Der Vermieter begründet den Austausch der Heizung als "Massnahmen zur Einsparung von Energie".
Das sehe ich bei Verdoppelung meiner Kosten ja als sehr fragwürdig ?!
Wenn der Vermieter diese Meinung hat, kann er sie doch sicher auch begründen.
Eine Begründung wäre, dass durch diese Maßnahme die Effektivität gesteigert würde und demzufolge weniger Gas verbraucht wird.
Vielleicht ist er tatsächlich der Meinung, dass eine 11 Jahre alte Heizung nicht mehr effektiv sein kann?
So richtig kann ich das aufgrund der Zahlen allerdings nicht nachvollziehen, zumal ja künftig nicht nur der durch einen Zähler belegte Verbrauch abgerechnet würde, sondern dieser nur zu 70% einfließt und der Rest wäre eine qm-Pauschale.
Derzeit: 50 Euro / Monat, entspricht bei 94 qm 0,47 Euro / qm.
Künftig:bei 1 Euro / qm = 94 Euro monatlich (geschätzt lt. Vermieter).
Um gleiche effektive Kosten zu erreichen, würde bei 70% gezähltem Verbrauch = 70% von 50 Euro = 35 Euro der pauschalierte qm-Preis nicht mal 20 Cent betragen dürfen.
Eine weitere Frage ergibt sich, inwieweit der Vermieter die Investitionskosten umlegt
Eine Möglichkeit wäre eine Umlage wegen der "Modernisierung", sprich Mieterhöhung.
Oder will der Vermieter diese Kosten über die erhöhten Gasbezugskosten "reinholen"?
Ich denke, bei 20 betroffenen Mietparteien wäre da eine klärende Aussprache sinnvoll.