Da bleibt nur zu wünschen, dass künftig wieder die ursprünglichen Zielsetzungen als Maßstab dienen: 3 Monate bis zur Klärung, sprich den Schlichterspruch.
Außerdem: es müsste eine Regelung getroffen werden, dass sich die Energieversorger nicht dem Schlichterspruch entziehen können, z.B. durch Einreichen einer Klage vor Gericht. Dann endet nämlich die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle und für den Kageeinreicher wird das in aller Regel finanziell günstiger.