Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Probleme mit immergrün!  (Gelesen 90274 mal)

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Offline khh

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #45 am: 18. März 2014, 17:30:18 »
zu  "W i e d e r   v o n   v o r n   ? !"

@PLUS,

NEIN, nicht wieder  -  siehe gleich folgende PM !
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Offline berghaus

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Wieder von vorn??
« Antwort #46 am: 18. März 2014, 21:47:22 »
Zitat
von khh in Antwort #63 a.a.O.
@stromer51, das sind zwei Sätze! Und Sie "meinen" etwas, was dort so nicht steht. Die Formulierung der Vertragsbestätigung ist m.E. eindeutig und nicht interpretierbar !

und

... eine solche verdeckte Preisklausel aus den o.g. Gründen intransparent und wohl auch überraschend wäre - mit der Folge der AGB-rechtlichen Unwirksamkeit.

Danke @uwes, genau diese Auffassung haben einzelne User mit Hinweis auf § 305c BGB ja auch schon vertreten.  :)

Das 'Danke @uwes' stört mich!
Damit wollen Sie den Eindruck erwecken, uwes würde Ihrer inzwischen wirklich unhaltbaren Meinung von der nicht interpretierbaren Vertragsbestätigung zustimmen. Dem ist nicht so!

Und der ersten Hinweis auf § 305 c kam von mir, auch wenn ich den Paragrafen nicht direkt genannt habe.

Zitat
« Antwort #61 (a.a.O.) am: 28. Februar 2014,  »
Zitat:
 "Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine
Stromlieferbedingungen almado."

Als unbedarfter Kunde lese ich das immer noch so, dass der Vertrag (nach wie vor) alle bekannten Abgaben, Steuern und die Preisgarantie enthält und auch der Bonus gewährt wird, wobei die AGB gelten, in denen auch das Antragsformular und die Auftragseingangsbestätigung eine Rolle spielen:

Zitat aus den AGB
„(1) Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Energieversorgers zustande. Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag), die Auftragseingangsbestätigung sowie die Vertragsbestätigung des Energieversorgers.......“

und wie war das noch mit der Rechtsprechung:
Unklare Formulierungen gehen zu Lasten des Verwenders!

An das Zwitschen glaube ich erst, wenn mir jemand ein Schreiben von almado zeigt, aus dem das ersichtlich wird.
Noch gibt es doch keine Begründung von almado für das Fehlen des Bonus.

berghaus 28.02.14


Und viel später war es Didakt, der die knallharte,  Angst verbreitende Aussage von Ihnen in Antwort #135 mit seinem Hinweis auf  § 305 c BGB abschwächen musste:

Zitat
von khh in Antwort #135
@pk85, zu berücksichtigen ist aber:
Zitat
BGB § 305b Vorrang der Individualabrede
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zitat
von Didakt in Antwort #144
@ pk85, bei Ihrer Vorlage an die SE könnte folgende Bestimmung für Sie von Nutzen sein. Darauf könnten Sie auch abheben:

§ 305c BGB lautet:
Zitat
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

berghaus 18.03.14

« Letzte Änderung: 19. März 2014, 01:43:37 von berghaus »

Offline bolli

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #47 am: 19. März 2014, 08:54:28 »
zu  "W i e d e r   v o n   v o r n   ? !"

@PLUS,

NEIN, nicht wieder  -  siehe gleich folgende PM !
Hm, mich würde auch interessieren, warum nicht, wenn Sie nicht Ihre Meinung geändert haben.

Sowohl berghaus, wie auch stromer51 und meine Person haben es an anderer Stelle schon mehrfach erwähnt: Die Angaben von Almado/immergrün wären tatsächlich intransparent/irreführend, wenn Ihren Gedanken, dass der Bonus bereits eingerechnet sei, gefolgt würde.

