Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Weihnachtsaktion immergrün / Abschlagsreduzierung / Ausgang Verfahren  (Gelesen 13556 mal)

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Offline Versys

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Hallo,

wer ist noch auf die sogenannte Weichnachtsaktion per Mail vom 17.12.2013 hereingefallen?

In dieser wird eine Treueprämie beworben.
Verschwiegen wird in diesem Zusammenhang jedoch, dass sich der Tarif ändert - und das kurz vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (bei mir 31.01.2014), damit der Bonus nicht gezahlt werden muss.

Wer hat noch das dem Scheck über 50,- Euro Treueprämie anhängende Schreiben und könnte mir dieses eingescannt zur Verfügung stellen (ohne Adressdaten)?
Leider liegt mir dieses Schreiben nicht mehr vor. Nachdem der Scheck gutgeschrieben wurde, wanderte das Schreiben zum Altpapier.

Da der Abschlag trotz 25 %iger Überzahlung für den Zeitraum 01.02.2013 bis 31.12.2013 (ein Guthaben über rund 350,- Euro entstand und wurde bereits nach mehrmaligen Anmahnen meinerseits per Scheck beglichen) nicht reduziert wurde, habe ich den Abschlag selbst hochgerechnet und reduziert. Auch darauf sind immergrün noch nicht eingegangen - wird in die anwaltliche Klärung mit einbezogen.

Da die ganze Angelegenheit mittlerweile beim Anwalt ist, ich die Einzugsermächtigung widerrufen und auch keine weiteren Abschläge seit April gezahlt habe, wurde ich bereits von der allseits bekannten DTMI angemailt und angeschrieben.

Mein Anwalt geht erstmal so vor, dass er sich auf arglistige Täuschung beruft.
Sollte immergrün/DTMI nicht einlenken geht die Angelegenheit zum Gericht.

Hat hier schon jemand Erfahrungen über einen möglichen Ausgang - kann man sich mit immergrün bzw. DTMI aussergerichtlich einigen?

Vorab schon mal vielen Dank für das Lesen dieses Threads sowie über Erfahrungsberichte - und ganz besonders, wenn mir jemand den besagten Scan zumailen könnte.

Viele Grüße
 Versys
« Letzte Änderung: 21. Mai 2014, 12:56:57 von Versys »
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Offline khh

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Re: Weihnachtsaktion immergrün
« Antwort #1 am: 21. Mai 2014, 12:52:16 »
Hallo Versys,

es gibt hier im Forum bereits seit Dezember 2013 mindestens einen Thread zur "Weihnachtsaktion" !

Gruß, khh
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Offline Versys

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Re: Weihnachtsaktion immergrün
« Antwort #2 am: 21. Mai 2014, 12:56:27 »
Hallo Versys,

es gibt hier im Forum bereits seit Dezember 2013 mindestens einen Thread zur "Weihnachtsaktion" !

Gruß, khh

Hallo khh,

habe bereits alles im Internet dazu gelesen, was ich finden konnte - inkl. diesem Forum samt passender Beiträge.

Da es jedoch nicht nur um die Weihnachtsaktion geht sondern auch um Abschlagsreduzierung und grundsätzliche Erfahrungen über einen möglichen Ausgang gerichtlicher oder aussergerichtlicher Verfahren, dachte ich mir, dieses Thema nochmals neu zu eröffnen.

Hoffe, das macht jetzt nichts.

Viele Grüße
 Versys
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Offline khh

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Re: Weihnachtsaktion immergrün
« Antwort #3 am: 21. Mai 2014, 14:05:44 »
... dachte ich mir, dieses Thema nochmals neu zu eröffnen. Hoffe, das macht jetzt nichts.

warum sollte es, leider gehen hier ja ohnehin unterschiedliche Themen wild durcheinander ;).

Eine Abschlagsreduzierung = Nichtzahlung von Preiserhöhungen dürfte wenig problematisch sein, da die von immergrün/almado/365 AG zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verwendete AGB-Preisanpassungsklausel kaum einer gerichtlichen Inhaltskontrolle standhalten dürfte (vgl. § 307 BGB).

