@BerndA
Gegen die Preiserhöhungen Strom und Gas Unbilligkeit einwenden, die entsprechenden Abschläge dafür berechnen- Achtung: eine Strategie der Versorger besteht darin, gleich zu hohe Abschläge zu fordern- und die erteilte
Einzusermächtigung auf die entsprechenden Beträge
beschränken.
Die Vorgehensweise ist vollumfänglich hier im Forum dargestellt.
Sie sollten sich jedoch mit den anderen Betroffenen nicht auf einen \"stillen\" Protest durch Rechnungskürzungen beschränken, sondern vor Ort aktiv werden und auch andere Verbraucher für das Thema sensibiliesieren und über die Möglichkeiten,
geschildert auf der Seite www.energiepreise-runter.de aufmerksam machen.
Begehen Sie dabei nicht den Fehler, ohne Anwaltszulassung eine Rechtsberatung im Einzelfall durchzuführen.
Die Versorger reagieren immer nervöser, weil die Aktion immer größere Kreise zieht.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt