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Autor Thema: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?  (Gelesen 17934 mal)

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Offline martino35

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Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« am: 27. November 2013, 17:11:39 »
Hallo Miteinander,

mein Stromlieferungsvertrag mit Almado läuft seit 16.05.13 und noch bis 15.05.14. Gestern erhielt ich per Email die Mitteilung, dass aufgrund der steigenden gesetzlichen Umlage  (EEG etc.) mein Arbeitspreis je kwh zum 01.01.14 von derzeit 23,26 Cent auf 24,25 Cent steigt. Von der Höhe her scheint mir das soweit ja in Ordnung zu sein, ABER : hätte die Ankündigung nicht mindestens 2 Monate vorher, somit also bis Ende Oktober bei mir eingehen müssen ? Oder gilt die 2-Monatsfrist nur für sonstige, nicht gesetzlich bedingte Preisänderungen ?

Grüsse
Martin

Offline khh

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #1 am: 27. November 2013, 17:57:43 »
Hall Martin,

die Ankündigung hätte spätestens am 19.11.2013 (6 Wochen vor dem beabsichtigten Änderungstermin) zugehen müssen. Wenn in der Mitteilung ein Hinweis auf das gesetzliche Sonderkündigungsrecht gemäß § 41 Abs. 3 fehlt, dann ist die Preiserhöhung unwirksam. Der Ausschluss des Sonderkündigungsrechts für sogen. „gesetzlich bedingte Preisänderungen“ (ausgenommen bei Änderung der Umsatz- und Stromsteuer) in den AGB ist unzulässig und bewirkt ebenso eine Unwirksamkeit der Preiserhöhung.

Ebenfalls unwirksam für Sonderverträge ist die von der almado AG (jetzt 365 AG) in der AGB 2013 verwendete Preisänderungsklausel Ziffer 8 [8]  -  Auszug:
Zitat
Preisänderungen erfolgen entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 1 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz). ...
Vergleiche dazu EuGH-Urteil v. 21.03.2013, Az C-92/11 und BGH-Urteil v. 31.07.2013, Az VIII ZR 162/09. 

Das alles ist hier im Forum inzwischen zigmal abgehandelt worden  –  bitte selbst nachlesen !

Gruß, khh
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Offline martino35

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #2 am: 29. November 2013, 14:17:21 »
Hallo,

ich habe inzwischen der Preiserhöhungsankündigung von Almado wie folgt widersprochen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Ihrer Preiserhöhungsankündigung laut Email vom 24.11.2013 widerspreche ich, da diese weder form- noch fristgerecht erfolgt ist.

In § 5 Abs. 2 StromGVV heißt es:

„Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen (dies wäre der 19.11.2013 gewesen) vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.“

Die Rechtslage wird beschrieben in einer Info der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (Stand: 05.01.2012): www.vz-nrw.de/UNIQ133248793914055/link964601A.html:

„Vertragsklauseln von Energieversorgern, die nicht einmal die vom Bundesgerichtshof festgelegten Mindestanforderungen an die ohnehin vagen Preisanpassungsregeln der Strom- und Gas-Grundversorgungsverordnung (Strom- bzw. Gas-GVV) erfüllen, sind unwirksam: Strom- und Gaspreiserhöhungen, die den Kunden nur per "individueller Bekanntgabe" angekündigt werden, genügen damit nicht den gesetzlichen Vorgaben. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm auf Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Energiehoch3 GmbH (AZ: I-19 U 51/11) sowie die Gelsenwasser AG (AZ: I-19 U 122/11) mit Urteilen vom 22.11.2011 entschieden.

Die Richter ließen keine Revision zu; damit sind die Entscheidungen praktisch rechtskräftig. Ein Richterspruch mit Folgen: Alle Energieunternehmen, die im Internet Strom- und Gaslieferverträge anbieten und darin von der Grundversorgungsverordnung abweichen, müssen sich – sofern sie nicht ebenfalls eine Abmahnung riskieren wollen – nun von ihren unzulässigen Preisänderungsklauseln verabschieden."