Das Thema wurde hier verschiedentlich angesprochen, diesbzgl. Erfahrungen zum Ausgang gerichtlicher Verfahren sind aber zu diesem Anbieter bisher nicht bekannt geworden, da der Versorger bei Einschaltung eines Anwalts oder schon der www.schlichtungsstelle-energie.de vielfach einzulenken scheint.

Hinzuweisen ist auch auf die kürzlich erfolgte Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW und die daraufhin von Almado abgegebene Unterlassungserklärung. Welche "Machenschaften" die Abmahnung und Unterlassungserklärung im Einzelnen beinhaltet, wurde bisher wohl nicht veröffentlicht.


Nachtrag:
... Wer hat noch das dem Scheck über 50,- Euro Treueprämie anhängende Schreiben und könnte mir dieses eingescannt zur Verfügung stellen (ohne Adressdaten)?

@Versys,
da wird Ihnen ein auf die "Weihnachtsaktion" hereingefallener User ja vielleicht kurzfristig helfen und einen Scan per PM zur Verfügung stellen können !?
 
« Letzte Änderung: 21. Mai 2014, 14:19:41 von khh »
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Offline Versys

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Tja,

ist wohl leider so, dass - bis auf wenige Ausnahmen - viele hier nur ihre Sorgen und Nöte kundtun und sich nach abschließender Klärung, egal ob nun mit oder ohne anwaltliche oder gar gerichtliche Hilfe, es nicht für nötig halten, das Ergebnis hier mitzuteilen.

Nochmal: Nicht alle, aber leider viele  >:(

Ich bin ja bereits beim Anwalt und dank RSV mache ich mir da keine Gedanken darüber.
Finanziell gesehen tut mir der Bonus nicht wirklich weh - das Fehlen kann ich verscherzen.
Mir geht es aber darum, dass es so einfach nicht weitergehen kann und viele Hilfesuchenden mangels RSV oder einfach aufgrund der Einschüchterungsmaßnahmen seitens immergrün/Almado/365 und der unrühmlichen DTMI Angst bekommen und sich nicht zu wehren trauen.

Ich werde auf jeden Fall fortlaufend berichten - inkl. dem Ende, sei es nun die lenken ein oder es kommt zu einer Verhandlung.

Selbst wenn es nur einem weiteren 'Opfer' hilft, würde es mich schon freuen. Denn dem Vorgehen der benannten Firmen muss endlich Einhalt geboten werden.

Viele Grüße
 Versys
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Offline bolli

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Man muss auch berücksichtigten, dass die Preiserhöhungen aufgrund der Grundpreiserhebung ja erst Ende letzten Jahres, Anfang diesen Jahres gelaufen sind und insofern noch gar nicht alle ihre Rechnungen mit diesen Erhöhungen bekommen haben, geschweige denn irgendwelche gerichtlichen Verfahren durchgezogen wurden. Das dürfte noch ein bisschen dauern, bis dazu Gerichtsurteile vorliegen.

Offline Versys

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Update:

Mein Anwalt hat Anfang April 2014 ein Schreiben an immergrün geschickt, weil mir der Bonus verweigert wird und der Abschlag viel zu hoch angesetzt ist.
Vorher hatte ich die Einzugsermächtigung zurückgezogen und den viel zu hohen Abschlag nicht gezahlt.

Auf dieses Schreiben gab es keine Reaktion!
Oder doch: Eines Freitags Mitte April kam noch eine eMail mit einer Zahlungsaufforderung.
Am Samstag darauf hatte ich das erste Schreiben der DTMI im Briefkasten.
Also selbst wenn ich gezahlt hätte, wäre die Sache schon bei der DTMI gewesen.
Abgesehen davon: In dem DTMI-Schreiben wurde der Betrag mit aufgeführt, welchen ich als Guthaben wegen Überzahlung für 2013 bereits als Scheck erhalten hatte  8) Das ist doch keine Firma, das ist Chaos!

OK, habe dann die reduzierten, selbst von mir hochgerechneten Abschläge für April und Mai bezahlt. Wenige Tage später kam wieder ein Schreiben der DTMI, Eine Zahlung berücksicht, die 2. nicht. 2 Tage später wieder DTMI - die 2. Zahlung (beide wurden am selben Tag hintereinander online veranlasst) wird berücksichtigt. Restforderung der ursprünglichen Abschläge bleibt bestehen.

