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Autor Thema: Rückholung gemieteter Flüssiggastank  (Gelesen 3665 mal)

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Offline Pane

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Rückholung gemieteter Flüssiggastank
« am: 06. März 2014, 14:41:39 »
Hallo Zusammen,
bin neu hier und hab schon sehr viel hier im Forum gelesen. Es gibt doch sehr viele User die unter gleichen Problemen zu leiden haben wie ich  :(.
Hätte hier eine Frage zu meinen Problem mit Dr.......Gas. Habe 1999 ein neues Ausbauhaus erworben auf dessen Grundstück (mein Eigentum) schon ein Flüssiggastank unterirdisch verbaut war. Habe damals als blauaügiger Hausbesitzer einen Miet u. Liefervertrag unterzeichnet , da der Tank ja "nur Zubehör" des Besitzes darstellt. Dr.......Gas weigert sich auf meine Anfrage hin den Tank zu verkaufen. Da ich seit ca. 5 Jahren einen Kachelofen eingebaut habe und den Großteil meiner Räume mit Infrarot Heizung beheize (habe PV auf meinen Dach) würde ich den Tank eigentlich nicht mehr brauchen. Nun zu meinem Problem: Dr........Gas platzierte damals den Tank 1998 hinter dem Gebäude ,danach wurden vom damaligen Bauträger die Garagen gesetzt und somit der Zugang (hinter dem Haus) verbaut. Der Abtransport des Tanks zur Strasse ist daher fast nicht mehr möglich (Strasse liegt ca. 60m vor dem Haus). Dies wäre nur mit einen großen Autokran möglich. Stehen diese hohen Kosten (wenn überhaupt möglich) überhaupt noch in irgend einem Verhältnis zu den tatsächliche Tankkosten, ist ja schon 16 Jahre alt.
Würde mich freuen wenn mir jemand Rat geben könnte was zu machen wäre? Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe.

mfg
Pane (gebeutelter Dr........Gas Kunde)

Offline Watzl

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Re: Rückholung gemieteter Flüssiggastank
« Antwort #1 am: 06. März 2014, 16:15:54 »
Kann der Tank dort bleiben?  Er liegt im Boden und  stört evtl. garnicht. Wenn ja, dann einfach stehen lassen.

Wenn nein, dann Rücksprache mit der Gasfirma halten und um Rücknahme bitten. Wenn die Verhältnisse des Rückbaus oder Rücktransportes vom Bauträger seinerzeit so verkompliziert wurden, dann nehmen sie sich doch den zur Brust.

Aber keine schlafenden Hunde wekcen, sonst kündigt evtl. die Gasfirma den Vertrag und dann wird es wieder kompliziert.
Sie müssen keine Gas kaufen. Nur wenn sie kaufen, dann bei dieser Firma. Also die Ruhe bewahren.
Wenn sie den Tank leerfahren können, dann tun sie das. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass der Tank evtl. innen Rost ansetzt. Solange er mit Gas gefüllt ist, tut er das nicht.

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H. Watzl

 

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