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Autor Thema: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???  (Gelesen 50551 mal)

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Offline sylle

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Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« am: 05. Februar 2014, 19:04:18 »
Hallo,

ich hatte bereits auch schon unter "Almado" bezüglich Strom gepostet. Nun habe ich Probleme mit unserem Gasanbieter Prioenergie.

Ich habe auch hier aufgrund der Preiserhöhung eine Sonderkündigung  gem. § 41 Abs. 3 EnWG aus zum Ablauf des 28.02.2014 gekündigt. Allerdings habe ich die Kündigung erst am 03.02. per Mail und Einschreiben Einwurf rausgeschickt.

Nun bekomme ich folgende Antwort Mail:


"vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 03.02.2014.
 
Gemäß unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Sie bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie bis zum Monatsletzten des auf die Preiserhöhungsmitteilung folgenden Monats ausüben können.
 
Da Ihnen die Nachricht bezüglich der Preiserhöhung am 19.12.2013 zugestellt wurde, lief die Frist zur Wahrnehmung Ihres Sonderkündigungsrechts aufgrund Preiserhöhung am 31.12.2013 aus.
 
Aus diesem Grund sehen wir uns nicht in der Lage, Ihre Sonderkündigung durchzuführen
 
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Unsere priogas-Experten sind direkt per E-Mail oder Telefon erreichbar und beantworten gerne alle Ihre Fragen.

Mit freundlichen Grüßen"

Was soll ich nun machen??? Wie komme ich da noch raus??? Ich dachte, Sonderkündigungen seien an keine Fristen gebunden?

lg
Sylle


Offline khh

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #1 am: 05. Februar 2014, 20:08:35 »
Manche Versorger haben nun mal auch beim Sonderkündigungsrecht eine Kündigungsfrist in ihre AGB hineingeschrieben.

Das EnWG sieht hingegen in § 41 Abs. 3 (nicht nur) nach meiner Auffassung ein fristloses Sonderkündigungsrecht vor.

Widersprechen Sie gegenüber Prio und teilen Sie mit, dass Sie sich jetzt mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden.

Nach Februar würde ich Abschlagszahlungen gar nicht mehr oder nur "unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" leisten.
« Letzte Änderung: 05. Februar 2014, 20:13:05 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline PLUS

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #2 am: 05. Februar 2014, 20:48:58 »
Was soll ich nun machen??? Wie komme ich da noch raus??? Ich dachte, Sonderkündigungen seien an keine Fristen gebunden?
Ja wer hat Ihnen denn das nur erzählt ;)

Kleiner feiner Untschied:

fristlos bedeutet ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, sofort, jetzt, von heute auf morgen ...

wird hier wohl verwechselt mit

unbefristet bedeutet zeitlich nicht begrenzt -  das ist wohl nicht der Fall. 

Offline sylle

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #3 am: 05. Februar 2014, 21:06:23 »
@khh: DANKE - habe eine Beschwerde an die Schlichtungsstelle geschickt.

Diese sog. Preiserhöhungsmail vom 19.12.2013 habe ich ja als solche gar nicht angesehen und bin erst auf diese Mail aufmerksam geworden, nachdem ich hier im Forum davon gelesen habe. Sonst hätte ich ja schon viel früher gekündigt!

Ich hoffe, ich komme noch raus.....

Offline khh

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #4 am: 05. Februar 2014, 21:07:27 »
... unbefristet bedeutet zeitlich nicht begrenzt -  das ist wohl nicht der Fall.

Wir werden erfahren, ob die Schlichtungsstelle ein (wie von Prio/ExtraEnergie vorgesehenes) befristetes Sonderkündigungsrecht mit dem EnWG und den EU-Richtlinien als vereinbar sieht.

Hallo Sylle,
wenn die "Preiserhöhungsmail" vom 19.12.2013 intransparent war, dann führen Sie das gegenüber der Schlichtungsstelle auch so an. Das Sonderkündigungsrecht auf 11 Tage
(davon nur 4 "normale" Werktage) zu befristen, halte ich für mehr als unzulässig !
Anscheinend ist diese Preiserhöhungsmitteilung erst kurz vor Weihnachten gesendet worden,
um den Kunden damit praktisch das Sonderkündigungsrecht zu nehmen.  >:(
« Letzte Änderung: 05. Februar 2014, 23:30:33 von khh »
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Offline sylle

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #5 am: 06. Februar 2014, 07:32:27 »
@khh: habe ich schon gegenüber der Schlichtungsstelle mitgeteilt  ;) Ich hoffe, ich habe eine Chance, weil -  noch ein Jahr bei diesen Verbrechern und dann auch noch zu diesem Wucherpreis  :-[ Bitte nicht!

