Kann mir hier jemand einen Rat geben. Bei der Jahresabrechnung wird jetzt zum Jahresende nicht nur die Erhöhung (bei meinem Widerspruch) eingerechnet, sondern auch eine viel zu hohe Schätzung bis Jahresende ab Ablesetag. Der tatsächliche Zählerstand ist wesentlich geringer.
Kann ich dieser Schätzung auch widersprechen und den tatsächlichen Zählerstand Ende des Jahres mitteilen mit der Maßgabe, die Jahresabrechnung auf der neuen Grundlage auszustellen?