Liebes Forum,
ich bin mit einer ähnlichen Frage im benachbarten Forum leider auf wenig Gehör gestoßen. Daher in abgewandelter Form hier noch einmal:
Unsere Jahresrechnung (15 Monate August 2004-Oktober 2005) weist 4 Zeiträume (wg. Preisänderungen) auf. Als Brennwertfaktor ist jedoch immer (in jeder Zeile ...) der Gleiche angegeben (vermutlich ein Durchschnittswert). Dies suggeriert doch eine gleichmäßige Qualität, die tatsächlich gar nicht vorhanden ist (sein kann). Noch mehr: es ist wohl kaum möglich, in 4 unterschiedlichen Zeiträumen einen bis auf 6 Nachkommastellen gleichen Wert zu erreichen. Aber es kommt noch besser:
Die Brennwerte unserer Nachbarn (10 Meter entfernt) sind sowohl für den Zeitraum Juni 2004-Oktober 2004 als auch Oktober 2004-Oktober 2005 etwas höher. Dies wäre mathematisch sogar erklärbar, wenn im Zeitraum August 2004 bis Oktober 2004 der Brennwert deutlich unter Durchschnitt gelegen hätte. Trotzdem eher unwahrscheinlich.
Es würde doch jetzt theoretisch die Möglichkeit bestehen, die Schlussrechnung auf Grund von offensichtlichen Berechnungsfehlern anzufechten, was die Folge hätte, das bis zum Nachweis der Plausibilität, der Rechnungsbetrag (Nachzahlung Jahresabschluss) nicht fällig wäre. Also vorläufig gar kein Geld für den Versorger!
Wäre dies möglich und vor allem rechtskonform?
Freundliche Grüße
Monaco