In mehreren Urteilen (von Juli 2009 und Juli 2010) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass Energieversorger gegenüber ihren Strom- und Gassonderkunden Preise erhöhen dürfen, sofern sie die Preisanpassungsregelungen der Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnung „unverändert“ in die Sonderverträge übernehmen.

Eine Klausel, die hiervon abweicht, dürfte den Vertragspartner unangemessen benachteiligen und damit gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sein. Die Erhöhung auf Grund der EEG-Umlage muss also rechtzeitig mitgeteilt werden.

Die Preisanpassungen wurden nicht  nach der § 5 Abs. 2 StromGVV gemeldet, was einer Vertragsverletzung gleichkommt. Der Gesetzgeber hat ganz klar festgelegt, dass Stromkunden über Preisänderungen rechtzeitig informiert werden müssen. Da ich nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung eine solche Aufklärung des Versorgers erwarten durfte, ist Almado für den entstandenen Schaden haftbar.

Ich kann und werde die Bezahlung des erhöhten Preises nach Auffassung der Verbraucherzentrale verweigern und bitte Sie, diese Verweigerung der nicht rechtzeitig angekündigten Preiserhöhungen in Ihrer Endabrechnung  zu berücksichtigen.

Sofern Sie eine andere Rechtsauffassung vertreten, bitte ich Sie, diese mir gegenüber zu begründen.

Freundliche Grüsse
xxxxxxx"



Almado hat darauf wie folgt reagiert:

[EMail entfernt]


Irgendwie überrascht mich das nach allem, was ich so bisher über Almado gelesen habe, nicht wirklich. Wenn ich das richtig sehe, bin ich ab dem 10.12.  wieder in der Grundversorgung....

Wie würdet Ihr reagieren ? Schlichtungsstelle ? Anwalt ?  Wie sind meine Chancen, bzw. kann ich davon ausgehen, das die Kosten für den Anwalt und die Mehrkosten für dieGrundversorgung letztlich von Almado getragen werden müssen ?

Mein1.  Belieferungsjahr endet übrigens regulär am 15.05.14 (24 Uhr); den Bonus möchte sich Almado natürlich auch sparen.

Grüsse
Martin
___________________________________________________________________
 



« Letzte Änderung: 29. September 2015, 15:49:25 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #3 am: 29. November 2013, 14:57:30 »
Tja, da hat der "Abzockverein" Almado einen berechtigten Preiswiderspruch rechtswidrig in ein Kündigung umgedeutet.

Ich würde sofort einen sachkundigen Anwalt beauftragen, der Kündigung widersprechen (lassen) und für jeden bis zum 15.04.2014 sich ergebenden Schaden vollständigen Ersatz verlangen. Die Kosten für den Anwalt und eventuell noch anfallende Gerichtskosten etc. hat die unterliegende Partei zu tragen.

Übrigens, eine Preisanpassungsklausel für Sonderverträge (wie bei Almado) gemäß § 5 (2) GasGVV  - und somit quasi auch die wortgleiche gem. StromGVV -  haben der EuGH am 21.03.2013 und nachfolgend der BGH am 31.07.2013 "einkassiert" ! 

Nachtrag:
Der Verbraucherzentrale, speziell NRW  - und womöglich auch den Medien -  könnte dieser besonders dreiste "Fall" vielleicht interessieren !
« Letzte Änderung: 29. November 2013, 15:20:01 von khh »
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Offline stromer51

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #4 am: 29. November 2013, 17:52:26 »
Hallo,

wenn ich eine Preiserhöhung im laufenden Versorgungsjahr bekomme, prüfe ich ob ich von meinem
Sonderkündigungsrecht Gebrauch mache oder nicht.