Nehmen wir als Beispiel mal den Beitrag #4 in diesem Thread, der ja schön dokumentiert ist:

Da hat jemand einen Verbrauch von 4.000 kWh und bestellt einen Pakettarif bei immergrün für 4.200 kWh. Dafür wird ihm von einem Verbrauchsportal ein Preis von 779,35 EUR ausgewiesen. Im Portal steht, dass dieser Preis incl. 25% Neukundenbonus gilt.
Da in den immergrün-AGB steht
Zitat
Nr. 9
(3) Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.

wundert sich der Kunde nicht, als er von Almado/immergrün eine Vertragsbestätigung erhält, in der steht
Zitat
...
Arbeitspreis : 24,74 ct/kWh
...
Paket: 4.200 kWh
...
Abschlagssumme: monatlich 94,- EUR
Denn schließlich sind 4.200 x 24,74 ct = 1.039,08 EUR. Das ist der Preis, den er bezahlen soll und laut AGB soll ja NACH bzw. MIT der ersten Jahresrechnung der Bonus fällig werden, wenn er die Bedingungen erfüllt hat. Und 11 x 94,- EUR sind ja 1034,- EUR. Passt also. Und wenn er von den 1.039,08 EUR 25% abzieht kommt er genau auf die (im Vergleichsportal) versprochenen 779,31 EUR. Also für ihn alles in Ordnung !

Nun kommt in der Abrechnung auf einmal kein ausgewiesener Bonus hinzu und jemand versucht zu behaupten, der Bonus sei ja bereits in den Summen in der Vertragsbestätigung enthalten gewesen. Da stünde ja: "incl Bonus". Das in den AGB steht, dass der Bonus NICHT (vor der ersten jahresrechnung) mit den Abschlägen verrechnet werden dürfe, also in diesen NOCH NICHT enthalten sei, sei durch individuelle Absprache außer Kraft gesetzt, denn schließlich ergebe sich ja durch den Zusatz "incl. Boni", dass man eine andere Veranschlagungsart gewählt habe.
Und das soll transparent sein ?  8)

Mal abgesehen davon, dass bei dieser Berechnungsart ja JEDER, der einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, VORAB in den Genuss eines Bonusses käme BEVOR überhaupt klar ist, ob er die Vertragsbedingungen für die Bonusgewährung erfüllt. Almado/immergün würde also in Vorleistung treten mit dieser Bonusanrechnung. Und auch dieses steht wieder im Widerspruch zu den entsprechenden AGB-Regelungen.

Zitat
Nr. 9 Abs. 1
(1) Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrages zur Strombelieferung an der gleichen Abnahmestelle bereits durch den Energieversorger beliefert wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monaten vor Erteilung des Auftrages zur Strombelieferung bereits eine Vertragserklärung widerrufen hat oder der Kunde aus einem anderen Tarif des Energieversorgers gewechselt ist. Der Bonusanspruch entsteht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Kunden. Der Vertrag ist vollständig erfüllt, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht wesentlich zuwiderhandelt.

Ich will jetzt hier keine Wahrscheinlichkeitsrechnung aufstellen, aber da passieren ne ganze Menge Dinge vorher, bevor diese Kette von Annahmen in der Argumentation erfüllt wird und diesen auch noch maßgebliche Leute (wie z.B. Richter) folgen.

Man sollte fair genug auch gegenüber etwas unkundigeren Forenteilnehmern sein und einräumen, dass solche Theorien vor Gericht eher keinen Bestand haben werden.
Und alleine um diese Verunsicherung der weniger kundigen Besucher geht es berghaus mit seinen Bemühungen um Aufklärung, auch wenn der Weg der Aufklärung nicht immer der geradeste ist, dass Ziel ist das Richtige !

Offline Didakt

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #48 am: 19. März 2014, 11:12:07 »
@ bolli,

bitte nicht wieder von vorn. Sie kennen meine Meinung dazu. Ich toleriere wirklich jede Anschauung zu dieser Thematik, aber eine neuerliche Diskussion bringt uns im Moment keinen Schritt weiter.

Die Krux ist doch auf einen einfachen Nenner zu bringen: Es wird den Kunden ein Bonus versprochen, der in der Abrechnung ausbleibt! So, und nun sind die ersten Beschwerden bei der Schlichtungsstelle anhängig. Warten wir doch ab, was dabei rüberkommt! Erst dann ist es sinnvoll, ggf. weiter zu diskutieren bzw. daraus die nötigen Schlüsse zu ziehen. :)

Offline Didakt

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #49 am: 19. März 2014, 12:16:16 »
Zitat von: (ursprünglich vo @ khh)
Fakt ist: immergrün/almado haben den Preis als "inkl. Boni" ausgewiesen und genau so wurde und wird vielfach abgerechnet.

Der Versorger muss nichts behaupten oder begründen, vielmehr müssen die betroffenen Kunden, die eine darüber hinausgehende Bonusgutschrift geltend machen wollen, substantiell darlegen, warum ihr Anspruch berechtigt ist!

Also so einfach würde ich das nicht sehen. ...

@ uwes, die o. a. Fakt-Feststellung ist im Zusammenhang mit der Anspruchsbegründung des Antragstellers im Rahmen seiner Beschwerdevorlage  an die Schlichtungsstelle zu sehen, wegen mir auch im Zuge einer Zahlungsklage. Hierbei muss der Kunde/Antragsteller/Kläger sein Anspruchsbegehren begründen und belegen. Wenn Sie das nicht so einfach sehen, wären weitergehende Ausführungen von Ihnen hierzu für den juristisch nicht vorgebildeten Kunden sicherlich sehr hilfreich. :) 



Offline khh

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Re: Wieder von vorn??
« Antwort #50 am: 19. März 2014, 13:38:56 »
Zitat
von khh in Antwort #63 ...
und
...
Zitat
von khh in Antwort #135 ...
...
berghaus 18.03.14

Unglaublich, aus verschiedenen Threads, herausgelöst aus dem Zusammenhang und damit verfälscht zitieren sowie erneut - Zitat v. @bolli #31 "alles schön miteinander vermantschen". 

Zwecks Geltendmachung des Bonus ist zunächst eine Feststellung des vorliegenden Sachverhalts und dann eine strukturierte Vorgehensweise gefragt, wie bereits mehrfach angesprochen.

Insbesondere geht es aber um Problemlösungen, nicht um die Pflege des eigenen EGO !
« Letzte Änderung: 19. März 2014, 13:56:40 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline bolli

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #51 am: 19. März 2014, 14:17:49 »
Es wird den Kunden ein Bonus versprochen, der in der Abrechnung ausbleibt! So, und nun sind die ersten Beschwerden bei der Schlichtungsstelle anhängig. Warten wir doch ab, was dabei rüberkommt! Erst dann ist es sinnvoll, ggf. weiter zu diskutieren bzw. daraus die nötigen Schlüsse zu ziehen. :)

Zwecks Geltendmachung des Bonus ist zunächst eine Feststellung des vorliegenden Sachverhalts und dann eine strukturierte Vorgehensweise gefragt, wie bereits mehrfach angesprochen.

Insbesondere geht es aber um Problemlösungen, nicht um die Pflege des eigenen Egos !
(die farblichen Einfärbungen sind von mir)
Genau darum geht es mir !
Die Frage ist aber doch, wie weit ich als Kunde gegenüber der Schlichtungsstelle begründen muss/sollte, dass mir der Bonus zusteht. Nach Ihrer (Didakt's  und khh's ) Meinung muss/sollte ich auf alle Möglichkeiten eingehen, aus denen der Versorger den Bonus verweigern könnte, obwohl er mir zusteht UND noch nicht gezahlt worden ist. Dieses sei u.a. der Fall, wenn in der Vertragsbestätigung (in Abwandlung der entsprechenden AGB-Regelungen) der Bonus bereits in die ausgewiesenen Preise eingerechnet wäre. Dieses ist, wie auch alle möglichen anderen Möglichkeiten, warum der Bonus nicht gewährt worden sein könnte, reine Spekulation (und kein Faktum), die bisher durch keinerlei Aussagen von Almado/immergrün gestützt wird.

