Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Care-Energy - aktuelle Netzsperren: Leipzig / Hannover (enercity) / Bayernwerk  (Gelesen 10001 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Per Stand 15.11.2013:


Netz Leipzig (aktuell)

Am 30. September 2013 kündigte die Netz Leipzig GmbH Care-Energy. Dabei nannte der Netzbetreiber nicht fristgemäße Zahlungen als Grund, was von Care-Energy unter Ankündigung juristischer Schritte bestritten wurde. In Leipzig seien über 5000 Kunden betroffen. Anfang Oktober 2013 erreichte Care Energy über eine einstweilige Verfügung gegen die Netz Leipzig GmbH gerichtlich die rückwirkende Wiederherstellung des Netzzugangs. Die Netz Leipzig GmbH kündigte an, Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen zu wollen, da Care-Energy seinen Zahlungsverpflichtungen "in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß nachgekommen" sei. In einer Entscheidung vom 30. Oktober 2013 bestätigte das Landgericht Leipzig die Wirksamkeit der (ordentlichen) Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags zum 31. Oktober 2013. Die betroffenen Kunden sollten zum 1. November 2013 in die Ersatzversorgung ihres örtlichen Grundversorgers übergeben werden. Care-Energy reagierte darauf mit der Ankündigung, bei der Netz Leipzig GmbH einen neuen Lieferantenrahmenvertrag einreichen zu wollen. Der Netzbetreiber teilte mit, zunächst die Voraussetzungen für die Zumutbarkeit eines neuen Vertrages prüfen zu müssen.


Bayernwerk (aktuell)

Am 25. September 2013 kam es zur Sperrung des Netzzungangs seitens der Bayernwerk AG (vormals E.ON Bayern AG) wegen offener Forderungen und Nichteinhaltung einer Vorauszahlungsvereinbarung. Care-Energy bestritt dies und kündigte rechtliche Schritte an. Betroffen seien rund 20.000 Kunden. Anfang November 2013 scheiterte Care-Energy vor dem Landgericht Regensburg mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Bayernwerk AG auf Wiederherstellung des Netzzugangs. Die Kunden im betroffenen Netzgebiet könnten jedoch (nach Angaben von Care-Energy) weiter durch das Unternehmen versorgt werden, indem sie einen eigenen Netznutzungsvertrag beim Netzbetreiber anforderten. Ansonsten fielen sie in die Grundversorgung.


enercity Netzgesellschaft (aktuell)

Am 28. Oktober 2013 kündigte die enercity Netzgesellschaft mbH der UPG United Power & Gas GmbH & Co. KG (vormals mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG) den Lieferantenrahmenvertrag wegen nicht geleisteter Zahlungen. Konkret sei mit Care-Energy laut Angaben des Netzbetreibers aufgrund "vorangegangener regelmäßiger Zahlungsrückstände" und "Unpünktlichkeiten bei den Zahlungen" ab Juni 2013 in beiderseitigem Einvernehmen Vorauskasse zum 25. eines Monats vereinbart worden. Dennoch soll es weiterhin zur "regelmäßigen Nichteinhaltung von Zahlungszielen" gekommen sein, was die enercity Netzgesellschaft schließlich zur Kündigung des Lieferantenverhältnisses veranlasst habe. In der Region Hannover sind laut Angaben des Netzbetreibers 620 Care-Energy Kunden betroffen, die nun ab dem 29. Oktober 2013 in die Ersatzversorgung der zuständigen Grundversorger Stadtwerke Hannover AG bzw. E.ON Energie Deutschland GmbH fallen sollen.
« Letzte Änderung: 22. November 2013, 17:17:19 von SabbelMR »

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Sieh einer an..

Wobei die Lösung "interessant" ist:


[..] Durch die gewählte Kompromisslösung befanden sich die "Care-Energy" - Kunden abrechnungstechnisch seit dem 26.09.13 in der Ersatzversorgung beim zuständigen Grundversorger und erhalten von diesem für den Zeitraum der Ersatzversorgung eine entsprechende Abrechnung.

"Care-Energy" hat während der gesamten Zeit die Energie zur Versorgung seiner Kunden ins Netz eingespeist.

Kunden, die zwischenzeitlich weiter Ihre Abschläge an "Care-Energy" gezahlt haben und die "Care-Energy" Kunden bleiben wollen, werden alle Mehrkosten der Ersatzversorgung erstattet.

Kunden, die die Zahlungen eingestellt haben oder wechseln wollen, bleiben in der Ersatzversorgung oder können zum gewünschten neuen Lieferanten wechseln. Jeder neue Lieferant kann diese Kunden normal in seine Versorgung nehmen. Alle Kunden, die kündigen wollen, erhalten eine Schlussrechnung zum 26.09.13.
[..]


Wer brav weiter an Care gezahlt hatte, kann also nun auf Wunsch zurück zu Care und erhielte die Mehrkosten der Grundversorgung erstattet.


Für alle anderen bleibt es bei der Ersatzversorgung ab 26.09.2013.

Ein neuer Versorger könnte aber, da es sich (noch) um Ersatz- und nicht Grundversorgung handelt, auch noch im Rahmen der entsprechenden Fristen in die Vergangenheit hinein anmelden.

Offline Stromfraß

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 768
  • Karma: +2/-2
Warum sperren Netzbetreiber ihren Zugang für Care-Energy?
Wenn ich lese, dass bereits mindestens 4 Netzbetreiber nach Gerichtsbeschluss die Sperre wieder aufheben mussten und Care-Energy sozusagen als Sieger vom Platz ging, erschließt sich mir der Sinn des ganzen Hick-Hacks nicht.
Will man Care-Energy "mürbe" machen? Will man die Kunden verprellen?
Oder will man etwas anderes bezwecken?
Es kann doch nicht sein, dass die Juristen, die bei den jeweiligen Netzbetreibern sitzen, die Erfolgsaussichten eine Prozesses für ihr Unternehmen so gut einschätzen und dann doch verlieren.
Oder glaubte man, dass Care-Energy die Sperren jeweils unwidersprochen hinnimmt?
Für mich ist das nicht nachvollziehbar.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
... Wenn ich lese, dass bereits mindestens 4 Netzbetreiber nach Gerichtsbeschluss die Sperre wieder aufheben mussten und Care-Energy sozusagen als Sieger vom Platz ging, ...
... Es kann doch nicht sein, dass die Juristen, die bei den jeweiligen Netzbetreibern sitzen, die Erfolgsaussichten eine Prozesses für ihr Unternehmen so gut einschätzen und dann doch verlieren. ...

Da haben Sie nicht alles oder nicht richtig gelesen. CE hatte lediglich einstweilige Verfügungen erwirkt, wo praktisch keine Beweisaufnahme erfolgt.

Da, wo es wg. Widerpruch des Netzbetreibers zu Anschlussverfahren kam, wurde die Netzsperre bestätigt  - 
bspw. vom LG Leipzig! Und das LG Nürnberg hat i. Sa. Bayernwerk selbst die beantragte einstweilige Verfügung schon zurückgewiesen! CE ist letztlich NIE als Sieger vom Platz gegangen (deren PR-Geschrei ist nicht die Wahrheit!), bei mindestens wiederholt unpünktlicher Zahlung ist das ja auch kaum vorstellbar.

Dass sich Mitnetz und Bayernwerk, wohl unter strengen Auflagen (Mitnetz bspw. bzgl. Begleichung Altschulden!),
mit CE doch noch auf neue NN-Verträge verständigt haben, steht auf einem anderen Blatt.
« Letzte Änderung: 23. November 2013, 17:12:54 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Bayernwerk bestätigt, daß es einen neuen Lieferantenrahmenertrag gibt, will aber nicht auf Details eingehen:


Das Energieunternehmen Care Energy hat wieder Zugang zum Stromnetz des Netzbetreibers Bayernwerk. Das teilte Care Energy mit. Ein Bayernwerk-Sprecher sagte auf energate-Anfrage, man habe einen neuen Lieferantenrahmenvertrag abgeschlossen. "Weitere Details geben wir nicht bekannt." [..]

[..] Die sich in der Grundversorgung befindenden ehemaligen Care-Energy-Kunden werden aber nicht wieder automatisch zu Kunden des Unternehmens, so Care Energy. Sie müssen erneuert zu Care Energy oder einem anderen Lieferanten wechseln oder bleiben in der Grundversorgung. [..]

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Care-Energy - aktuelle Netzsperren: Leipzig / Hannover (enercity)
« Antwort #6 am: 24. November 2013, 12:06:12 »
Behindert CE in Leipzig den gewollten Versorgerwechsel ?  -  siehe Forum  www.wallstreet-online.de  !   :o
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline SabbelMR

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 585
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Zum dortigen Fall:

Natürlich kann CE keinen GPKE-Lieferantenwechsel bearbeiten, wo CE als Vorlieferant angegeben wurde, wenn der Kunde längst im Lieferverhältnis beim Leipziger Grundversorger ist ;). Eine solche Kündigung muss GPKE-technisch mit Fehler ("den Kunden haben wir gar nicht!") zurückkommen!

Der neue Versorger ist dann zwingend auf Korrekturmeldung durch den Kunden angewiesen, welcher ihm mitzuteilen hat, wo er tatsächlich gerade in Belieferung ist.


Der Betroffene hätte aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Ersatzversorgung den Grundversorger als Vorversorger beim Wechsel angeben müssen.

Oder den Wechsel als "Einzug" beim neuen Versorger anmelden mit Datum = Beginn der Ersatzversorgung. So müsste es auch möglich sein, im Rahmen der entsprechenden GPKE-Fristen in die Vergangenheit hinein die Ersatzversorgung ungeschehen zu machen.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz