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Autor Thema: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?  (Gelesen 17933 mal)

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Offline martino35

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #15 am: 26. Februar 2014, 15:47:20 »
Mich interessiert, was die Klage von almado/365 AG denn beinhaltet. Da die keine Forderung gegen Sie haben, kann das ja wohl "nur" eine Feststellungsklage sein, keinen Schadensersatz (insbesondere keine Boni ?) leisten zu müssen.

Hallo,

genau so sieht es mein Anwalt auch.  Wir werden jetzt ersteinmal die Klage (falls denn tatsächlich eine kommt) abwarten und sind insb. auf die Begründung gespannt.  Dann wird entschieden, ob Widerklage erhoben wird oder nicht. Wenn ich das richtig sehe, kann das sogar  in der mündlichen Verhandlung der Klage noch entschieden werden.  So oder so: aufgrund der bisherigen, klar rechtswidrigen Vorgehensweise Almados im Fall meiner vorzeitigen Kündigung bin ich auf jeden Fall sehr zuversichtlich.

« Letzte Änderung: 26. Februar 2014, 15:55:19 von martino35 »

Offline martino35

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #16 am: 27. Februar 2014, 10:31:41 »
Man fasst es nicht: Gestern hat sich erneut die SE bei mir gemeldet; diesmal per Email. In der Anlage tatsächlich die Klageschrift der Feststellungsklage von Almado gegen mich. A. behauptet darin, dass es sich bei meinem Gebäude um eine gewerbliche Abnahmestelle handelt, und für die ist die SE nicht zuständig. Die SE bittet mich daher um Stellungnahme.

Der erste Knüller ist, dass die (vor grammatikalischen- und Rechtschreibfehlern nur so wimmelnde) Klageschrift der hauseigenen A.-Anwälte (gleiche Briefkasten-Adresse) offensichtlich an ein für meinen Wohnsitz örtlich vollkommen unzuständiges Amtsgericht ging. Noch nicht einmal das Bundesland stimmt.

Noch besser ist dann nur noch die (einzige) Begründung, auf die sich die Klage stützt: Man habe anhand eines Google Earth- Fotos festgestellt, dass sich auf meinem Gebäude eine grosse (!) Photovoltaikanlage befinde und ich den von dieser erzeugten Strom ins eigene Hausnetz einspeise (Toll, was man alles auf Google Earth erkennen kann). Damit habe ich gegen die AGBs von A. verstossen, denen ich bei Abschluss des Stromliefervertrages zugestimmt hatte,da A. die Belieferung derartiger gewerblicher Abnahmestellen ausgeschlossen habe, weshalb ich A. arglistig getäuscht und somit jeden Anspruch auf Bonus und Schadensersatz verwirkt habe.

Blöd ist jetzt nur, dass der von  meiner kleinen (ca. 4 kwp) PV-Anlage erzeugte Strom seit Inbetriebnahme vor 5 Jahren nachweislich voll und ganz ins Netz meines Grundversorgers eingespeist wird. Da hat  A. offenbar bei Google Earth nicht richtig hingesehen.

Mal sehen, wie sich die Sache weiter entwickelt...
« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, 10:37:52 von martino35 »

Offline Didakt

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #17 am: 27. Februar 2014, 10:52:13 »
Zitat von: martino35
...diesmal per Email. In der Anlage tatsächlich die Klageschrift der Feststellungsklage von Almado gegen mich....

Es ist wirklich nicht zu fassen! Die scheinen mir alle Register einer Einschüchterungstaktik zu ziehen! Schreiben Sie denen doch auch eine E-Mail mit der Frage, ob die noch alle Tassen im Schrank haben und sonst nichts weiter! Es wird Zeit, dass sich endlich die Bundesnetzagentur um diesen "Kriminalfall Almado" kümmert!
« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, 12:38:55 von Didakt »

Offline PLUS

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #18 am: 27. Februar 2014, 12:21:51 »
Blöd ist jetzt nur, dass der von  meiner kleinen (ca. 4 kwp) PV-Anlage erzeugte Strom seit Inbetriebnahme vor 5 Jahren nachweislich voll und ganz ins Netz meines Grundversorgers eingespeist wird. Da hat  A. offenbar bei Google Earth nicht richtig hingesehen.
Mal sehen, wie sich die Sache weiter entwickelt...
Dann ist ja alles gut!  Oder ist es ein  Problem, das dem Stromversorger nachzuweisen?

Das Thema wurde im richtigen Forum für PV-Anlagenbetreiber schon behandelt.

Offline berghaus

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #19 am: 27. Februar 2014, 14:10:06 »
Zitat von dort:
"Nicht angeboten wird weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen. [...] Stellt sich während der Laufzeit des Stromliefervertrages heraus, dass diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen bzw. gegen die vorstehenden Belieferungsausschlüsse verstoßen wird, darf ENERGY diesen Stromliefervertrag mit sofortiger Wirkung kündigen oder dem Kunden gegenüber den für die tatsächlichen Gegebenheiten zutreffenden Tarif zur Anwendung bringen..."

