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Autor Thema: Beginn der 4-wöchigen Abhilfefrist (Schlichtungsstelle) bei fehlender Abrechnung  (Gelesen 9792 mal)

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Offline userD0012

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Hallo zusammen,

per Gerichtsvollzieher habe ich Almado nach Vertragsende am 27.05.14 schriftlich den Schlusszählerstand und die unmissverständliche Aufforderung zur Abrechnung binnen 6 Wochen zukommen lassen. Wortlaut des Schreibens, siehe angehängtes Bild. Das Schreiben wurde vom Gerichtsvollzieher beurkundet zugestellt, Zustellungsurkunde liegt mir unterschrieben vor.

Daraufhin erhielt ich auch per e-Mail die Bestätigung, dass der Zählerstand zur Kenntnis genommen und verarbeitet worden sei.

Am 01.07.14 habe ich nochmals per e-Mail auf die auslaufende 6-Wochen-Frist für die Abrechnung hingewiesen. Natürlich wurde das komplett ignoriert ohne jegliche Reaktion, so dass mir bis heute keine Endabrechnung vorliegt.

Am 09.07.14, also einen Tag nach Fristablauf, habe ich erneut - rein formal, denn eine Antwort erwarte ich darauf nicht ernsthaft - eine Aufforderung zur Erstellung der Schlussabrechnung mit Androhung des für Almado kostenpflichtigen Schlichtungsverfahrens eingefordert.

Frage: Muss ich jetzt noch 4 Wochen nach dem 09.07.14 warten oder kann ich aufgrund der Tatsache, dass ich bereits im gezeigten Schreiben vom 29.05.14 die 6-Wochen-Frist angemahnt habe (= Inverzugsetzung), sofort die Schlichtungsstelle beauftragen? Was meint ihr?

« Letzte Änderung: 16. Juli 2014, 09:02:25 von LearPilot »

Offline khh

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... kann ich aufgrund der Tatsache, dass ich bereits im gezeigten Schreiben vom 29.05.14 die 6-Wochen-Frist angemahnt habe (= Inverzugsetzung), sofort die Schlichtungsstelle beauftragen?

Das würde ich so machen. Es kann ja nicht mehr passieren, als dass die Schlichtungsstelle Energie auf eine (erneute) Einhaltung der 4-wöchigen "Abhilfefrist" besteht.   
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline userD0012

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Hallo khh,

ja, du hast Recht, Versuchen kann ich es ja einfach. Ich probiere das mal und berichte hier weiter...

Offline khh

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Vielleicht auch die VZ NRW darüber informieren, dass almado/365AG nach wie vor Schlussrechnungen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erstellt.

Jedenfalls hat es den Anschein, dass die erfolgte Abmahnung durch die Verbraucherzentrale bisher wenig
bis gar nicht fruchtet >:( !
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Offline userD0012

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Das werde ich der VZ NRW später auch mitteilen. Jetzt habe ich erstmal den Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Energie eingereicht. Mal sehen, was passiert. Ich werde meinen Fall hier weiter berichten.

Sinnvoll hat sich jedenfalls die Übermittlung sowohl der Kündigung als auch des Schlusszählerstands per Gerichtsvollzieher erwiesen. Ich kann somit urkundlich beweisen, welche Willenserklärungen ich wann in welchem Wortlaut an Almado gerichtet habe und dass diese dort auch genau so angekommen sind. Die haben also nicht die geringste Chance, mit ihrer Ignoranz durchzukommen oder die Sache einfach still und heimlich auszusitzen.

Offline userD0012

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So, die Schlichtungsstelle hat den Antrag angenommen und ein Aktenzeichen angelegt. Der Spaß beginnt also jetzt.  ;D  Almado wurde von der Schlichtungsstelle aufgefordert, auf mein Anliegen zu reagieren und hat nun 3 Wochen Zeit.