Wenn nein, dann wirkt sich die Preiserhöhung erst auf der ersten Abrechnung oder Schlussrechung aus.
Jetzt kann man auch noch der erhöhten Rechnung widersprechen.  Da wäre zB im Rechnungswiderspruch Mittteilung - ich habe keine Preiserhöhungsschreiben bekommen. Hat mit Flexstrom wunderbar geklappt als die den Infoflyer mit darin versteckter Preiserhöhung versandt haben.
Das ging dann mit Mahnungen immer weiter bis zum ersten Inkassoschreiben, dann haben sie aufgegeben.
Genauso wäre es mit E-Mail , auch unwirksam. Gibt es da nicht ein Urteil das Preiserhöhungsschreiben immer schriftlich mit der Post im Briefkasten landen müssen?

Ich gebe zu, vor einem Jahr habe ich noch nicht gewusst das dieser Anbieter Probleme macht.
Heute würde ich eher abraten. Gibt genug Andere. Die Auswahl ist groß.
Und Bonus versprechen und nach 12 Monaten Versorgung nicht auszahlen hatten wir auch schon.

« Letzte Änderung: 29. November 2013, 18:06:56 von stromer51 »

Offline khh

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... erst auf der ersten Abrechnung oder Schlussrechung ... kann man auch noch der erhöhten Rechnung widersprechen.  Da wäre zB im Rechnungswiderspruch Mittteilung - ich habe keine Preiserhöhungsschreiben bekommen. ...

@stromer51,

von solch einer Behauptung sollte man möglichst keinen Gebrauch machen, da kaum vorhersehbar ist, wie ein Gericht das bewertet, wenn der Versorger den Mitteilungsversand belegt. Besonders ist das dann wenig geeignet, wenn die mitgeteilte Preiserhöhung ohnehin unwirksam ist :) (hier mangels Hinweis auf das gesetzliche Sonderkündigungsrecht) und der Widerspruch sich besser dagegen richten kann.

Vorrangiges Thema ist das hier aber ohnehin nicht mehr ;), sondern aktuelles „Problem“ von @martino35 ist ersichtlich die von Almado vorgenommene rechtswidrige Umdeutung des erfolgten Preiswiderspruchs in eine Kündigung und der sich daraus für den Kunden ergebende erhebliche finanzielle Schaden! >:(   
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Offline stromer51

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #6 am: 01. Dezember 2013, 11:33:56 »
Hallo,

Den erheblichen finanziellen Schaden durch die sofortige Kündigung des Stromliefervertrags bei martino35 seitens der 365 AG  habe ich mal  versucht zu berechnen.
Angenommener Jahresverbrauch : 4000 kWh
ab 11.12.2013 in der Ersatzversorgung  bis zum 31.12.2013
20 Tage Ersatzversorgung macht  ca. 250 kWh  x 0,05 EUR mehr als bei Almado
ergibt einen Mehrbetrag von 12,50 EUR.
Ab 01.01.2014 schließt martino35 einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter.
Der will anstatt 24,25 Cent/kWh  25,99 Cent/kWh  das wären 1,74 Cent mehr.
Vom 01.01.2014 bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit  am 15.05.2014 sind
es 135 Tage . Dafür rechne ich mal mit 1500 kWh.
1500x 0,0174 = 26,10 EUR
Die theoretische Rechnung meinerseits ergibt also einen finanziellen Schaden von
26,10 + 12,50 = 38,60 EUR   bei einem Jahresverbrauch von 4000 kWh/Jahr.

Wenn Martino nicht ab 01.01.2014 bei einem neuen Anbieter abschließt wird sein
Schaden durch den längeren Verbleib in der Ersatzversorgung höher.
Er hat es also selbst in der Hand den finanziellen Schaden zu begrenzen.

Wunder müssten geschehen, das Almado (365AG) die Abmeldung beim Netzbetreiber
rückgängig macht oder gar Schadenersatz zahlt.

Es stellt sich nun die Frage, gegen die rechtwidrige Kündigung vorzugehen,
mit allem Aufwand der damit verbunden ist, zugleich ungewissen Ausgang
und eventuellen finanziellen Aufwand dafür.
Oder den finanziellen Schaden, der kommen wird und der sich genau berechnen lässt,
wenn dazu die richtigen Daten vorliegen, hinzunehmen.