Anwaltsschreiben Nummer 2 folgte um den 20. Mai herum an die DTMI.
Hier wird nochmal auf den Bonus eingegangen und die Abschlagsreduzierung.
Heute, 31.05.2014 trudelt bei mir - nicht bei meinem Anwalt - wieder ein Schreiben der DTMI ein:
Letztmalige, aussergerichtliche Aufforderung zur Restzahlung innerhalb einer Woche.
Kein Wort darüber, dass die Angelegenheit mit der von mir beauftragten Kanzlei geklärt wird!
Kein Wort darüber, dass die Abschlagsreduzierung überprüft oder gar akzeptiert wird.
Kein Wort über die Bonuszahlung!

Tja, sitzen bei immergrün/DTMI nur Analphabeten? Nehmt Kontakt mit meinem Anwalt auf und belästigt mich nicht weiter.
Meine RSV hat bereits die Übernahme der Kosten bestätigt, sollte die Sache zu Gericht gehen.

Fortsetzung folgt...
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Offline Versys

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Nachdem nun die immergrün-/DTMI-Leute es immer noch nicht für nötig erachtet haben, mit der von mir beauftragten Anwaltskanzlei zu kommunizieren und mich weiterhin mit lästigen, nervigen eMails und Mahnungen bombardieren, habe ich nun die ganze Sache der Schlichtungsstelle Energie übergeben.

Diese haben mir bereits per eMail bestätigt, die Angelegenheit zu klären.

Prompt kam nun auch schon wieder eine 'Bestätigungs-/Droh-/Einschüchterungs-'Mail von immergrün.

Sinngemäße Wiedergabe der wichtigsten Inhalte:  :P

...Antrag auf Verfahrenseröffnung der Schlichtungsstelle sei bei ihnen eingegangen...
...der auch für mich als Kunde mit zusätzlichem Aufwand und potentiellen Kosten verbunden sei.
Die Schlichtungsstelle habe für das Verfahren einen Zeitraum von 3 Monaten angesetzt.
...bei offensichtlich missbräuchlicher Anrufung würden mir die Kosten auferlegt, wenn der Strom nicht ausschließlich privat genutzt wird oder wurde...
...und im Rahmen der Vorsorge teilen sie mir mit, selbst Kleingewerbetreibende... blablabla
...Kosten von mehreren hundert Euro entstehen.

Warten wir ab, wie sich die Sache weiter entwickelt...  8)
« Letzte Änderung: 05. Juni 2014, 22:15:17 von Versys »
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Offline Hurraapostel

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Sinngemäße Wiedergabe der wichtigsten Inhalte:  :P

...Antrag auf Verfahrenseröffnung der Schlichtungsstelle sei bei ihnen eingegangen...
...der auch für mich als Kunde mit zusätzlichem Aufwand und potentiellen Kosten verbunden sei.
...Die Schlichtungsstelle habe für das Verfahren einen Zeitraum von 3 Monaten angesetzt.
...bei offensichtlich missbräuchlicher Anrufung würden mir die Kosten auferlegt, wenn der Strom nicht ausschließlich privat genutzt wird oder wurde...
...und im Rahmen der Vorsorge teilen sie mir mit, selbst Kleingewerbetreibende... blablabla
...Kosten von mehreren hundert Euro entstehen.

Das entspricht dem üblichen Drohgebahren dieses Anbieters! Kenne ich, habe ich alles auch bekommen - am schlimmsten fand ich den folgenden Satz:

Wir bedauern, dass Sie diesen Weg gehen mussten, der auch für Sie mit zusätzlichem Aufwand und potentiellen Kosten verbunden ist.

Das ist Hohn hoch 3!

Und das mit dem Kleingewerbe ist auch falsch, ich darf nur keinen privaten Strom für mein Gewerbe ziehen, nicht mal zur Erstellung eines Firmenbriefes. Es könnte ja sein, das mir meine Schwester, Bruder, Tante, Onkel, Freundin einen Raum zur Verfügung stellt, wo ich mein Gewerbe ausübe. Dann kann ich 10 Gewerbe angemeldet haben, ohne das die mir was können und die wissen das ganz genau, denn nicht umsonst haben die einer anderen Userin trotz Gewerbe einen gewissen Betrag angeboten.