So z.B. hier
Ich bezweifel auch, dass die almado/365 AG jemals explizit Stellung nehmen wird zu der in Einzelfällen hier aufgezeigten "Diskrepanzen" der Bonus-Darstellung auf der Almado-HP/in den Vergleichsportalen und der Bonus-Darstellung in den Almado-Vertragsbestätigungen/-Abrechnungen. Kunden, die diese "Diskrepanz" in ihrem individuellen Einzelfall nicht belegen können, werden bzgl. Durchsetzung einer "zusätzlichen" Bonusgutschrift womöglich schlechte Karten haben !? ???
(farbliche Hervorhebung durch mich)

oder hier
Wenn der Antragsteller es versäumt, in seiner Begründung darauf hinzuweisen, dass er sich in gegenständlicher Sache der möglichen Täuschung und des Betruges durch den Versorger ausgesetzt sieht, fällt dieser in dieser Angelegenheit durchaus naheliegende Aspekt bei der rechtlichen Bewertung  des Tatbestands durch den Schlichter unter den Tisch (s. § 380 (1) ZPO analog). Den Schlichter interessiert nur der Vortrag im Schriftsatz, sonst nichts! :D

Einig sind wir uns alle sicherlich darin, dass betroffene Kunden gegen die "falsche Abrechnung" vorgehen und Almado/immergün dieses Vorgehen nicht durchgehen lassen sollten.

Aber ICH würde bei meiner Bonusbegründung (natürlich nachdem ich dem Versorger mitgeteilt habe, dass und warum ich den Bonus erhalten möchte und für den Fall, dass er mir nach den 4 Wochen gesetzter Frist noch keine Antwort geschickt und auch kein Geld gezahlt hat) den deutlich kürzeren Weg gehen, nämlich die in den AGB genannten Fälle, wann ein Bonus gezahlt wird und wann dieser verweigert wird unter mein konkretes Versorgungsverhältnis subsumieren und darlegen, dass eine Bonusstreichung aus besagten Gründen nicht gegeben ist. Und DANN sollen die von Almado/immergün mal antworten. Sollten sie das wirklich tun (was ich stark bezeifele) UND sollten sie dann die "Boni incl. Theorie" verfolgen und es so begründen, wie Sie und khh es hier immer wieder als Möglichkeit darstellen, bleiben immer noch zwei Möglichkeiten:
- Entweder die Schlichtungssstelle gibt mir diese Begründung, die ich ja gar nicht kennen konnte, da sie nicht auf den AGB fußt, zur Kenntnis mit der Möglichkeit der Stellungnahme (dieses Verfahren würde auch ich vermuten) oder aber
- sie lehnt meinen Anspruch unter Verweis auf die Almado/immergrün-Stellungnahme sofort ab. Dann kann ich immer noch vor Gericht ziehen und zu dem ganzen Summs Stellung nehmen.

Da ich aber nicht Betroffener von Almado/immergrün bin, kann ich natürlich auch locker warten, was aus den Verfahren bei der Schlichtungsstelle wird. Ich befürchte nur, dass Sie ohne den genauen Schriftverkehr zwischen Versorger/Kunde/Schlichtungsstelle gerade im Hinblick auf unsere hier vorliegende Diskussion keinen wesentlichen Nährwert aus der Schlichtungsempfehlung werden entnehmen können.
Aber sei's drum, warten wir halt ab und hoffen wir, dass die betroffenen Almado/immergrün-Kunden nícht zu sehr verunsichert sind/werden, so dass sie ihre Ansprüche auch durchzusetzen versuchen.

Offline Didakt

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #52 am: 19. März 2014, 14:49:36 »
@ bolli,

entschuldigen Sie, auf Ihren Beitrag gehe ich nicht mehr tiefgreifend ein. Für mich zählen Fakten.