Wenn ich das in der Kostenordnung der Schlichtungsstelle Energie richtig sehe, kostet das Almado jetzt schon mal pauschal 100 EUR.   8)  Also an mir verdienen die schon damit keinen einzigen Cent mehr...wie man so dumm sein kann, und trotz massiver Androhungen des Schlichtungsverfahrens eine derart beharrliche Ignoranz an den Tag legen und damit sehenden Auges in den sicheren, wirtschaftlichen Verlust rennen kann, erschließt sich mir nicht.
« Letzte Änderung: 17. Juli 2014, 12:39:43 von LearPilot »

Offline userD0012

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Na sieh mal einer an...um 21:30 Uhr abends am Tag der Verfahrenseröffnung und Nachfrage durch die Schlichtungsstelle trudelt doch tatsächlich wie von Geisterhand eine Schlussrechnung in meinem E-Mail-Postfach ein...ein Schelm, wer Böses dabei denkt...  ::)

So sieht das gute Stück aus (Anklicken zum Vergrößern):





Abschläge sind korrekt erfasst, Zählerstände sind korrekt erfasst...rechnen wir doch mal den Bonus nach. Gesamtbetrag netto sind 461,34 EUR...ein Viertel davon (= 25%) Bonus macht 115,34 EUR netto...erwischt!!  8)  War ja klar, dass man es mit solch billigen Tricks versucht.

Hier meine Antwort darauf:

Zitat
Vertragsnummer: XXXXXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche der zugesandten Rechnung ausdrücklich. Die von Ihnen berechnete Gutschrift in Höhe von 90,7563 EUR netto entspricht nicht dem vertraglich vereinbarten Bonus in Höhe von 25% auf die Rechnungssumme. Der korrekte Bonusbetrag beläuft sich auf 25% x 461,34 EUR = 115,34 EUR netto (= 137,25 EUR brutto).

Ich bitte um umgehende Korrektur der Rechnung.

Ich widerspreche außerdem den von Ihnen veranschlagten Zahlungsmodalitäten und der unangemessenen Zahlungsfrist von 3 Wochen. Wie Sie meinem Schreiben vom 29.05.2014, das Ihnen per Gerichtsvollzieher zugestellt wurde, entnehmen können, setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen nach Erhalt der korrigierten Rechnung für eine Auszahlung des Guthabens per Überweisung. Verwenden Sie dazu bitte die Ihnen bekannte Bankverbindung. Eine Zahlung per Verrechnungsscheck nach 3 Wochen ist eine Zumutung angesichts der bereits deutlich verspäteten Rechnungsstellung und ist daher nicht akzeptabel.

Bitte beachten Sie, dass ich das laufende Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie erst nach Erhalt der korrigierten Rechnung und Eingang des korrekten Erstattungsbetrags auf meinem Konto einstellen werde.


Mit freundlichen Grüßen


Schauen wir doch mal, was unsere Freunde dazu sagen...  ::)
« Letzte Änderung: 28. Juni 2019, 07:51:34 von DieAdmin »

Offline khh

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... rechnen wir doch mal den Bonus nach. Gesamtbetrag netto sind 461,34 EUR...ein Viertel davon (= 25%) Bonus macht 115,34 EUR netto ...

@LearPilot,

womöglich ist Ihre Berechnung auch nicht ganz richtig :-\ ? Ziff. 9 Abs. 2 der aktuellen almado-AGB lautet jedenfalls
Zitat
... Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis und den angegebenen Jahresverbrauch des Kunden. ...
[Hervorhebung durch khh]

Die Arbeitspreis-Erhöhung ab dem 01.01.2014 bleibt demnach unberücksichtigt. Hatten Sie eventuell bei Vertrags-abschluss auch einen geringeren Jahresverbrauch als 1.956,9 kWh angegeben? Oder lautet die Bonus-Klausel der für Ihren Vertrag geltenden älteren AGB vllt. anders?

