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Autor Thema: Verbrauchsrechnung falsch  (Gelesen 25157 mal)

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Offline khh

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #30 am: 06. August 2014, 17:38:04 »
... Wenn Sie stets nur (zeitnah 0.00 Uhr) schreiben, weiß kein Mensch, ob kurz nach 0.00 Uhr des 01.01. gemeint ist oder kurz vor 0.00 Uhr des 01.01. - also mal locker 24 Std. später. ...

Aha, "kurz nach 0.00 Uhr des 01.01." und "kurz vor 0.00 Uhr des 01.01." ist also ein Zeitunterschied von "locker" 24 Std. ;D  -  aber was soll's, halt "Eulen nach Athen ..." ::).   - ENDE -
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Offline Eni

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #31 am: 06. August 2014, 17:51:49 »
... Wenn Sie stets nur (zeitnah 0.00 Uhr) schreiben, weiß kein Mensch, ob kurz nach 0.00 Uhr des 01.01. gemeint ist oder kurz vor 0.00 Uhr des 01.01. - also mal locker 24 Std. später. ...

Aha, "kurz nach 0.00 Uhr des 01.01." und "kurz vor 0.00 Uhr des 01.01." ist also ein Zeitunterschied von "locker" 24 Std. ;D  -  aber was soll's, halt "Eulen nach Athen ..." ::).   - ENDE -

Ja, genau  - es sind 24 Std., da SIE ja kein Datum dazu schreiben. "Zeitnah 0.00 Uhr" kann eben beides bedeuten, denn zeitnah kurz vor 0.00 (am Abend), ist nun mal noch nicht der 02.01. Ist das so schwer zu verstehen? Sie drücken sich unklar aus. Da kann ich nicht für. Und nun treten Sie doch mal endlich Ihren Marsch nach Athen an, damit hier mal 'ne Zeitlang Ruhe ist.

Offline chrisw875

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #32 am: 06. August 2014, 17:56:22 »
Hallo,
habe ich das richtig verstanden der Preis von 27,5 ist also richtig ?
Also wie ich das jetzt verstanden habe Soll ich nun am 01.10.2015 um 0.05 den Zählerstand ablesen und mit Foto mit Datumsstemmpel fotografieren.
Genügt es nicht wenn ich den Zählerstand ablese wenn ich von meiener Silvesterparty nach hause komme und Online an Sie übermittle ?
Ich werde warscheinlich knapp unter den 4440 KW bleiben und Sie rechnen Ja sowieso den vereinbarten Verbrauch ab.
So nun ist der Verechungscheck von 365 AG gekommen, obwohl wie ich ja schon beschrieben Sie mir die stornierug per unleserlichen Mail bestätigt haben.
Zu meier Kündigung haben Sie sich nicht geäusert.
Was soll ich nun machen ?



Offline Eni

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #33 am: 06. August 2014, 18:12:08 »
Hallo,
habe ich das richtig verstanden der Preis von 27,5 ist also richtig ?
Da wenden Sie sich noch mal vertrauensvoll an khh. Ich habe dessen Beitrag diesbezüglich auch nicht verstanden.

Also wie ich das jetzt verstanden habe Soll ich nun am 01.10.2015 um 0.05 den Zählerstand ablesen und mit Foto mit Datumsstemmpel fotografieren.

ICH mache das mit Foto und Datumsstempel. Das muss aber nicht unbedingt sein. Es gibt dafür keine Vorschrift.

Genügt es nicht wenn ich den Zählerstand ablese wenn ich von meiener Silvesterparty nach hause komme und Online an Sie übermittle ?

Wie gesagt - die Uhrzeit ist letztendlich egal. Das Datum aber nicht. Wenn Sie kein Foto mit Datumsstempel machen, kann das aber eh keiner kontrollieren.

So nun ist der Verechungscheck von 365 AG gekommen, obwohl wie ich ja schon beschrieben Sie mir die stornierug per unleserlichen Mail bestätigt haben.
Die Stornierung der Rechnung konnten Sie ja noch lesen. Aber ob auch etwas zum Scheck geschrieben wurde, wissen nicht - oder? Ist die Frage, ob eine Entwertung ausreicht oder Sie ihn am besten zurücksenden. Ich kenne mich diesbezüglich nicht aus.

Zu meier Kündigung haben Sie sich nicht geäusert.
Was soll ich nun machen ?

Die Schlichtungsstelle ist schon wieder eingeschaltet, aber noch nicht tätig - richtig? Dieser Almados Schreiben zur Kenntnis übersenden, mit kurzem Hinweis, dass es noch keine Reaktion von Almado auf die Kündigung gibt.

Haben Sie denn jetzt schon eine neue leserliche Mail von Almado erhalten?

Offline chrisw875

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #34 am: 06. August 2014, 18:20:48 »
Leider habe ich noch keine neue Mail erhalten.
Das mit den 27,5 cent verstehe ich nicht, was nun richtig ist ?
Lieber khh könnten Sie mir das Bitte noch einmal erklären ?
LG Chris

Offline khh

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #35 am: 06. August 2014, 18:57:26 »
Hallo, habe ich das richtig verstanden der Preis von 27,5 ist also richtig ? ...