Was ist denn in diesem Fall unmittelbar?

berghaus 27.02.14

Offline bolli

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #20 am: 27. Februar 2014, 17:52:51 »
Was ist denn in diesem Fall unmittelbar?
Ich vermute mal, dass damit der Eigenverbrauch gemeint ist. Gemäß dem EEG müssen bei Anlagen ab 10 kwp meines Wissens mindestens 10% zum Eigenverbrauch verwendet werden. Damit holt man diesen Strom nicht mehr aus dem Netz und das möchte der Anbieter natürlich nicht.  Das gilt natürlich auch für freiwilligen Eigenverbrauch. ;)

Offline martino35

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #21 am: 01. April 2014, 21:03:39 »
Hallo Almado-Leidensgenossen,

von mir abschliessend noch die Info, dass zumindest mein Fall gegen Almado erledigt ist. A. bzw. deren Anwälte haben außergerichtlich einen Vergleich angeboten, dem ich nach einiger Überlegung zugestimmt habe, und das Geld ist inzwischen auch schon da. Im Detail sieht es so aus, dass von meiner Forderung von ca. 512 € ( davon 360 € Bonus aus 6200 kwh-Paket; der Rest sind hauptsächlich Mehrkosten der Anschlussbelieferung) 450 € ausbezahlt wurden. Allerdings bleiben 1/6 meiner eigenen Anwaltskosten an mir hängen, so dass unterm Strich rd. 400 € übrig bleiben. Das sind ca. 110 € weniger als ursprünglich von mir geltend gemacht.

Dem Vergleich habe ich zugestimmt, weil sich sich ein Gerichtsverfahren bekanntlich ziehen kann und A. möglicherweise vorher den Weg allen irdischen gehen könnte - im Fall Flexstrom habe ich mein Geld nur mit Glück und Hilfe meines Anwalts gerade so 4 Wochen vor der Pleite bekommen... Ein weiterer Grund ist, dass mein Gesamtanspruch ja rein rechtlich erst nach Ablauf der eigentlichen 1-jährigen Belieferungszeit durch A. - das wäre erst Mitte Mai gewesen - tatsächlich fällig geworden wäre. Und dann hätte ich u.a. auch noch für den vollen Bonus nachweisen müssen, dass das 6200er-Paket voll ausgeschöpft wurde. Im schlechtesten Fall hätte das das Risiko einer Teilunschlüssigkeit und somit eines Teilunterliegens bedeuten können. Auch das ist jetzt hinfällig.

Bemerkenswert ist aber, dass A. nun insgesamt für den Vergleich sogar mehr bezahlt hat als wenn sie meine erste anwaltliche Forderung erfüllt hätten. Zusammen mit Anwaltskosten waren das damals rd. 660 €; incl. der 5/6 die sie jetzt übernommen haben (dafür aber mit Vergleichsgebühr) sind es nun rd. 690 €, zuz. der eigenen Anwaltskosten in voller Höhe.

Für mich ist die Angelegenheit ausgestanden. Allen die noch nicht soweit sind wünsche ich viel Erfolg.

« Letzte Änderung: 01. April 2014, 21:16:30 von martino35 »

Offline ratzefatz

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #22 am: 15. Juli 2014, 19:26:07 »
Mein Antwortschreiben nach Verweigerung des Bonus wg. eines in meinem Haushalt gemeldeten Ebay-Shops:


Hallo almado-ENERGY GmbH,

vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben Recht, das habe ich bei Vertragsabschluss übersehen. Danke, dass Sie mich darauf hingewiesen haben.
Schon gut, dass Sie so gut googeln können. Wenn ich da besser gewesen wäre, hätte ich Ihre AGBs früher gefunden und vieleicht gelesen - mein Fehler. (Aber Sie hatten ja aber auch fast ein Jahr Zeit dazu, meine privaten Verhältnisse zu überprüfen.)
Vielen Dank auch für Ihre Preiserhöhung im letzten November. Diese haben Sie nicht nur hinter einer spamreifen Mailadresse verpackt, sondern zusätzlich im Kleingedruckten einer belanglosen PDF-Datei. Aber das wissen Sie ja.
xxxx

Mit freundlichen Grüßen

[Edit DieAdmin: Letzte Satz gelöscht. Bitte beachten Sie die Forenregeln.]
« Letzte Änderung: 16. Juli 2014, 07:52:51 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #23 am: 15. Juli 2014, 21:18:31 »
Mein Antwortschreiben nach Verweigerung des Bonus wg. eines in meinem Haushalt
gemeldeten Ebay-Shops: ...

@ratzefatz,

anstatt Ihr teils obszönes >:( Antwortschreiben an almado/365AG hier einzustellen, hätten Sie vllt.
besser die Beiträge im Forum lesen sollen, welche die Wirksamkeit von Bonusverweigerungen und Preiserhöhungsmitteilungen dieses Ladens betreffen.

Bspw. schließt ein gemeldeter/betriebener "Ebay-Shop" in Ihrem Haushalt keinesfalls zwingend den Bonusanspruch aus  -  u.a. ist das abhängig von der diesbzgl. AGB-Klausel, die zum Zeitpunkt IHRES Vertragsabschlusses von almado verwendet wurde !
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