Hallo liebe Gemeinde,
ich bin seit einiger Zeit im Internet unterwegs und versuche zu verstehen was mein gutes Recht ist.
Zu meinen Daten:
Wir Wohnen in Greven (ca.20 KM von Münster) in einem Objekt mit ca. 50 Parteien und werden von den Stadtwerken Münster
mit Fernwäre versorgt.
Technisch gesehen, haben die bei uns im Gebäude einen Brenner stehen, der mit Gas befeuert wird!
Wir sind 2005 dort eingezogen und man hat uns gleich diesen Vertrag, mit einer Bindung über 20 Jahre, zum Unterschrteiben gegeben.
Anfangs ging der Preis noch mit 6,38 Cent/kWh, hat sich dann aber bis heute locker verdoppelt auf über 12 Cent!
Ich habe festgestellt das die Stadtwerke z.Z. Kunden einen Fernwärmepreis anbieten der sich um 6 Cent bewegt, das verstehe ich nicht,
da wir über 12 Cent bezahlen.
Zu meinen Fragen:
1) Wie kann ich feststellen ob die Preisanpassungsklauseln nicht mehr zulässig sind?
2) Sollten sie nicht zulässig sein, wie weit würden die Rückforderungen reichen, bis 2005?
3) Wie berechnet man die Rückforderung, wird einfach der Preis ganz am Anfang von 2005 genommen?
4) Wenn eine Rückforderung berechnet wurde, wie wird diese eingefordert? Ich habe gelesen es gibt ja zwei Ansätze gibt
- Kürzung der Abschläge
- Rückforderung nach § 812 BGB
Da ich noch sehr Unsicher bin auf diesen Gebiet würde ich mich über hilfreiche Antworten sehr Freuen.
Freundliche Grüße
Buelo