Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Brennwertfaktor  (Gelesen 7674 mal)

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Offline Christian Guhl

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Brennwertfaktor
« am: 22. November 2005, 14:59:57 »
Mir ist aufgefallen,daß der Brennwertfaktor beim Erdgas in den letzten Jahren stetig gestiegen ist. Dadurch wurden aus der gleichen Anzahl von cbm erheblich mehr kwh.
Und darauf wird ja bekanntlich der Preis gerechnet.
Ich habe nun die EON-Avacon aufgefordert, den Nachweis des Brennwertfaktors zu erbringen.
Dies wurde abgelehnt, da der Brennwert angeblich automatisch ermittelt und in das System eingespeist wird.
Es wird mir also die Prüfung der tatsächlich gelieferten Menge an kwh
vorenthalten.
Sind die Versorger verpflichtet, den Brennwert nachzuweisen ?

Offline RR-E-ft

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Brennwertfaktor
« Antwort #1 am: 22. November 2005, 15:03:16 »
@Christian Guhl

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1861


Wenn Sie den der Abrechnung zugrunde gelegten Brennwertfaktor in Frage stellen, muss der Versorger diesen detailliert nachweisen.

Fraglich, ob er es kann.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Rotam

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Brennwertfaktor
« Antwort #2 am: 22. November 2005, 15:41:06 »
Das mit dem Brennfaktor ist mir voreinigen Jahren auch aufgefallen. Eine schriftliche Antwort der Stadtwerke Lehrte ist immer noch offen. Mir ist dann auch aufgefallen, dass dieser Wert stetig mit erhöht wird. Mir drängt sichj der Verdacht auf das die Gaslieferranten hier zusätzlich abzocken. Ganz nach den Motto wird sind doch die lieben und erhöhen den Gaspreis nur um 7,5 %, gut den Brennfaktor (oder wie das auch immer richtig heißt) haben wir auch um 7,5 % erhöht aber das geht sie als Kunde gar nichts an.

Offline RR-E-ft

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Brennwertfaktor
« Antwort #3 am: 22. November 2005, 15:48:11 »
@Rotam


Mit Zweifeln können Sie sich auch an die Eichbehörden und an die Energieaufsichtsbehörden wenden.

Dies sollten Sie dann tun, wenn Ihnen auf Nachfrage keine Stellungnahme des Versorgers erteilt wird. Denn dieser Umstannd vermittelt den Eindruck, als habe man etwa etwas zu verbergen.

Und dass obschon sich selbst der E.ON- Konzern \"gläsern\" machen möchte und dazu mehr oder minder vertrauenserweckendes Zahlenmaterial in die Öffentlichkeit bringt.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Monaco

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Brennwertfaktor
« Antwort #4 am: 22. November 2005, 16:58:49 »
Liebes Forum,

ich bin mit einer ähnlichen Frage im benachbarten Forum leider auf wenig Gehör gestoßen. Daher in abgewandelter Form hier noch einmal:

Unsere Jahresrechnung (15 Monate August 2004-Oktober 2005) weist 4 Zeiträume (wg. Preisänderungen) auf. Als Brennwertfaktor ist jedoch immer (in jeder Zeile ...) der Gleiche angegeben (vermutlich ein Durchschnittswert). Dies suggeriert doch eine gleichmäßige Qualität, die tatsächlich gar nicht vorhanden ist (sein kann). Noch mehr: es ist wohl kaum möglich, in 4 unterschiedlichen Zeiträumen einen bis auf 6 Nachkommastellen gleichen Wert zu erreichen. Aber es kommt noch besser:

Die Brennwerte unserer Nachbarn (10 Meter entfernt) sind sowohl für den Zeitraum Juni 2004-Oktober 2004 als auch Oktober 2004-Oktober 2005 etwas höher. Dies wäre mathematisch sogar erklärbar, wenn im Zeitraum August 2004 bis Oktober 2004 der Brennwert deutlich unter Durchschnitt gelegen hätte. Trotzdem eher unwahrscheinlich.

Es würde doch jetzt theoretisch die Möglichkeit bestehen, die Schlussrechnung auf Grund von offensichtlichen Berechnungsfehlern anzufechten, was die Folge hätte, das bis zum Nachweis der Plausibilität, der Rechnungsbetrag (Nachzahlung Jahresabschluss) nicht fällig wäre. Also vorläufig gar kein Geld für den Versorger!

Wäre dies möglich und vor allem rechtskonform?


Freundliche Grüße

Monaco

Offline RR-E-ft

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Brennwertfaktor
« Antwort #5 am: 22. November 2005, 17:25:09 »
@Monaco

Der Versorger wird einwenden, es handele sich nicht um \"offensichtliche Fehler\", die der Rechnung quasi auf die Stirn gestempelt seien.

Dann könnte man diese Frage indes immer nur in einem Rückerstattungsprozess klären, was schier unmöglich wäre und deshalb auch nicht richtig sein kann.

Dieser Umstand könnte es mit sich bringen, dass sich an dieser Stelle ggf. Ungereimtheiten eingeschlichen haben könnten.

Wenden Sie sich mit dem Anliegen deshalb dringend an die Eichbehörde/ Energieaufsicht.

Lesen Sie auf den Seiten der Paderborner BI, welch außergewöhnliche Erfahrungen man dort machen konnte.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Brennwertfaktor
« Antwort #6 am: 22. November 2005, 17:45:15 »
@Monaco,

ich stehe bei uns mit der Eichdirektion Rheinland-Pfalz in Verbindung.

Auch bei uns war vom Versorgungsstrang in der Strasse nach links in die Seitenstraße zu einem BI-Mitglied ein andrfer Brennwert als nach rechts in die Seitenstr. zu einem anderen Mitglied.

Ferner sind in einer Höhenzone bei einem anderen Mitglied ein anderer Brennwert als bei allen anderen Mitgliedern.

Bitte melden Sie sich über meine private E-mail Adresse für weiteres Vorgehen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

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