Schauen Sie sich mal die Abfragen der Schlichtungsstelle in deren Online-Beschwerdeformular an und auch, welche Belege im Rahmen der Anspruchsbegründung beizubringen sind. Der Antragsteller hat seinen Anspruch zu behaupten, zu begründen und zu beweisen!
Der Beschwerdegegner hat die Möglichkeitkeit, in seiner Replik der Forderung mit eigenen Gegenargumenten zu begegnen bzw. sie zu entkräften, evtl. auch anzuerkennen. Der SE kommt sonach die Erleuchtung! :D  So einfach ist das! Ich habe damit kein Problem.

Ich habe neulich zwei Betroffenen per PM für ihr Petitum Textvorschläge unterbreitet und hoffe, dass sie verwertet werden konnten.  Auf die Ergebnisse der Schlichtungsstelle ist zu warten, alles andere ist nur noch nutzlose Quasselei. :D

PS: Zum besseren Verständnis meiner o. a. Ausführungen nachstehend ein Auszug aus der Verfahrensordnung der SE:

Zitat
§ 3 Antrag auf Schlichtung (Anrufung)
...
(3) Der Beschwerdeführer soll einen klaren Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens stellen. Der Antrag soll den Antragsteller, den Antragsgegner und das Antragsziel enthalten, sowie eine Sachverhaltsdarstellung, aus der sich die geltend gemachten Ansprüche bzw. Abwehransprüche konkret ergeben. Der Anspruch ist, soweit möglich, zu beziffern und zu begründen. Es sind alle zur Beurteilung des Falles geeigneten und erforderlichen Tatsachen mitzuteilen. Zu einem vollständigen Antrag gehören alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen sowie der Nachweis der vorherigen erfolglosen Beschwerde beim Unternehmen nach § 111a EnWG.
Die Geschäftsstelle gibt bei Bedarf hierzu Hilfestellung. Der Beschwerdeführer hat auf Nachfrage der Schlichtungsstelle Energie den Antrag innerhalb einer angemessenen Frist zu vervollständigen. Erfolgt unentschuldigt keine Reaktion des Beschwerdeführers, kann die Schlichtungsstelle Energie die weitere Durchführung des Schlichtungsverfahrens ablehnen.

§ 4 Zulässigkeit des Schlichtungsantrages
...
(2) Ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist erst zulässig, wenn der Verbraucher seine Beschwerde zuvor bei dem Unternehmen gemäß § 111a EnWG geltend gemacht und das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen hat. Unternehmen sind gemäß § 111a EnWG verpflichtet, Verbraucherbeschwerden innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen. Wurde ein Verfahren nach § 111a EnWG erkennbar nicht durchgeführt, ist der Antrag unzulässig.
« Letzte Änderung: 19. März 2014, 16:09:13 von Didakt »

Offline khh

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #53 am: 19. März 2014, 16:14:23 »
... alles andere ist nur noch nutzlose Quasselei. :D ...

"Woll" würde dazu wohl der Sauerländer sagen !?  :)
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline uwes

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #54 am: 19. März 2014, 19:16:22 »
... alles andere ist nur noch nutzlose Quasselei. :D ...

"Woll" würde dazu wohl der Sauerländer sagen !?  :)

@khh/Didakt/andere
sachlich bleiben. Es entwickelt sich  in jedem Thread mit Ihrer Beteiligung, den ich gelesen habe, durch unsachliche Bemerkungen eine Beschimpfungsorgie. Dazu kommt dann das ewge "ja,nein, doch und ich-habe-Recht Spiel".

Spätestens dann wird eine Diskussion langweilig.

Sie haben sich beide ein recht ansehnliches Wissen zu Fragen der hier auftauchenden Art angeeignet. Dessen Umsetzung und Ausdruck hier im Forum hilft. Abwertende Äußerungen anderen gegenüber dienen lediglich der Herausstellung des eigenen Ego's und sind nicht nur unnötig, unhöflich und unsachlich sondern auch langweilig.

