von h.terbeck in Antwort #7
"Der Gas-Sondervertrag tritt an dem in Ziff.VI angegebenen Termin (01.08.1990) in Kraft und erstmals in 5 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres schriftlich gekündigt werden.
Es gibt
Vertragsjahre, Lieferjahre und auch wohl
Abrechnungsjahre.Im vorliegenden Fall enden die
Vertragsjahre und deren Verlängerung um ein Jahr immer zum 31.07. eines Jahres.
Der
Lieferzeitraum, der einer Jahresrechnung zugrunde gelegt wird, hängt von dem Zeitpunkt der Ablesung ab und beträgt mal mehr oder auch weniger als 365 bzw.366 Tage.
Gehen wir mal davon aus, dass in dem vorliegenden Fall die Ablesung regelmäßig etwa Mitte Oktober eines Jahres erfolgt und die Jahresrechnung ein Datum des folgenden Novembers trägt.
Die zitierte Kündigungsvereinbarung verstehe ich nun so, dass beide Seiten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
zum Ende des Jahres (31.12.) kündigen können,
in dem abgerechnet wird.
Das heißt z.B. für den Verbraucher im vorliegenden Fall, dass er, falls er kündigen will, schon (spätestens im September) kündigen muss, wenn er die (schreckliche) Abrechnung noch gar nicht kennt.
Die Auslegung, dass die Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
zum Ende des Jahres (31.12) erfolgen muss,
für das abgerechnet wird, macht nur Sinn, wenn das Abrechnungsjahr regelmäßig und vertraglich vereinbart zum Ende eines Jahres endet.
Die VEW, Evivo und RWE hat bei mir jedoch seit 1967 immer im Mai abgelesen und im Juni abgerechnet.
berghaus 28.04.14