Ja, wenn das richtig ist
... die Versorgungsbestätigung habe ich am 25.07.2013 erhalten, ...
dann ist die Folge
... ist der Arbeitspreis 27,5 ct/kWh ... zu akzeptieren, da am 25.07.2013 die Änderungen der Umlagen etc. ab 01.01.2014 noch nicht bekannt und somit auch noch nicht eingepreist sein konnten. ...
Es sei denn, Sie widersprechen der (von mir vermuteten) Weiterreichung von Umlagenerhöhungen, weil diese wohl nicht mitgeteilt und kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde. Außerdem sollte dann die Wirksamkeit der AGB-Klausel, die diesbzgl. eine Mitteilungspflicht und ein Sonderkündigungsrecht nicht vorsieht, bestritten werden. Das ist dann aber eine neue Baustelle!

...Genügt es nicht wenn ich den Zählerstand ablese wenn ich von meiner Silvesterparty nach hause komme und Online an Sie übermittle ? ...
m.M.n. genügt das, jedenfalls hat von mir bei diversen jährlichen Anbieterwechseln noch kein Versorger oder der Netzbetreiber ein Foto des Zählers mit Datum/Uhrzeit verlangt.
Frage an @chrisw875: Ist die Empfehlung "Lesen Sie am 01.01.2015 (möglichst zeitnah 00:00 Uhr) selbst den Zählerstand ab" für Sie unklar formuliert?

Der Scheckversandt war vllt. schon vor Bearbeitung Ihres Widerspruchs veranlasst. Oder bei dem Chaos-Laden weiß die Linke nicht, was die Rechte macht? Ich würde dort per Email anfragen, ob der Scheck vernichtet werden soll.

Gruß, khh


PS: Was ist denn "0.00 (am Abend)" ?  Jeder Tag beginnt um 00:00:00 Uhr und endet um 24:00:00 Uhr, zum nächsten Tag 00:00:00 Uhr liegt dazwischen eine "Milli-Sekunde" oder was auch immer. Jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass es 00:00 Uhr zweimal am Tag geben soll ;D !
« Letzte Änderung: 06. August 2014, 19:49:25 von khh »
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Offline chrisw875

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #36 am: 06. August 2014, 21:15:05 »
Hallo vielen Dank für die Antwort.
Habe es jetzt verstanden, in beiligenden Schreiben zum Scheck steht das ich in bis spätestens 01.09.2014 einlösen soll, ich denke wenn ich Ihn nicht einlöse wird er dann verfallen ?
lg Chris

Offline Didakt

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #37 am: 06. August 2014, 21:26:13 »
@ chrisw875,

die Diskussion um die Zählerablesung zerreißt mir fast das Herz! ;)
Verwenden Sie für Ihre Zählerstandsmitteilung doch einfach das folgende Muster. Es ist dann egal, ob Sie Ihren Zähler 10 Minuten - wegen mir auch 30 Minuten - vor oder nach dem Jahreswechsel ablesen!

(Musterschreiben gelöscht, da Zweck erfüllt)

Darunter können Sie in einem Zusatz für Ihren Altversorger (Almado) auch Ihre Forderung nach einer zeitgerecht zu übersendenden Schlussrechnung innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende (gemäß § 40 (4) EnWG) und einer evtl. anfallenden Erstattung von Abschlagsüberzahlungen explizit auf Ihr Bankkonto innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung geltend machen.

Viel Vergnügen weiterhin. (Weiterer Text gelöscht, da nicht zutreffend!)

MfG
« Letzte Änderung: 07. August 2014, 23:08:59 von Didakt »

Offline Eni

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #38 am: 06. August 2014, 21:33:42 »
Ach noch etwas: Wenn Sie schon einen Scheck in den Händen haben, dann lösen Sie Ihn schnellstens ein (s. begrenzte Vorlagefrist). Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach. Wenn noch etwas an Ihrer Erstattung fehlen sollte, können Sie das immer noch einfordern!

Das halte ich für gar nicht gut. Man kann nicht die Stornierung einer Abrechnung durchsetzen, den dazugehörigen Scheck aber dann einlösen. Der Schlammassel, der jetzt daraus entstehen würde, ist doch vorprogrammiert.

Offline khh

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #39 am: 06. August 2014, 22:13:05 »
... Verwenden Sie ... . Es ist dann egal, ob Sie Ihren Zähler 10 Minuten - wegen mir auch 30 Minuten - vor oder nach dem Jahreswechsel ablesen!

Das ist ja auch völlig egal, eben "Peanuts" :). Allerdings kann man schon eher 'nen "Herzkasper" bekommen, wenn hier penetrant und rechthaberisch behauptet wird, dass es 00:00 Uhr zweimal am Tag geben soll ::)!   