Gruß, khh

Nachtrag:
Interessant ist, dass das Jahr bei der Grundpreisberechnung nur 11,9 Monate hat ;D .  Im Gegensatz zu almado-Energy rechnen meine Versorger da immer exakt 365 Tage ab.
« Letzte Änderung: 17. Juli 2014, 23:59:35 von khh »
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Offline userD0012

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Hallo khh,

danke für den Tipp, aber die für mich bei Vertragsschluss gültigen AGB (die ich natürlich damals abgespeichert habe, aber hier aus Urheberrechtsgründen nicht einstellen kann, um keine Angriffsfläche für Almado zu bieten), lauten in diesem Punkt wie folgt:

Zitat
9. (2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus
maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Der Bonus
wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
Zusätzlich gilt für Pakettarife, dass die Berechnung des Bonus mindestens auf Grundlage des bei
Vertragsschluss gültigen Paketpreises erfolgt.

Die Klausel, dass der Bonus nur "auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis" entfällt, existiert bei mir also nicht. Der bei Vertragsschluss angegebene Jahresverbrauch beträgt bei mir mit 2.800 kWh ebenfalls weitaus mehr, als ich tatsächlich verbraucht habe. Somit greift auch dieser Passus bei mir nicht.

Eine Vermutung von mir war zunächst, dass man abstruserweise versucht, den Bonus auf den Arbeitspreis zu beschränken. Doch auch daraus ist die von Almado berechnete Zahl nicht nachvollziehbar abzuleiten. Sogar unter der von Ihnen geäußerten Annahme, dass die Arbeitspreisänderung nicht berücksichtigt wurde, kommt man lediglich auf einen ähnlichen Betrag von 90,36 EUR [= 25% x (1126,6 kWh + 830,3 kWh) x 0,184706 Ct/kWh]. Eine solche Beschränkung auf den Arbeitspreis würde zudem jeder vertraglichen und AGB-Grundlage entbehren, denn eine solche Einschränkung ist an keiner Stelle formuliert.

Offline userD0012

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Aktueller Stand: Die Schlichtungsstelle hat mich informiert, dass Almado eine Einstellung des Verfahrens beantragt, weil man angeblich meiner Beschwerde abgeholfen hätte. Ich habe der Schlichtungsstelle natürlich sofort mitgeteilt, dass ich den Beschwerdeantrag NICHT zurücknehme, weil die Rechnung fehlerhaft ist und ich keinesfalls mit der Zahlungsmodalität einverstanden bin.

Die Korrespondenz mit Almado habe ich entsprechend angehangen. Schauen wir mal, was weiter passiert.

Offline userD0012

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Kurzes Update:

Es herrscht Funkstille und mein Widerspruch gegen die Rechnung wird offensichtlich völlig ignoriert. In 10 Tagen läuft die dreiwöchige Abhilfefrist ab, die Almado seitens der Schlichtungsstelle gewährt wurde (Verfahrensphase 1). Von da an wird sich dann die Schlichtungsstelle aktiv einbringen (Verfahrensphase 2) und die aktuell fällige Gebühr für das Schlichtungsverfahren, die durch Almado zu tragen ist, wird sich von den jetzigen 100 EUR entsprechend weiter erhöhen, was sehr erfreulich ist.

Sollte ein Scheck eintrudeln zu der fehlerhaften Rechnung mit zu niedrigem Bonus, werde ich den natürlich trotzdem erstmal einlösen, um die "Schäfchen ins Trockene" zu bringen. Die Verbraucherzentrale NRW hat ja gegen Almado feststellen lassen, dass durch die Scheckeinlösung keinesfalls weitergehende Ansprüche abgegolten sind, wie Almado das gerne hätte, somit gehe ich da kein Risiko ein.
« Letzte Änderung: 28. Juli 2014, 13:42:45 von LearPilot »

Offline userD0012

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So, es gibt News: Heute war der Verrechnungsscheck über das fehlerhaft berechnete Guthaben in Höhe von 351,00 EUR im Briefkasten. Als hätte ich es geahnt...

Das ging erstaunlich schnell, wenn man bedenkt, dass andere Leute 6 Wochen auf ihren Scheck warten. Offensichtlich hat man hier nach Einschaltung der Schlichtungsstelle versucht, mich schnell mundtot zu machen.

Ich werde den Scheck morgen sofort einlösen, um die 351,00 EUR schon einmal zu sichern, denn der Laden wird sicherlich bald insolvent sein. Das Schlichtungsverfahren lasse ich weiterlaufen, bis ich den fehlenden Restbetrag (Restbonus) in Höhe von 29,25 EUR auch noch erhalten habe.

Offline userD0012

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So, der Scheck ist gutgeschrieben. Damit sind knapp 90% der offenen Forderung an Almado erledigt. Damit lebt es sich schon mal deutlich entspannter.  ;)  Jetzt lasse ich in Ruhe das Schlichtungsverfahren für die fehlenden 29,25 EUR weiterlaufen.

In einer Woche läuft die Abhilfefrist für Almado ab, dann klingelt es wieder kräftig in der Kasse der Schlichtungsstelle für die nächste Verfahrensphase...   8)

Statt 380,25 EUR koste ich Almado jetzt also definitiv schon mindestens 351,00 EUR plus 100,00 EUR Gebühr für Verfahrensphase 1 bei der Schlichtungsstelle, also 451,00 EUR. Nach Ablauf der kommenden 7 Tage werden es sogar schon mindestens 651,00 EUR sein (300,00 EUR Pauschale für Verfahrensphase 2). Almado geht also so richtig schön baden gegen mich mit dem Abzockversuch...  ;D  Und das für 29,25 EUR...da fasst man sich an den Kopf...
« Letzte Änderung: 31. Juli 2014, 15:52:57 von LearPilot »

Offline Eni

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Re: Beginn der 4-wöchigen Abhilfefrist (Schlichtungsstelle)
« Antwort #13 am: 31. Juli 2014, 22:52:53 »
@LearPilot

Glückwunsch! Jedem, der jetzt noch sein Geld zurückbekommt, kann man nur gratulieren.

Hier ist es das Gleiche. Finanziell war eigentlich schon alles klar, aber immergrün hat nach wie vor den Abrechnungszeitraum nicht eingehalten und auch auf der 3. Korrekturrechnung einen überhöhten zukünftigen Abschlag aufgeführt. Nun geht hier das Schlichtungsverfahren auch weiter. Das hätten sie sich wirklich sparen können.

Auch sehr interessant:

Mein letztes Einwurfeinschreiben liegt jetzt schon 2 Tage bei denen im Postfach und wird nicht abgeholt. Gesendet natürlich wie immer an die Hausanschrift, aber landet bei denen wohl trotzdem immer im Postfach. Nur bisher war es dann auch am Tag der Ankunft abgeholt. Derzeit lassen sie ihre Post wohl lieber liegen...  :o

Offline userD0012

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Re: Beginn der 4-wöchigen Abhilfefrist (Schlichtungsstelle)
« Antwort #14 am: 01. August 2014, 12:08:46 »
Glückwunsch! Jedem, der jetzt noch sein Geld zurückbekommt, kann man nur gratulieren.

Danke sehr.   ;)  Ich denke auch, dass es mit dem Laden bald vorbei sein wird. (...aus rechtlichen Gründen vom Forenbetreiber bearbeitet...)

Mein letztes Einwurfeinschreiben liegt jetzt schon 2 Tage bei denen im Postfach und wird nicht abgeholt. Gesendet natürlich wie immer an die Hausanschrift, aber landet bei denen wohl trotzdem immer im Postfach. Nur bisher war es dann auch am Tag der Ankunft abgeholt. Derzeit lassen sie ihre Post wohl lieber liegen...  :o

Deswegen habe ich meine zwei wichtigsten Schreiben (Kündigung und Zählerstandsmitteilung) per Gerichtsvollzieher zugestellt. Das ist nämlich der entscheidende Nachteil bei einem Einschreiben: Wenn es der Empfänger schlichtweg nicht abholt, gilt es nicht automatisch immer als zugestellt. Der Gerichtsvollzieher verwendet einen Postzustellungsauftrag mit Urkunde. Schreiben und beurkundeter Inhalt gelten damit unzweifelhaft als zugestellt, egal was der Empfänger für Mätzchen veranstaltet. Eine etwaige Zugangsvereitelung geht dann zu Lasten des Empfängers und nicht zu Lasten des Senders.
« Letzte Änderung: 26. August 2014, 13:53:59 von energienetz »

 

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