Ich bin nur so derart traurig darüber, daß soetwas gerade in Deutschland erlaubt ist, das man da nicht einen Riegel vorschiebt, das verstehe ich nicht?! Ich meine, da will man als Familie mit 2 kl. Kindern doch eigentlich nur etwas  Geld einsparen und dann so etwas.....  :'( :'(

Ach ja, ich hatte ja auch ein Mail gegenüber RTL Stern TV abgeschickt und die schreiben: tut uns leid, aber derartige Themen seien zur Zeit nicht bei RTL vorgesehen  >:( Dabei beträfe das doch sicherlich recht viele, oder?

Ich habe schon mal überlegt, bei Akt2014........... aber ist wahrscheinlich alles das gleiche und bringen würde es wahrscheinlich auch nicht wirklich was.....

Offline bolli

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #6 am: 06. Februar 2014, 10:23:23 »
Nun bekomme ich folgende Antwort Mail:


"vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 03.02.2014.
 
Gemäß unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Sie bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie bis zum Monatsletzten des auf die Preiserhöhungsmitteilung folgenden Monats ausüben können.
 
Da Ihnen die Nachricht bezüglich der Preiserhöhung am 19.12.2013 zugestellt wurde, lief die Frist zur Wahrnehmung Ihres Sonderkündigungsrechts aufgrund Preiserhöhung am 31.12.2013 aus.

(Anmerkung: Fettformatierung von mir)

Hallo Sylle,
wenn die "Preiserhöhungsmail" vom 19.12.2013 intransparent war, dann führen Sie das gegenüber der Schlichtungsstelle auch so an. Das Sonderkündigungsrecht auf 11 Tage
(davon nur 4 "normale" Werktage) zu befristen, halte ich für mehr als unzulässig !
Also meiner bescheidenen Meinung nach haben sowohl Prioenergie wie auch khh eine falsche Interpretation der Fristen vorgenommen. Wenn die Preiserhöhungsmail am 19.12.2013 zugegangen ist, dann bedeutet nach meiner Rechnung " bis zum Monatsletzten des auf die Preiserhöhungsmitteilung folgenden Monats" als Datum der 31.12.2014 (Januar ist der auf die Preiserhöhungsmitteilung vom Dezember folgende Monat und dort dann der Monatsletzte, also der 31.01.).

Im vorliegenden Fall hat das leider für die Threaderstellerin keine Bedeutung, da sie ihre Mail erst im Februar geschickt hat, aber für andere Mitleser wollte ich dieses angemerkt haben, damit man sich nicht täuschen lässt.

Offline PLUS

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #7 am: 06. Februar 2014, 10:47:21 »
Also meiner bescheidenen Meinung nach haben sowohl Prioenergie wie auch khh eine falsche Interpretation der Fristen vorgenommen. Wenn die Preiserhöhungsmail am 19.12.2013 zugegangen ist, dann bedeutet nach meiner Rechnung " bis zum Monatsletzten des auf die Preiserhöhungsmitteilung folgenden Monats" als Datum der 31.12.2014 (Januar ist der auf die Preiserhöhungsmitteilung vom Dezember folgende Monat und dort dann der Monatsletzte, also der 31.01.).

Im vorliegenden Fall hat das leider für die Threaderstellerin keine Bedeutung, da sie ihre Mail erst im Februar geschickt hat, aber für andere Mitleser wollte ich dieses angemerkt haben, damit man sich nicht täuschen lässt.
@bolli, sehr schön, endlich den Boden gefunden. Nichts ist hier unbefristet. Die Frage ist lediglich, ob die gesetzte Frist angemessen ist. Das steht auf einem anderen Blatt.