Also immer schön das die Sache durchziehen und nicht nervös machen lassen, denn genau das wollen die nur!

Und wenn dann irgendwann eine neue Abrechnung kommt, bitte auf jeden Fall NACHRECHNEN ! ! ! (ich wusste auch nicht mehr, wie genau man den %-Satz feststellt, also habe ich mir das ergoogelt). Und siehe da, bei 2 Verträgen waren es weniger als 25% - ca. 21,xx%. Letztendlich habe die die 25% gezahlt, hat gedauert, aber ich habe gewonnen!

Und bitten Sie auf jeden Fall um Überweisung - die Scheckzahlung ist von anno-tubac.

Grüße Sie
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline Versys

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Danke für die Tpps.

Die 25 % habe ich bereits für das erste Verbrauchsjahr ausgerechnet und über eine Anwaltskanzlei eingefordert.

Die 1. Abrechnung belief sich ja nur über 11 Monate - natürlich ohne Bonus.

Nachdem die sich aber derart stur stellen und selbst die Anwaltsschreiben ignorieren, habe ich ohne jede weitere Vorwarnung die Schlichtungsstelle mit ins Boot genommen.

Ist natürlich Ansichtssache, aber ich wähne mich im Recht in allen Belangen und fühle mich durch die bekannten Machenschaften (um es höflich und einigermaßen fachgerecht zu formulieren):

argstig getäuscht und betrogen - oder auf gut deutsch nach Strich und Faden vera....t!  :'(

Was hat die ganze Sache eigentlich damit zu tun, ob jemand freiberuflich tätig ist, selbstständig und/oder ein Gewerbe angemeldet hat?

Ich bin Freiberufler und zum Glück lade ich mein Notebook mit dem Dieselgenerator, schreibe die Rechnungen in den Organisationen, für die ich tätig bin und drucke sie dort vor Ort aus - also auch da können die mir gar nichts!  ;D Schön auch, dass der Vertrag nicht auf mich läuft  8)

Danke für den Rückhalt! NEIN - ich lasse mich nicht einschüchtern! Die Sache wird durchgezogen, bis MEINE Forderungen (m. E. rechtmäßig) erfüllt sind - und dann wird fristlos gekündigt wegen Vertragsverletzung infolge unlauterer Machenschaften und windiger Geschäftspraktiken :o
Bonusverweigerung, Abrechnung nicht für 1 Jahr und die erst nach mehrmaliger Aufforderung, etc.
Die Kündigung erfolgt dann aber aus rechtssicherheitlichen Gründen über die Anwaltskanzlei.
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Offline khh

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Was hat die ganze Sache eigentlich damit zu tun, ob jemand freiberuflich tätig ist, selbstständig und/oder ein Gewerbe angemeldet hat?

Das ist Bestandteil (zumindest der aktuellen) immergrün-AGB  -  siehe hier (Ziff. 9 Abs. 4):
Zitat
Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich oder freiberuflich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.

Wird die Abnahmestelle tatsächlich gewerblich/freiberuflich genutzt, ist eine Bonusverweigerung wohl rechtmäßig.
Da immergrün/almado/365 AG aber anscheinend ständig an den AGB "herumbastelt", ohne sich um ausdrückliche Einverständniserklärungen der Kunden zu den Änderungen zu kümmern, ist es sehr fraglich, ob die aktuellen Bestimmungen auch bereits Bestandteil der für Altverträge verwendeten AGB waren.   


Die Sache wird durchgezogen, bis MEINE Forderungen (m. E. rechtmäßig) erfüllt sind - und dann wird fristlos gekündigt wegen ...
Die Kündigung erfolgt dann aber aus rechtssicherheitlichen Gründen über die Anwaltskanzlei.

Letzteres ist auch besser so, denn sollte immergrün/365 AG alle (berechtigten) Forderungen erfüllen, sind ja die Gründe und damit vllt. auch der Zeitpunkt für eine fristlose Kündigung des Kunden hinfällig.
Überhaupt ist das mit dem außerordentlichen "Kündigungsrecht" des Kunden wohl differenzierter zu sehen; ganz so einfach, wie hier der ein oder andere sich das vorstellt, ist das womöglich nicht. 