Das die Preiserhöhung ab 01.01.2014 von 0,99 Cent unwirksam ist  ergibt sich
aus der 5 Tage zu späten Mitteilung per Mail am 24.11.2013.
Desweiteren ist die Preiserhöhungsankündigung nicht fristgerecht als Brief  im Briefkasten
angekommen.
Und sie ist in einer 6 seitigen Infomail versteckt die nur gute Nachrichten erhält.

Ich habe zwei Bekannten geraten nicht gegen die Preiserhöhung vorzugehen, sondern
wie geplant nach 12 Monaten zu kündigen.
Ein weiterer hat die Kündigungsbestätigung  zum 31.12.2013 vorliegen.
Wenn dann die Schlussrechnung kommt  und der Bonus nicht verrechnet  wurde
braucht das die volle Aufmerksamkeit, weil hier ja 25 Prozent versprochen wurden.
Da gibt es sicher noch viel zu berichten. Warten wir es ab.

Offline khh

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #7 am: 01. Dezember 2013, 13:35:42 »
Den erheblichen finanziellen Schaden durch die sofortige Kündigung des Stromliefervertrags bei martino35 seitens der 365 AG  habe ich mal  versucht zu berechnen. ...
Die theoretische Rechnung meinerseits ergibt also einen finanziellen Schaden von 26,10 + 12,50 = 38,60 EUR   bei einem Jahresverbrauch von 4000 kWh/Jahr. ...

Mindestens plus Bonus, was schon zu einem (relativ) erheblichen Schaden führt !  ;)

Augenscheinlich ist, dass Almado hier einen Widerspruchs-Kunden rechtswidrig rausschmeißt, weil man bei diesem Kunden absehen kann, dass „Abzocke“ (ein weiteres Vertragsjahr usw.) wohl nicht laufen wird. Andere Aktionen von Almado, Kunden vor fällig werden eines Bonus loszuwerden, sind bekannt und können hier im Forum nachgelesen werden.  >:(

Ob man den „Abzockverein“ Almado (oder andere ähnlich handelnde Anbieter) mit solch eindeutig rechtswidrigen Machenschaften (oder mit der Missachtung der Schlichtungsstelle Energie e.V.) durchkommen lässt, muss jeder für sich selbst entscheiden.

... Ich habe zwei Bekannten geraten nicht gegen die Preiserhöhung vorzugehen, sondern wie geplant nach 12 Monaten zu kündigen. ...

Einem „Rat“, nicht sofort gegen eine mitgeteilte Preiserhöhung vorzugehen, ist uneingeschränkt zuzustimmen (andernfalls mögliche Folgen: siehe oben!). Sind in einer (Schluss)rechnung unwirksame Preiserhöhungen enthalten, widerspreche ich dann selbstverständlich und erstelle eine eigene Abrechnung (falls noch innerhalb der Frist von 8 Wochen möglich, kann man dann nötigenfalls auch Lastschriftabbuchungen zurückgeben).

Ansonsten immer, besonders in den letzten 2 - 3 Monaten eines Lieferjahres, den Verbrauch im Auge behalten, damit keine Abschlagsüberzahlungen geleistet werden!
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Offline martino35

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #8 am: 01. Dezember 2013, 16:20:21 »
Hallo,

aktueller Stand ist, dass sich inzwischen mein Grundversorger bei mir gemeldet  und die Stromlieferung ab 11.12.13 bestätigt hat.