Eine fristlose Kündigung bei gegebenem Kündigungsgrund ist schon nach dem BGB nicht unbefristet möglich:
Zitat
§ 314  BGB
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund

(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
... unbefristet bedeutet zeitlich nicht begrenzt -  das ist wohl nicht der Fall.

Wir werden erfahren, ob die Schlichtungsstelle ein (wie von Prio/ExtraEnergie vorgesehenes) befristetes Sonderkündigungsrecht mit dem EnWG und den EU-Richtlinien als vereinbar sieht

Da ist nicht nur in den AGB von Prio/ExtraEnergie eine Befristung enthalten. Da wären dann die AGB vieler Versorger rechtswidrig. Ich hatte ja schon mal unter almado erfolglos mit einem Beispiel darauf hingewiesen. Es ist lediglich die Frage der Angemessenheit der Frist zu klären, die sich durch die späte Kündigung wohl erledigt hat.   

Zitat
...Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt.
Stadtwerkebeispiel

PS nicht vergessen, vielleicht ist die Sonderkündigung ja gar nicht sinnvoll:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18765.msg106812.html#msg106812
« Letzte Änderung: 06. Februar 2014, 11:39:52 von PLUS »

Offline Didakt

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #8 am: 06. Februar 2014, 12:03:16 »
@ bolli und PLUS

Rechtsfragen wären ja ganz einfach zu beantworten, wenn dies nicht so schwierig wäre! ;)  Wie so oft spielt hierbei die Auslegung der Bestimmungen die entscheidende Rolle.

Zum vorliegenden Fall nachfolgend ein Zitat aus einem einschlägigen Artikel der VBZ NRW:

Zitat
Auch Sonderkunden haben ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht anlässlich von Preiserhöhungen. Gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG können sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen und den Anbieter wechseln. Allerdings verwenden einige Stromanbieter Preiserhöhungsklauseln, die bei Preiserhöhungen aufgrund gestiegener staatlicher Umlagen, Abgaben oder speziell bei Erhöhung der EEG-Umlage das Kündigungsrecht ausschließen. Solche Klauseln sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale unwirksam.

Man muss jedoch damit rechnen, dass der Anbieter sich auf seine Klauseln beruft und eine Kündigung nicht anerkennen wird. Daher sollten Sonderkunden ebenfalls zunächst einen Tarifcheck vornehmen und prüfen, ob sich eine Kündigung und der Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnen. Ist das der Fall, kommt eine Kündigung in Betracht. Die Verbraucherzentralen empfehlen Kunden, die wechseln möchten, unverzüglich zu kündigen, also sofort nachdem Sie die Mitteilung über die geplante Änderung erhalten haben. Das gilt unabhängig davon, dass sie - rechtlich gesehen - noch bis zu dem Zeitpunkt kündigen könnten, zu dem die Preiserhöhung wirksam wird. Dabei sollten Sonderkunden das Kleingedruckte prüfen. Ist dort für die Kündigung Schriftform vorgesehen, sollte die Kündigung per Brief erfolgen. Da der Kunde notfalls den rechtzeitigen Zugang beweisen muss, empfiehlt sich ein Einschreiben.
(Hervorhebung durch mich.)
Siehe auch hier.

Ach, noch etwas: Ober (EnWG) sticht unter (AGB)!  :D

Offline PLUS

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #9 am: 06. Februar 2014, 13:01:26 »
@ bolli und PLUS

Rechtsfragen wären ja ganz einfach zu beantworten, wenn dies nicht so schwierig wäre! ;)  Wie so oft spielt hierbei die Auslegung der Bestimmungen die entscheidende Rolle.

Zum vorliegenden Fall nachfolgend ein Zitat aus einem einschlägigen Artikel der VBZ NRW:

Zitat
Auch Sonderkunden haben ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht anlässlich von Preiserhöhungen. Gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG können sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen und den Anbieter wechseln. Allerdings verwenden einige Stromanbieter Preiserhöhungsklauseln, die bei Preiserhöhungen aufgrund gestiegener staatlicher Umlagen, Abgaben oder speziell bei Erhöhung der EEG-Umlage das Kündigungsrecht ausschließen. Solche Klauseln sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale unwirksam.

Man muss jedoch damit rechnen, dass der Anbieter sich auf seine Klauseln beruft und eine Kündigung nicht anerkennen wird. Daher sollten Sonderkunden ebenfalls zunächst einen Tarifcheck vornehmen und prüfen, ob sich eine Kündigung und der Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnen. Ist das der Fall, kommt eine Kündigung in Betracht. Die Verbraucherzentralen empfehlen Kunden, die wechseln möchten, unverzüglich zu kündigen, also sofort nachdem Sie die Mitteilung über die geplante Änderung erhalten haben. Das gilt unabhängig davon, dass sie - rechtlich gesehen - noch bis zu dem Zeitpunkt kündigen könnten, zu dem die Preiserhöhung wirksam wird. Dabei sollten Sonderkunden das Kleingedruckte prüfen. Ist dort für die Kündigung Schriftform vorgesehen, sollte die Kündigung per Brief erfolgen. Da der Kunde notfalls den rechtzeitigen Zugang beweisen muss, empfiehlt sich ein Einschreiben.
(Hervorhebung durch mich.)
Siehe auch hier.

Ach, noch etwas: Ober (EnWG) sticht unter (AGB)!  :D
@Didakt, das ist kein Kartenspiel, da sticht nichts. Warum empfiehlt denn wohl die VZ unverzüglich zu kündigen wenn es doch unbefristet möglich sein soll? Es geht hier nicht um die Frage, ob Preisänderungsklauseln, die Preiserhöhungen aufgrund staatlicher oder staatlich regulierter Steuern, Abgaben, Umlagen etc.zulassen, wirksam sind. Das ist eine ganz andere Baustelle.

§ 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG liefert lediglich den Sonderkündigungsgrund mit der Berechtigung fristlos zu kündigen. Er liefert keine Berechtigung unbefristet zu kündigen! Das BGB ist nicht außer Kraft gesetzt!

Fragen Sie nicht den Apotheker, fragen Sie einen Anwalt. ;)

Offline khh

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #10 am: 06. Februar 2014, 13:51:36 »
Also meiner bescheidenen Meinung nach haben sowohl Prioenergie wie auch khh eine falsche Interpretation der Fristen vorgenommen. Wenn die Preiserhöhungsmail am 19.12.2013 zugegangen ist, dann bedeutet nach meiner Rechnung " bis zum Monatsletzten des auf die Preiserhöhungsmitteilung folgenden Monats" als Datum der 31.12.2014 (Januar ist der auf die Preiserhöhungsmitteilung vom Dezember folgende Monat und dort dann der Monatsletzte, also der 31.01.).

Im vorliegenden Fall hat das leider für die Threaderstellerin keine Bedeutung, da sie ihre Mail erst im Februar geschickt hat, aber für andere Mitleser wollte ich dieses angemerkt haben, damit man sich nicht täuschen lässt.

@bolli, danke für diesen richtigstellenden Hinweis.

Die Threaderstellerin @sylle sollte vllt. prüfen, ob es sich in der oben zitierten Prio-Email womöglich um einen Schreibfehler handelt und ob die intranparente Preiserhöhungs-Email tatsächlich nicht schon am 19.11.2013 eingegangen ist.


[...]
PS nicht vergessen, vielleicht ist die Sonderkündigung ja gar nicht sinnvoll:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18765.msg106812.html#msg106812

@PLUS,
danke für diesen Hinweis und den Link auf die Ausführungen von @RR-E-ft.

Die Frage ist, welche/r betroffene Kunde/in kann beantworten, ob es überhaupt Sinn macht, die wirksame Einbeziehung der AGB / einer Preisänderungsklausel = die Berechtigung zur Preiserhöhung zu bestreiten?

Zur Erinnerug: Die Anforderungen des § 305 BGB lauten  –  Auszug:
Zitat
Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) ...
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich ... auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise ... von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
(3) ...

Fest dürfte stehen, dass die Voraussetzung § 305 (2) 2. „in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen“ gegeben war, da die AGB in Vergleichsportalen wie Verivox schon seit längerer Zeit verlinkt sind (aber welche Antragstelle lesen die AGB überhaupt?).