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Offline bolli

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Was hat die ganze Sache eigentlich damit zu tun, ob jemand freiberuflich tätig ist, selbstständig und/oder ein Gewerbe angemeldet hat?

Das ist Bestandteil (zumindest der aktuellen) immergrün-AGB  -  siehe hier (Ziff. 9 Abs. 4):
Zitat
Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich oder freiberuflich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.

Wird die Abnahmestelle tatsächlich gewerblich/freiberuflich genutzt, ist eine Bonusverweigerung wohl rechtmäßig.
Nur weil man ggf. freiberuflich tätig ist oder ein Gewerbe angemeldet hat, heisst das nicht automatisch, dass man auch die Abnahmestelle dafür nutzt, und nur darum geht es. Das müssen die mir erstmal nachweisen bzw. ggf. weise ich denen das Gegenteil nach.  ;)
Also nicht bange machen lassen.

Offline khh

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Nur weil man ggf. freiberuflich tätig ist oder ein Gewerbe angemeldet hat, heisst das nicht  automatisch,
dass man auch die Abnahmestelle dafür nutzt, und nur darum geht es. ...

@bolli,
genau das hab ich doch geschrieben ;)  -  ansonsten: Uneingeschränkte Zustimmung !

Wird die Abnahmestelle tatsächlich gewerblich/freiberuflich genutzt, ist ...
« Letzte Änderung: 06. Juni 2014, 14:59:31 von khh »
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Was hat die ganze Sache eigentlich damit zu tun, ob jemand freiberuflich tätig ist, selbstständig und/oder ein Gewerbe angemeldet hat?

Das ist Bestandteil (zumindest der aktuellen) immergrün-AGB  -  siehe hier (Ziff. 9 Abs. 4):
Zitat
Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich oder freiberuflich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.

Wird die Abnahmestelle tatsächlich gewerblich/freiberuflich genutzt, ist eine Bonusverweigerung wohl rechtmäßig.
Nur weil man ggf. freiberuflich tätig ist oder ein Gewerbe angemeldet hat, heisst das nicht automatisch, dass man auch die Abnahmestelle dafür nutzt, und nur darum geht es. Das müssen die mir erstmal nachweisen bzw. ggf. weise ich denen das Gegenteil nach.  ;)
Also nicht bange machen lassen.

Kann mich zwar irren, aber als Laie würde ich es so auslegen:
Hier denke ich, geht es wohl um die Auslegung des Standardlastprofils H0.
Natürlich trifft bei uns H0 zu. Es wird weder ein Laden oder Geschäft betrieben, noch findet Lagerhaltung/Landwirtschaft oder Wochenendbetrieb in irgend einer Form statt - also treffen die Profile Gx und Lx gar nicht zu - und lediglich DAS steht in den AGB, die MIR zugesandt wurden (auch hier gibt es wohl unzählige Versionen).

Zitat aus der für mich gültigen AGB-Version: "Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt."

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Offline scooter44

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Zitat
Nachdem nun die immergrün-/DTMI-Leute es immer noch nicht für nötig erachtet haben, mit der von mir beauftragten Anwaltskanzlei zu kommunizieren


Das kann ich in meinem Falle auch bestätigen! Auf meinen Widerspruch gegen die Jahresabrechnung aufgrund einer unzulässigen Verbrauchschätzung und des fehlenden Neukundenbonus erfolgte bis dato ebenfalls keine Reaktion, geschweige denn eine Korrektur. Ich habe außerordentlich gekündigt und jegliche Zahlungen eingestellt. Auf die außerordentliche Kündigung erfolgte ebenfalls keine Stellungnahme  (auch meinem Anwalt gegenüber). Stattdessen erhalte ich hin und wieder Schreiben der DTMI. Wir werden jetzt Forderungsabwehr betreiben. Diesen Monat habe ich nochen einen Termin in Sachen Geschäftsgebahren Immergrün bei der örtlichen Verbraucherzentrale mit der Bitte um Rechtsunterstützung.


Zitat
Bei Check24 und auch bei Verivox findet man auf normalem Wege keine Tarifangebote mehr von diesem Laden


Ein Glück für alle Verbraucher kann man da nur sagen ...

 

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