Wenn "
Das Landgericht Ravensburg hatte die Werbung in erster Instanz nicht moniert (Az.: 7 O 66/12)" in der 1. Instanz auch auf die beanstandete Werbeaussage hereingefallen ist, hat es bestimmt gegoogelt und andere Firmen mit ähnlich vielversprechenden Aussagen gefunden. Diese aber nicht überprüft.
Da wirbt eine Firma (Elektroflachheizung.de) z. B. mit einer Graphik der Neckarwerke, in der die "
jährlichen spezifischen Kosten" verschiedener Heizungssysteme verglichen werden. Da der Kauf einzelner E-Flachheizkörper nunmal billiger als eine herkömmliche Voll-Heizungsanlage ist, geht schnell unter, dass die
Verbrauchskosten deutlich höher sind.
Eine andere Firma (WIBO) umgeht die Kosten in einem Berechnungsbeispiel elegant statt eines Preisvergleichs mit der
Betriebsdauer in einem Testraum (21,5 m²). Da heißt es: " bei 14 Std. Vollheizung nur knapp 4 Stunden Stromverbrauch pro Tag". Dass der Elektro-Heizkörper (2.000 Watt Leistung) dabei 8 kW x 25 Cent/kWh = 2,- Euro gekostet hat statt beim gleichen Wärmebedarf z.B. 8 Kilowatt - Erdgas x 6 Cent/kWh= 0,48 Euro muss man sich erst errechnen.
Fast alle auffindbaren Anzeigen weisen solche zweifelhaften Aussagen auf. Es gibt also für die VZ-NRW noch viel zu tun