Ob im Auftrag ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wurde und ob der Kunde dort sein Einverständnis zur Geltung erklärt hat, könnte fraglich sein (aber welche Antragsteller haben ihren Auftrag ausgedruckt oder abgespeichert?) :(

Zum Thema des Threads und zu der jetzt heißdiskutierten Frage, ob die Befristung des Sonderkündigungsrechts in der AGB von Prio/Stromio sowie anderer Anbieter wirksam sein könnte, werden wir wohl in absehbarer Zeit die Rechtsauslegung der Schlichtungsstelle bekommen :)

Gruß, khh
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Offline sylle

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #11 am: 06. Februar 2014, 14:01:01 »
@khh: Die Mail mit der "versteckten" Preiserhöhung ist bei mir eingegangen am

19. DEZEMBER 2013 um 18.27 Uhr


Sie ist 3 Seiten lang und enthält megaviele Web-Links wo man angeblich irgendetwas einsehen könne! Für mich definitiv nicht als Preiserhöhungsmail ansehbar sondern eher als eine Infomail über die Familie der ExtraEnergie.........

In der 2. Seite Mitte steht dann die Preiserhöhung auf 6,32 Cent /kWh von 5,48 Cent/kWh brutto. Wobei sich hier leider auch nicht erkennen lässt, ob die 6,32 Cent/kWh brutto oder netto sind - aber ich gehe mal von brutto aus.....

lg
sylle



Offline Energietourist

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #12 am: 06. Februar 2014, 14:25:03 »
@khh und @didakt
da bin ich aber etwas baff, was sie aus diesem einfachen Sachverhalt machen.
@bolli hat völlig recht, man hätte bis zum 31.1. kündigen müssen und wie @plus schon geschrieben hat, was ist an § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG so schwer zu verstehen?? Kommt eine Preiserhöhung kann ich sofort kündigen und muss die neuen Preise nicht bezahlen. Ich kann aber auch nicht ewig mit meiner Kündigung warten. Deshalb stehen in den AGBs auch Fristen (ein spezielles Datum, Wochen oder Monate), bis wann man gekündigt haben muss. Ist ja auch logisch, dass EVU muss ja wohl wissen, ob weiter geliefert werden kann oder nicht. Ob eine Email mit einer auf Seite 3 "angedrohten" Preiserhöhung rechtens ist, ist eine ganz andere Frage!

Offline PLUS

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #13 am: 06. Februar 2014, 14:33:03 »
[...]
PS nicht vergessen, vielleicht ist die Sonderkündigung ja gar nicht sinnvoll:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18765.msg106812.html#msg106812
@PLUS,  danke für diesen Hinweis und den Link auf die Ausführungen von @RR-E-ft.

Die Frage ist, welche/r betroffene Kunde/in kann beantworten, ob es überhaupt Sinn macht, die wirksame Einbeziehung der AGB / einer Preisänderungsklausel = die Berechtigung zur Preiserhöhung zu bestreiten? ...
@khh, so war der Hinweis nicht (nur) zu verstehen. Es ist nicht nur die Frage der Einbeziehung, es geht mindestens auch um die Rechtswirksamkeit der Preisänderungsklausel an sich = § 307 BGB.

Offline khh

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Re: Prioenergie akzeptiert Sonderkündigung nicht - was tun???
« Antwort #14 am: 06. Februar 2014, 14:45:05 »
... was ist an § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG so schwer zu verstehen?? Kommt eine Preiserhöhung kann ich sofort kündigen und muss die neuen Preise nicht bezahlen. Ich kann aber auch nicht ewig mit meiner Kündigung warten. Deshalb stehen in den AGBs auch Fristen (ein spezielles Datum, Wochen oder Monate), bis wann man gekündigt haben muss. ...

@Energietourist,
das sehen Sie und einige andere so, ich und andere, bspw. die vz-nrw, sehen das halt anders.

In § 41 (3) EnWG ist das außerordentliche Sonderkündigungsrecht angesprochen, da steht nichts von Fristen. Bei in AGBs stehende Fristen geht es üblicherweise um das ordentliche Kündigungsrecht. Dass die vorliegende Preiserhöhungsmitteilung von Prio dem Transparenzgebot nicht genügen dürfte, sehe ich auch so.

Wir werden sehen, wie die Schlichtungsstelle Energie e.V. das beurteilt.

Gruß, khh
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