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Alle hier verstehen es, nur @masterflok nicht. Und aus den von ihnen dargelegten Gründen, wird die EGNW auch niemals klagen.
Es wird sich zeigen, wer mit seiner Sichtweise richtig lag. Spätestens wenn die ersten Urteile zu diesen Fällen ausgesprochen sind.
Richtig, wenn die EGNW klagt, dann werden die Gerichtsurteile sicherlich zeigen, mit welcher Genossenschaft in 2010/2011 Verträge bestanden.
Aufschlussreich ist dazu ein Schreiben der EGNW vom 08.11.2011 an die Mitglieder – Auszug:
Große Sorgen macht uns auch die Preisentwicklung am Strommarkt. Durchweg alle Anbieter haben die Preise erheblich erhöht.
Ursache sind die durch die Energiewende verursachten höheren Strombeschaffungskosten. Die Beschaffungspreise stiegen um ca. 20%. ...
Leider können wir deshalb den derzeitigen Arbeitspreis von 17,82 Cent/kWh nicht halten, so dass wir ihn zum 01.01.2012 auf 21,50 Cent/kWh erhöhen müssen. Der Grundpreis erhöht sich dabei geringfügig von 6,50 €/Monat auf 8,90€/Monat.
Der Vorstand richtet den Appell an Sie, nicht über uns herzufallen, wenn wir deshalb unseren Preis angepasst haben, um die Genossenschaft nicht vor die Wand zu fahren. Sie sind durch Ihren Beitrag Mitunternehmer in der EGNW. Wir werden auch weiterhin zu den günstigsten Anbietern in Deutschland zählen. ...
Das ist eindeutig eine Preisänderungsmitteilung und nicht eine Vertragsbestätigung für den behaupteten Stromversorgerwechsel ab 01.01.2012 von der EnerGenSüd zur EGNW. Aus früheren Beiträgen hier im Forum schließe ich, dass es für die Gasversorgung ein ähnliches Schreiben der EGNW in der ersten Hälfte August 2011 gegeben haben dürfte.
Das zitierte Schreiben vom 08.11.2011 ist - neben der in meiner vorstehenden Antwort #22 angesprochenen Kündigungen der Lieferverhältnisse allein gegenüber dem
‚Kooperations-Partner’ bzw.
Partner der ‚Einkaufsgemeinschaft’ sowie diverse schriftliche Erklärungen der EGNW wie bspw. „EnerGenSüd in unserem Namen und unseren Auftrag“ - ein weiteres Indiz dafür, dass die EnerGenSüd zu keinem Zeitpunkt
für eigene Rechnung sondern „nur“
als Dienstleister für die EGNW geliefert hat.
Mal sehen, wie Gerichte das bewerten, wenn es die EGNW darauf ankommen lassen möchte !
Nachtrag: Zu ‚Kooperation’ und ‚Einkaufsgemeinschaft’ siehe hier:
Die Energiegenossenschaft NW und die Energiegenossenschaft Süd arbeiten in Kooperation zusammen.
Der Grund ist folgender:
Um auch kleinen Genossenschaften akzeptable Einkaufsmöglichkeiten zubieten, muss eine Genossenschaft eine entsprechende Marktgröße haben.
Wie kann man das erreichen?
In dem man sich in eine Einkaufsgemeinschaft zusammenfindet. Die Kooperation der beiden Genossenschaften ist ein erster Ansatz in diese Richtung.
Zum anderen kann man bei dieser Gelegenheiten viele Arbeiten zusammenfassen. D.h. auch dadurch kann ein günstiger Energiepreis ermöglicht werden.
Heinz-Dieter Otterstedt
Vorsitzender des Aufsichtsrates der EGNW
Abschließend noch eine Frage an @masterflok oder an die mitlesenden Funktionsträger der EGNW :
Bis Ende 2011 kann ich nirgendwo eine Aussage der Genossenschaft finden wie „
Wir vermitteln an die EnerGenSüd“ - können SIE mir vielleicht helfen ?