Zumindest ich würde die Beiträge dieses Forums gerne ohne Langweiler dazwischen lesen. (Bitte beim Zitieren nicht aus dem Zusammenhang reißen)
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline Didakt

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #55 am: 19. März 2014, 20:50:53 »
@khh/Didakt/andere
sachlich bleiben. Es entwickelt sich  in jedem Thread mit Ihrer Beteiligung, den ich gelesen habe, durch unsachliche Bemerkungen eine Beschimpfungsorgie. Dazu kommt dann das ewge "ja,nein, doch und ich-habe-Recht Spiel".

@ uwes,

ich verstehe Ihren vorstehenden Beitrag als Tadel und habe kein Problem damit, wenn Sie den Inhalt meiner Beiträge kritisieren, aber bitte im Einzelnen begründet. Sie können sich also ruhig auf mich/uns einschießen.

Im Gegenteil, wenn Sie sich als Jurist berufen fühlen, in dieser ausgeuferten, inzwischen sinnlos gewordenen Diskussion um die Almado-Bonusgewährung den Schiedsrichter zu spielen, kann das für die Sache und die betroffenen Bonusgeschädigten nur dienlich sein. Das kommt mir persönlich sehr entgegen, weil ich mir davon einen ergiebigeren Meinungsaustausch als den bisherigen verspreche.

Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass Sie die Mehrzahl der Diskussionsbeiträge von einigen Usern in diesem und anderen Threads  in der Sache und für die Hilfe suchenden Almado-Kunden als zielführend ansehen.

Zitat von: Ihnen
(Bitte beim Zitieren nicht aus dem Zusammenhang reißen)

Das sollten Sie aber auch nicht tun: Ihr vorstehendes Beispiel : "... alles andere ist nur noch nutzlose Quasselei." Dann lesen Sie bitte hier mal den ganzen Beitrag. Was haben Sie daran konkret auszusetzen? Wen habe ich denn darin beschimpft?  ::) Darin mangelt es doch wohl nicht an Sachlichkeit?

« Letzte Änderung: 19. März 2014, 21:57:56 von Didakt »

Offline berghaus

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #56 am: 20. März 2014, 01:53:20 »
Nach den mahnenden Worten der Admin und nun auch von Uwes (ich schließe mich da nicht aus, auch ich habe manchmal Öl ins Feuer gegossen, wenn auch wohl eher indirekt) will ich auf den Vorwurf von khh zu einer Verfälschung nicht eingehen und möglichst wenig Zitate in meine Ausführungen einblenden.

Es steht m.E. außer Frage, dass inzwischen der richtige Weg bei fehlendem Bonus für die Betroffenen aufgezeigt worden ist.

Die Forumsteilnehmer Stromer51, Hurraapostel, Tenker W00dy, KRUBIN und PK85 haben wohl Verträge mit der umstrittenen Formulierung (25% Bonus inkl.).
Die meisten haben jedoch noch keine Abrechnung und müssen noch länger mit der Furcht leben, keinen Bonus zu bekommen, weil sie in der Vertragsbestätigung nicht den Pferdefuß gesehen haben, der nach khh’s und Didakt’s felsenfester Überzeugung Fakt ist und in tausenden oder allen Verträgen der letzten Zeit der Bonusvermeidung dient.
(Auch da frage ich mich, ob das nicht den Portalen oder sonst jemand außerhalb diese Forums aufgefallen und als offensichtlicher Betrug an die große Glocke gehängt worden wäre. Ich glaube, das Forum hier ist eine Insel!)
 
Alle Bemühungen der Betroffenen und anderer erfahrener Forumsteilnehmer und deren vielfältige Argumente können die beiden nicht davon abbringen, diese absurde Auslegung, dass Almado hier 100%ig einen Trick angewandt hat und dementsprechend zur Zeit immer noch anwendet, aufzugeben.

