@Biene
Dazu fragen Sie mal bitte den Anwalt der Sammelkläger im Nachbarort.
Wer selbst Kosten nicht aufbringen kann, ist nicht rechtlos gestellt, für den gibt es Prozesskostenhilfe unter folgenden Voraussetzungen:
1.
Selbst nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage die Prozesskosten zu bestreiten,
2.
Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung.
Es genügt doch, wenn man selbst die Preise kürzt, um den Versorger ggf. klagen zu lassen.
Warum sollte man sich unbedingt an einer Sammelklage beteiligen?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt