens und/oder des empfohlenen Begleitschreibens zur Zählerstands-mitteilung durch einen Gerichtsvollzieher ist zwar der sicherste Zustellungsnachweis, m. E. aber doch wohl etwas "überzogen" (ein Einschreiben tut es normalerweise auch) ;).
« Letzte Änderung: 17. Juli 2014, 15:37:29 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline userD0012

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 40
  • Karma: +0/-0
Re: Komm ich noch aus dem Vertrag raus?
« Antwort #4 am: 17. Juli 2014, 16:13:02 »
Nachtrag:
Eine Zustellung des Kündigungsschreibens und/oder des empfohlenen Begleitschreibens zur Zählerstands-mitteilung durch einen Gerichtsvollzieher ist zwar der sicherste Zustellungsnachweis, m. E. aber doch wohl etwas "überzogen" (ein Einschreiben tut es normalerweise auch) ;).
Normalerweise ja, aber was ist bei Almado schon "normal".  ;) 

Offline mitchel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Re: Komm ich noch aus dem Vertrag raus?
« Antwort #5 am: 17. Juli 2014, 16:35:46 »
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten

Das Muster von LearPilot hatte ich bereits zuvor abgespeichert als ich mich in das Thema eingelesen habe.
Auch eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben habe ich bereits gefunden und werde diese auf meinen Fall abändern.

@khh
Sie sprechen von einer 12. Abschlagszahlung. Was meinen Sie hiermit?
Der Rest ist (leider schon) bekannt.
Vielen Dank

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Komm ich noch aus dem Vertrag raus?
« Antwort #6 am: 17. Juli 2014, 18:41:36 »
... eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben habe ich bereits gefunden und werde diese auf meinen Fall abändern.

Verwenden Sie aber unbedingt die Formulierung "... zum Ablauf des ..." !!!

... Sie sprechen von einer 12. Abschlagszahlung. Was meinen Sie hiermit? ...

Auch dazu gibt es einen Thread: almado/365AG verlangt regelmäßig eine 12. Abschlagszahlung (in Ihrem "Fall" vermutlich für Sept.), obwohl der prognostizierte Verbrauch bereits mit 11 Abschlägen bezahlt ist. Behalten Sie
das im Auge, denn Überzahlungen müssen Sie NICHT leisten, selbst wenn das angemahnt wird. Und Guthaben-Erstattungen zögert dieser Chaos-Anbieter bekanntlich fast immer hinaus >:( !
« Letzte Änderung: 17. Juli 2014, 19:37:36 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline mitchel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Re: Komm ich noch aus dem Vertrag raus?
« Antwort #7 am: 17. Juli 2014, 20:11:09 »
Danke khh fuer die weiteren Infos.

Im Kuendigungsschreiben habe ich ...zum Ablauf des... verwendet.

Ich werde berichten, ob Almado die Kuendigung richtig bestaetigt. Nach der 11 Lastschrift werde ich ein ganz genaues Auge auf mein Konto haben.

Ich habe heute einmal meine Verbrauch abgelesen und hochgerechnet. Ich werde wohl genau meine angegebenen KWh erreichen. Somit muss ich wohl um den gesamten Bonus kaempfen.

Offline mitchel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Re: Komm ich noch aus dem Vertrag raus?
« Antwort #8 am: 23. Juli 2014, 15:10:29 »
So der erste Schritt ist getan. Die Kündigung wurde heute korrekt per Email bestätigt...

Offline mitchel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Re: Komm ich noch aus dem Vertrag raus?
« Antwort #9 am: 07. August 2014, 09:21:37 »
So die Story geht weiter  ;D
Bei meiner Kündigung habe ich explizit darauf hingewiesen, dass ich das Lastschriftverfahren nicht kündige und Almado weiterhin dieses als Zahlungsmittel nutzen soll. Anfang des Monats haben sie auch ganz brav per Lastschrift eingezogen.
Nun habe ich eine Email erhalten, dass ich nur noch per Überweisung zahlen kann, da mein Liefervertrag bald ausläuft und ich gekündigt habe. Aus Kulanzgründen muss ich auch keine Bearbeitungsgebühr von 2€ pro Überweisung bezahlen :-)
Ich gehe davon aus, dass Almado hier versucht bei Nichtüberweisung mir den Vertrag vorzeitig zu kündigen um den Bonus zu umgehen.
Meine Idee ist diesem per Email zu widersprechen. Ich werde auch ganz klar formulieren, dass falls es zu einer Kündigung von Almado kommt, da sie nicht einziehen ich die Email zur Überweisung niemals erhalten habe. So kann ich es gutem Gewissen auf ein Rechtsstreit ankommen lassen, denn wenn Almado mit meiner Antwortemail als Nachweis kommt ist auch bekannt, dass ich weiterhin Lastschrift möchte.