Ich halte es ja durchaus für angebracht, zu sagen: „Es besteht die Möglichkeit, dass hier ein weiterer Trick von Almado angewandt wird, den Bonus zu vermeiden. Lasst uns diskutieren, was man macht, wenn Almado diesen Trick offenbaren sollte.“

Es wird weiter diskutiert, ob es sinnvoll ist, bei der Begründung alle möglichen Argumente, warum der Bonus fehlen könnte, schon bei der Antragstellung bei der Schlichtungsstelle zu erwähnen, hier insbesondere das Fehlen des Bonus wegen eines (vermuteten) Tricks von Almado.
Siehe auch Bolli’s Ausführungen dazu in Antwort #51.

Nun erwähnt Didakt in seinem Beitrag #52, er „habe neulich zwei Betroffenen per PM für ihr Petitum Textvorschläge unterbreitet und hoffe, dass sie verwertet werden konnten.“

Nun interessiert uns aber brennend, ob und wie er dort die „Tatsache“, dass Almado hier einen Trick angewandt hat, verarbeitet hat, oder, wenn es nur ein Schreiben an Almado war, wie er und auch khh dies in einem Schreiben an die Schlichtungsstelle formulieren würden.

berghaus 20.03.14

Offline uwes

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #57 am: 20. März 2014, 02:12:12 »
@(Namenskürzel entfernt) Didakt. Ich möchte Ihnen einmal erläutern, was Sie missverständlich aufgefasst haben:

ich verstehe Ihren vorstehenden Beitrag als Tadel und habe kein Problem damit, wenn Sie den Inhalt meiner Beiträge kritisieren, aber bitte im Einzelnen begründet.

Ich kritisiere Ihre Beiträge nicht. Ich kritisiere aufkommende Langeweile. Sie haben einschlägige Erfahrungen mit Energiethemen gemacht und haben möglicherweise Ihren Prozess zu Unrecht verloren. Man bemerkt, dass Sie sich recht gut - eben autodidaktisch - in das komplexe Thema eingearbeitet haben. Viele Ihrer Beiträge weisen durchaus eine beachtliche Substanz aus. Da ist nichts zu kritisieren. Sie vertreten in der Sache Ihre Meinung. Das ist doch o.k.

Vielleicht sollten Sie es dabei belassen, denn alle Beiträge, die diese Eigenschaft nicht aufweisen, sind dadurch gekennzeichnet, dass Sie entweder Ihre Meinung ständig gebetsmühlenartig wiederholen oder andere Beiträge durch unsachliche Bemerkungen herabwürdigen.
 
Zitat
Im Gegenteil, wenn Sie sich als Jurist berufen fühlen, in dieser ausgeuferten, inzwischen sinnlos gewordenen Diskussion um die Almado-Bonusgewährung den Schiedsrichter zu spielen, kann das für die Sache und die betroffenen Bonusgeschädigten nur dienlich sein. Das kommt mir persönlich sehr entgegen, weil ich mir davon einen ergiebigeren Meinungsaustausch als den bisherigen verspreche.

Ich werde mit Sicherheit keinen Schiedsrichter "spielen". Einen "Meinungsaustausch" mit Ihnen zu beginnen, hat schon so manchen verzweifeln lassen. Jemand, der immer das letzte Wort führen muss und immer wieder sinngemäß zum Ausdruck bringt, er habe ja doch immer recht, ist für mich als Partner eines "Meinungsaustausches" ungeeignet.

Komme ich mal zum Inhalt:

Sie vertreten ebenso wie der mir persönlich sehr bekannte und geschätzte khh die Auffassung, dass bei Versorgern wie almado oder jetzt 365 AG die Einschaltung der Schlichtungsstelle der bessere Weg wäre, um an den Bonus zu kommen.
Ich habe in der Praxis jedoch die Erfahrung gemacht, dass bestimmte Unternehmen sich um die "Sprüche" der Schlichtungsstelle nicht scheren. Müssen sie ja auch nicht. Der Schlichtungsstellenspruch ist ja kein Zahlungs- oder gar Vollstreckungstitel. In der Angelegenheit Flexstrom sind diejenigen, die sich an die Schlichtungsstelle gewandt haben, anstatt sich einen Vollstreckungstitel über das Gericht zu besorgen, in den mir bekannten Fällen leer ausgegangen. Diejenigen, die ich vertreten habe, haben Ihr Geld noch bekommen einschl. der Kostenerstattung.

Ich habe durchaus nichts gegen die Schlichtungsstelle, die juristisch ganz hervorragend besetzt ist. Sie ist auch hilfreich, wenn man schwierigere Rechtsfragen beurteilen lassen muss.

Aber die "Geiz ist geil" Mentalität vieler Energiekunden, treibt diese immer wieder in die Fänge dubioser Anbieter, die Preise verschleiern, versprochene Boni nicht zahlen, Vorkasse verlangen oder die Kunden nach Kündigung oder ohne Vertrag beim Netzbetreiber einfach nicht abmelden.

Da nützt auch eine Schlichtungsstelle nicht. Da nützt nur der Weg über das Gericht.

Das alles können Sie nicht wissen, weil Sie nicht an mehr als Ihrem eigenen Verfahren  gegen die Eon-Avacon an gerichtlichen Verfahren beteiligt waren. Und natürlich: Strafanzeigen haben Sie auch verfasst. Ich habe sie sogar gelesen.

Daher ist vieles von Ihnen vorgeschlagene - Theorie, während ich mich in der Praxis bewege.
Wir diskutieren daher nicht unbedingt mit dem gleichen Hintergrundwissen. Vielleicht sollten Sie das wissen, bevor Sie einen "Meinungsaustausch" mit mir beginnen.



Bitte verwenden Sie in der Anrede ausschließlich die Nicknamen, Namen oder Initialen sind nicht erwünscht! Gruß, Höppedier
« Letzte Änderung: 26. März 2014, 21:40:05 von Höppedier »
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline KKRUBIN

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #58 am: 20. März 2014, 03:02:45 »
@berghaus

nur zur Ergänzung Ihrer Antwort vom 20.03.:
Ich habe meine Endabrechnung nach 5 monatigem Streit mit Almodo, auch vor der Schlichtungsstelle, und mein Restguthaben per V-Scheck erhalten. Ich habe die Endrechnung hier an anderer Stelle im Forum eingestellt inklusive der gesamten Vorgeschichte. Okay, die Rücklastgebühr habe ich Almado letzendlich hinterhergeschmissen, das war in der Schlichtung anders vereinbart, aber der Bonus war in der Nettoendabrechnung korrekt abgerechnet und als Gutschrift ausgewiesen. (Preise inkl.25% Bonus).


Offline berghaus

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Re: Probleme mit immergrün!
« Antwort #59 am: 20. März 2014, 03:36:35 »
@KKRUBIN
 
Herzlichen Glückwunsch KKRUBIN!  :) :) :)   !  !  !

Sehe ich da was falsch oder war die ganze Angstmacherei von khh und später! auch von Didakt total unnötig?

Und wie war das mit der Behauptung, der eingerechnete Bonus sei Fakt, bewiesen u.a., weil so abgerechnet worden sei.
Oder der Bonus  sei weg, weil er er plötzlich nicht mehr vereinbart ist („soweit ein Bonus vereinbart ist“):
Eigentlich musste doch Almado an Krubin schreiben:
„Pech gehabt KKRUBIN, wir haben das mit dem plötzlichen Weglassen des Bonus bei der Abfassung des Vertrages versucht, und siehst Du, es ist uns gelungen!"
Aber, 'KKRUBIN war sicher eine Ausnahme', wird es jetzt heißen, die anderen müssen weiter zittern.

berghaus 20.03.14
 
« Letzte Änderung: 20. März 2014, 03:58:55 von berghaus »

 

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