Das halte ich für gar nicht gut. Man kann nicht die Stornierung einer Abrechnung durchsetzen, den dazugehörigen Scheck aber dann einlösen. ...

Da muss man tatsächlich zustimmen ;): Wo er (sie?) recht hat, hat er (sie?) recht ! 

@ Didakt, anscheinend sind Sie nicht ganz im Thema drin :-\ ?
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Offline Didakt

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #40 am: 06. August 2014, 22:44:33 »
... Man kann nicht die Stornierung einer Abrechnung durchsetzen, den dazugehörigen Scheck aber dann einlösen. Der Schlammassel, der jetzt daraus entstehen würde, ist doch vorprogrammiert.

Da muss man tatsächlich zustimmen ;): Wo er (sie?) recht hat, hat er (sie?) recht ! 

@ Didakt, anscheinend sind Sie nicht ganz im Thema drin :-\ ?

Stimmt! Leider Kurzschlusshandlung von mir. Nach intensiverem Lesen nehme ich meine Aussage hinsichtl. Scheckzahlung zurück (Textpassage deshalb gelöscht).  >:(
« Letzte Änderung: 06. August 2014, 22:49:12 von Didakt »

Offline Eni

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #41 am: 06. August 2014, 23:00:04 »
Allerdings kann man schon eher 'nen "Herzkasper" bekommen, wenn hier penetrant und rechthaberisch behauptet wird, dass es 00:00 Uhr zweimal am Tag geben soll ::)

Na ja, mit "penetrant" und "rechthaberisch" müssten Sie sich eigentlich besser auskennen. Ansonsten müssten Sie einfach mal zugeben, dass es den Zustand "zeitnah 0.00 Uhr" sehr wohl 2x innerhalb eines Tages gibt. Es spielt bei dieser Ausdrucksweise eben keine Rolle, dass es dann ganz korrekt 24.00 Uhr heißen müsste, da theoretisch auch 0.00 Uhr des Folgetages gemeint sein könnte. Der "Zustand" bleibt immer derselbe, es ändert sich nur die Ausdruckweise.

Aber Sie wollten doch keine Eulen mehr rumtragen. Fällt aber andererseits schwer, es einfach mal zu lassen, gell?

Offline khh

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #42 am: 06. August 2014, 23:26:23 »
und schon wieder OFF - TOPIC

@Eni,

in meiner Antwort #26 hatte ich "am 01.01.2015 (möglichst zeitnah 00:00 Uhr)" geschrieben. Damit ist eindeutig definiert, auf welchen Zeitpunkt es ankommt. Es gab also überhaupt keine Veranlassung, darauf einzusteigen und daran herumzumäkeln !

Den ganzen anderen Quatsch haben allein SIE ins Spiel gebracht, was diesen Thread mal wieder unnötigerweise aufbläht >:( !!!


endgültig OFF-TOPIC - ENDE  (bitte geben auch SIE endlich Ruhe !)
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Offline Eni

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #43 am: 07. August 2014, 00:20:25 »
und schon wieder OFF - TOPIC

@Eni,

in meiner Antwort #26 hatte ich "am 01.01.2015 (möglichst zeitnah 00:00 Uhr)" geschrieben. Damit ist eindeutig definiert, auf welchen Zeitpunkt es ankommt. Es gab also überhaupt keine Veranlassung, darauf einzusteigen und daran herumzumäkeln !

Werter Khh. Im Gegensatz zu Ihnen steige ich grundsätzlich nicht in Threads und auf Aussagen ein, nur um daran herumzumäkeln. Dies habe ich selbst in Ihrem Fall nicht getan. Sondern es ging ursprünglich darum, ob der 01.01. überhaupt das richtige Datum zum ablesen ist oder man nicht - zumindest bei fotografischer Sicherung - das Datum des letzten Vertragstages zum Ablesen nehmen sollte. Und das ist eine reine sachbezogene Fragestellung und hat nicht das geringste mit "herummäkeln" zu tun. Sie sollten nicht immer von sich auf andere schließen.

endgültig OFF-TOPIC - ENDE  (bitte geben auch SIE endlich Ruhe !)

Das wurmt Sie richtig - dass Sie nicht dem Rest der Welt den Mund verbieten können, nicht wahr? Lernen Sie damit zu leben.

Offline chrisw875

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Re: Verbrauchsrechnung falsch
« Antwort #44 am: 11. August 2014, 06:31:53 »
Hallo,
heute hat mir almado die stornierung der Zwischenabrechnung nocheimal leserlich bestätigt.
Die Kündigung zum Ablauf des 31.12.2014 haben Sie mir so bestätigt.
Vertragsnummer: xxxxxxxxxxxx
 
[EMail entfernt]
Meine Frage ist das nun so richtig (wegen Ablauf zum 31.12.2014 was sie so nicht bestätigt haben) oder nicht.
lg Chris

« Letzte Änderung: 29. September 2015, 11:57:30 von DieAdmin »

 

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