Ich habe Almado bereits vorgestern per Email und per Fax bez. der widerrechtlichen Kündigung widersprochen (cc. an den hausinternen "Kundenanwalt", was aber wohl nichts bringen wird) und aufgefordert,mir bis 04.12.13 zu bestätigen dass mein Stromlieferungsvertrag unverändert fortgeführt wird; andernfalls werde ich unmittelbar darauf am 05.12. einen RA (einen bekannten Almado-Spezialisten in Frankfurt, den ich in meinem Schreiben bereits namentlich benannt habe) beauftragen und gleichzeitig die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Letzteres schon deshalb, damit Almado zusätzliche Kosten entstehen  ;)

Was meinen finanziellen Schaden betrifft, hat khh Recht; dieser ist nämlich gar nicht so klein. Habe ein 6200er Paket mit Belieferungsbeginn 16.05.13 zum derzeitigen Arbeitspreis von 23,26 Cent; kein Grundpreis. Von dem Paket sind derzeit rd. 3200 kwh verbraucht (wir sind ein Großhaushalt); die restlichen 3000 kwh werden bis zum 15.05.14 sicher auch verbraucht. Allein der Bonus aus diesem Vertrag sind schon mal rd. 360 €. Mein Grundversorger will je nach Verbrauchsmenge zwischen 0,22 € und 0,36 € je kwh  (in diesem Fall noch zuz. Stromsteuer und Umsatzsteuer !) , plus Grundgebühr. Und diese Kosten werde ich nötigenfalls, plus die Differenz zum Strompreis eines neuen Anbieters nach der Grundversorgung bis 15.05.14)  einklagen; die Aussichten dürften nicht schlecht sein. Meine Anwalts- und Gerichtskosten zahlt Almado ja dann auch noch, oder ?

Dass Almado tatsächlich meinen Vertrag fortführt glaube ich auch nicht. Würdet ihr an meiner Stelle daher zügig nach einem neuen Anbieter Ausschau halten, oder doch noch abwarten ?

Grüsse
Martin

« Letzte Änderung: 01. Dezember 2013, 16:27:37 von martino35 »

Offline khh

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #9 am: 01. Dezember 2013, 17:43:46 »
... Dass Almado tatsächlich meinen Vertrag fortführt glaube ich auch nicht. Würdet ihr an meiner Stelle
daher zügig nach einem neuen Anbieter Ausschau halten, oder doch noch abwarten ?

Den 04.12. abwarten und dann auch diesbzgl. den beauftragten Anwalt befragen (womöglich besteht eine Schadensminderungspflicht).
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Offline stromer51

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #10 am: 02. Dezember 2013, 10:28:11 »
Hallo,

das nicht vertragsgemäße Verhalten dieses Anbieter hier, hat doch nur einen vermuteten Grund:
Er will den Bonus nicht zahlen.
Dazu gehört eben auch eine um 5 Tage zu späte Preiserhöhungsmitteilung.
Wer sich darüber aufregt, fliegt sofort raus - Ergebnis:  Bonus gespart.
Ob dieser freiwillig nach der Mindestvertragszeit den Bonus gezahlt hätte oder zahlt kann ich noch nicht
beantworten. Es sind mir noch keine Fälle bekannt.
Mein Bekannter hat eine Kündigungsbestätigung mit folgendem Text erhalten:

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Vertrag mit o.a. Vertragsnummer endet zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 31.12.2013.
Wir werden die Netznutzung durch almado-ENERGY zum 31.12.2013 abmelden und anschließend für den Zeitraum der Belieferung eine Schlussrechnung erstellen.

Mal sehen ob daraus auch eine Abmeldung am 30.12 2013 24:00 Uhr wird.
Das wäre dann ein Tag weniger und wieder Bonus gespart.

Also weiter wie Lotto spielen, mal sehen wer gewinnt.


Offline martino35

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #11 am: 18. Dezember 2013, 10:59:59 »
Hallo Forum,

hier nochmals ein aktuelles Update: Seit dem 11.12.2013 bin ich nun in der Grundversorgung; ab 08.01.14 ist mein neuer Lieferant E-wie-Einfach. Das war in den Vergleichsportalen für meine PLZ von den günstigen Anbietern der erste, der nicht zu den bekannten Abzockvereinen gehört. Der Schlichtungsstelle liegt meine Beschwerde mit allen Unterlagen vor; am 20.12. läuft die 4-Wochen-Frist ab. Da Almado bis dahin mit Sicherheit nichts zur Lösung beiträgt, kann die SE dann tätig werden. Und rechtlich vertritt mich nun eine u.a. auf Energierecht spezialisierte Kanzlei in Regensburg, die mir vor 1 Jahr schon einmal, damals gegen Flexstrom kurz vor deren Pleite, schnell und effizient zu meinem Recht und vor allem meinem Geld verholfen und auch mit Almado einschlägige Erfahrung hat. Von daher bin ich sehr zuversichtlich. Hoffentlich wird das Ganze für Almado noch so richtig teuer  ;)

Grüsse
Martin
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2013, 11:55:41 von martino35 »

Offline martino35

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #12 am: 26. Februar 2014, 11:09:50 »
Es gibt wieder mal Neues von Almado: Mein Anwalt hat meine Schadensersatzforderungen durch die rechtswidrige Kündigung gg. Almado geltend gemacht; in der Summe incl. Anwaltskosten immerhin über 600 €. Die gesetzte Frist zur Zahlung ist erwartungsgemäß fruchtlos verstrichen. Stattdessen kam ein Verrechnungsscheck aus der Schlussrg. nach Almado-Leseart (natürlich ohne Bonus) über ca. 6 €, mit dem Hinweis, dass bei Gutschrift des Betrags auf meinem Konto alle Ansprüche gg. Almado abgegolten seien.

Der Scheck wird von mir natürlich nicht eingelöst... ;)

Ungefähr zeitgleich letzte Woche dann ein Anruf von Almado bei mir, ob ich bereit wäre die Beschwerde bei der Schlichtungsstelle zurückzunehmen. Meine Antwort war Ja für den Fall, dass meine Forderungen lt. Anwaltsschreiben erfüllt würden. Antwort Almado: Man müsse das prüfen.

Gestern kam dann ein Schreiben der Schlichtungsstelle, dass das Verfahren nach der Verfahrensordung nicht weitergeführt werden könne, da Almado bereits vor 1 Woche gegen mich bei meinem Wohnsitz-Amtsgericht Klage eingereicht habe.

Der Hintergrund dieses Schachzugs ist offensichtlich: Almado will sich die teuren SE-Gebühren sparen- ein Gerichtsverfahren ist allemal günstiger - und tritt auch in dieser Hinsicht in die Fußstapfen von Flexstrom:

http://www.test.de/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-geraet-zum-Bumerang-4332919-0/

Nun heisst es abwarten. Bis jetzt wurde mir die angebliche Klage nicht zugestellt. Sollte sich herausstellen, dass Almado die SE in dieser Hinsicht getäuscht hat, wird die Sache erst richtig interessant...

Ich werde weiter berichten.


Offline bolli

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #13 am: 26. Februar 2014, 11:52:22 »
Der Hintergrund dieses Schachzugs ist offensichtlich: Almado will sich die teuren SE-Gebühren sparen- ein Gerichtsverfahren ist allemal günstiger -
Was ich mal bezweifel, wenn Sie sich einen Anwalt nehmen und die zusätzlich das Verfahren verlieren.
Aber deren Rechnung sieht (vermutlich) anders aus. Nicht alle angestrengten Gerichtsverfahren werden tatsächlich verhandelt, da viele Kunden bei Eingang der Klageuntzerlagen doch noch zahlen und dann die Klage zurückgenommen wird. Das ist für die anscheinend immer noch lukrativer als wie nachzugeben.  >:(

Offline khh

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Re: Ankündigung Preiserhöhung durch Almado wirksam ?
« Antwort #14 am: 26. Februar 2014, 12:02:27 »
Mich interessiert, was die Klage von almado/365 AG denn beinhaltet. Da die keine Forderung gegen Sie haben, kann das ja wohl "nur" eine Feststellungsklage sein, keinen Schadensersatz (insbesondere keine Boni ?) leisten zu müssen.

Was sagt denn Ihr Anwalt dazu, ist nunmehr eine eigene Klage bzw. eine Widerklage vorgesehen?
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