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Autor Thema: Jahresabrechnung geschätzter Verbrauch bis 31.12.2005  (Gelesen 4038 mal)

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Offline renrew

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Jahresabrechnung geschätzter Verbrauch bis 31.12.2005
« am: 19. November 2005, 11:42:28 »
Kann mir hier jemand einen Rat geben. Bei der Jahresabrechnung wird jetzt zum Jahresende nicht nur die Erhöhung (bei meinem Widerspruch) eingerechnet, sondern auch eine viel zu hohe Schätzung bis Jahresende ab Ablesetag. Der tatsächliche Zählerstand ist wesentlich geringer.

Kann ich dieser Schätzung auch widersprechen und den tatsächlichen Zählerstand Ende des Jahres mitteilen mit der Maßgabe, die Jahresabrechnung auf der neuen Grundlage auszustellen?

Offline stromdesigner

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Jahresabrechnung geschätzter Verbrauch bis 31.12.2005
« Antwort #1 am: 20. November 2005, 10:18:33 »
Das mache Ich schon seit Jahren. Am besten jeden Monat den Zählerstand und den Verbrauch notieren. Die Hochrechnungen der Versorger sind
 (Bei mir) immer zu Gunsten der Lieferanten ausgefallen. (Was auch sonst)
Also den Zählerstand bei jeder Veränderung melden. Die Lieferanten akzeptieren das normalerweise auch sofort.
Gruß aus der Heide

Offline Cremer

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Jahresabrechnung geschätzter Verbrauch bis 31.12.2005
« Antwort #2 am: 20. November 2005, 15:33:56 »
@renrew

ja das geht. Medelden Sie Ihren tatsächlöichen Verbrauch, der Versorger  muss dann die Rechnung korrigieren.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

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Jahresabrechnung geschätzter Verbrauch bis 31.12.2005
« Antwort #3 am: 20. November 2005, 18:44:28 »
@Stromdesigner

Im Falle berechtigter Preiserhöhungen müsste es sich wohl zu Lasten des Versorgers auswirken, wenn der Verbrauch der Vergangenheit (bei geringerem Preisniveau maschinell zu hoch geschätzt wurde).



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline stromdesigner

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Jahresabrechnung geschätzter Verbrauch bis 31.12.2005
« Antwort #4 am: 20. November 2005, 21:52:38 »
@ Fricke
Ich meinte bei den Hochrechnungen nach der Erhöhungwurde immer zuviel berechnet. Ich habe also immer weniger verbraucht als gerechnet wurde. Dadurch ist der Anteil des hochpreisigen Bezuges also geringer als berechnet werden sollte.

 

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