Oder wie soll ich mich verhalten?

Offline findus14472

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 36
  • Karma: +2/-0
Re: Komm ich noch aus dem Vertrag raus?
« Antwort #10 am: 07. August 2014, 10:59:25 »
Das mit der Nichtüberweisung habe ich durchgezogen. (Siehe: Beendigung des Abschlageinzugs durch " immergrün"). Aber bitte beachten, die Verpflichtung zur Überweisung nach Kündigung wurde inzwischen in die  AGB  aufgenommen!  Die Vertragskündigung folgte postwendent. Nun stehe ich unmittelbar vor der Anrufung der Schlichtungsstelle. Ich glaube aber, dass ich ganz gute Karten habe.
Hier kundzutun etwas nicht erhalten zu haben halte ich für keine gute Idee, da dieses Forum die Lieblingslektüre der Almados ist.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Komm ich noch aus dem Vertrag raus?
« Antwort #11 am: 07. August 2014, 11:47:45 »
Aber bitte beachten, die Verpflichtung zur Überweisung nach Kündigung wurde inzwischen in die  AGB  aufgenommen! 
Diese Regelung gilt aber nur für Verträge, in denen DIESE AGB bereits enthalten waren. Eine nachträgliche AGB-Änderung OHNE Ihre Zustimmung dürfte nicht wirksamn sein.
Des weiteren halte ich eine Erhebung der 2,- € Gebühren für eine Umstellung, die VOM ANBIETER veranlasst wurde, auch für fragwürdig. Ich bezweifele, dass diese Gebühr in dem Fall einer rechtlichen Überprüfung standhält.

Hier kundzutun etwas nicht erhalten zu haben halte ich für keine gute Idee, da dieses Forum die Lieblingslektüre der Almados ist.
Es ist letztlich in dem Fall egal, was man erhalten hat und was nicht. Fraglich ist, was vertraglich vereibart und somit rechtens ist. Insofern würde ich denen weiterhin den Lastschrfteinzug in Höhe der vereinbarten Abschläge gestatten 8sie dazu auffordern) und Ihnen das schriftlich per Einschreiben-Einwurf mitteilen (falls, entgegen meiner Erwartungen, Mitchel doch schon die neuen AGB haben sollte, würde ich die 2,- € Gebühren bestreiten und dann manuell überweisen).
Erfahrungsgemäß ziehen die aber nicht ein sondern schicken ne Mahnung und dann das Inkasso. Dann denen ebenfalls die Mitteilung EINMAL schicken und gut ist.

Offline mitchel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Re: Komm ich noch aus dem Vertrag raus?
« Antwort #12 am: 09. Oktober 2014, 10:25:23 »
So es gibt wieder News:
Wie bereits khh schon vermutet, kam nun eine Mahnung per Email, da ich selbstverständlich Anfang Oktober nicht den 12. Abschlag bezahlt habe. 
Soll ich auf diese Mahnung überhaut reagieren oder einfach ignorieren, da bereits sämtliche Kosten über die 11 Abschlagsrechnungen geleistet wurden? Ich möchte eigentlich ungern wieder ein Einschreiben verfassen, wo Kosten für mich entstehen zumal ich zeitnah eh meinen Zählerstand per Einschreiben mitteilen muss.


P.S. Ich sehe gerade ich haben oben geschrieben, dass mein Vertrag ab 01.10.13 läuft. Diese Info ist nicht korrekt. Er hat Mitte Oktober 13 begonnen.
« Letzte Änderung: 09. Oktober 2014, 10:32:25 von mitchel »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Komm ich noch aus dem Vertrag raus?
« Antwort #13 am: 09. Oktober 2014, 12:39:38 »
P.S. Ich sehe gerade ich haben oben geschrieben, dass mein Vertrag ab 01.10.13 läuft. Diese Info ist nicht korrekt. Er hat Mitte Oktober 13 begonnen.

Dann würde ich umgehend prüfen, ob im Oktober 13 überhaupt ein Abschlag abgebucht wurde und mit dem Abschlag September 14 tatsächlich bereits 11 Abschläge gezahlt sind.

Wenn Letzteres der Fall ist, dann reicht auf die Email-Mahnung allemal ein kurzer entsprechender Widerspruch ebenfalls per Email.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline mitchel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Re: Komm ich noch aus dem Vertrag raus?
« Antwort #14 am: 13. Oktober 2014, 10:38:09 »
So ich habe alles noch einmal geprüft und natürlich war die Mahnung unberechtigt. Dies habe ich sehr deutlich per Email an Almado formuliert und sogar innerhalb von kurzer Zeit eine Rückmeldung per Email erhalten, dass mein Kontostand ausgeglichen sei (0,00€).

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz