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Nur um sich das mal auf der Zunge zergehen zu lassen, Sie bezweifeln ernsthaft, dass die EGNW ab dem 01.10.2011 eigenständig Energie geliefert hat? Auf welcher vertraglichen Grundlage die Belieferung der EnergenSüd oder EGNW stattgefunden hat, sei mal dahingestellt, mir ging es erst mal nur darum dem User Help1 darzulegen, wieso er von der EGNW für den Zeitraum vor dem 01.10.2011 keine Schlussrechnung zu erwarten hat.
Und wie es Lieferanten ergeht, die Kunden ohne Vertrag beliefern, erfährt gerade FirstCon vor zahlreichen Gerichten.
Zwischen den Genossen und der EGNW gibt es doch einen entsprechenden Liefervertrag, der wurde sogar handschriftlich unterschrieben. Selbst eine Einzugsermächtigung liegt, wenn nicht widerufen, der EGNW vor. Und genau aus dieser Belieferungszeit hat der User Help1 eine Schlussrechnung erhalten, dessen Restforderung er nicht beglichen hat. Demzufolge auch die Mahnungen und die drohende gerichtliche Auseinandersetzung. Eine Aufrechnung eines möglichen Schadensersatzes aus einem verlorenen Guthaben bei der EnergenSüd ist hingegen nicht zulässig, weil die Forderung nicht "fällig" ist. Ein entsprechendes Verfahren wird auch erst dann möglich sein, wenn überhaupt klar ist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Dazu muss das Insolvenzverfahren abgeschlossen sein.
Leute hört doch endlich auf mit @masterflok zu diskutieren! Es ist sinnlos, er versteht es eh nicht.
Was genau verstehe ich denn nicht? Dass das hier ein Thread ist, in dem ausschließlich mit dem Knüppel auf die EGNW eingeschlagen werden darf? Dass das für Help1 eine ziemlich teure Angelegenheit werden kann, kann Euch ja egal sein, Ihr müsst es ja schließlich nicht bezahlen.
Ich finde es äußerst traurig, dass in einem Forum des Bundes der Energieverbraucher verunsicherte Verbraucher massiv auf Glatteis geführt werden. Und das von selbsternannten Experten wie Christian Guhl, die ganz offensicht noch immer nicht verstanden haben bzw. es nicht verstehen wollen, wie die tatsächlichen Lieferverhältnisse waren (< 30.09.2011 bei EnergenSüd ; > 01.10.2011 bei EGNW). Nein, stattdessen wird so getan, als handel es sich bei dem Schreiben von Näke&Petersen um ein Pishing-Brief, der unbeachtet entsorgt werden könnte. Ein fachkundiger Anwalt? Unnötig, schließlich ist der Sachverhalt ja absolut klar, lediglich ich, der überhaupt nichts versteht, habe starke bedenken.