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Autor Thema: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...  (Gelesen 51681 mal)

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Offline egn

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Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
« Antwort #30 am: 23. April 2013, 10:49:22 »
Zitat
Das Hauptaugenmerk lag in der Stabilisierung der deutschen Stromnetze und betrifft alle Solaranlagen, die auf konventionelle Art und Weise gebaut und angeschlossen wurden. Plug & Save Module, oder ähnliche Kleinsterzeuger wurden bei der Ausarbeitung dieser Richtlinie nicht berücksichtigt, da diese bisher noch nicht am Markt verfügbar waren.

Dem ersten Halbsatz kann ich zustimmen, der zweite Halbsatz und der letzte Satz aber sind eine Interpretation, der man nicht unbedingt zustimmen muss. Das wäre gegebenenfalls gerichtlich zu klären.   

Zitat
Unsere Module sind hierfür nicht vorgesehen, da sie mit einem Speicher ausgestattet sind und daher ausschließlich darauf ausgelegt sind, die Grundlast in Haus oder Wohnung abzudecken. Eine Rückeinspeisung ins Netz ist kontraproduktiv - weil es sich damit aus Sicht des Systems um "verlorenen Strom" handelt, da dieser für den Erzeuger keinen Wert hat. Wert hat der Strom nur, wenn er im Haushaltsnetz verbraucht wird.

Dies ist jetzt sekundäres Argument. Wofür die Anlagen vorgesehen sind und was dann in der Realität passiert ist eine andere Sache. Das Argument, dass nur die Grundlast damit gedeckt werden soll, ist auch nicht relevant, denn es gibt anscheinend keinerlei Maßnahme in den Modulen die eine Rückspeisung ins Netz verhindern könnte (Zählerüberwachung oder Messung). Insofern nützen die ganzen Argumente bezüglich der Nutzlosigkeit der Einspeisung nichts. Es kann in bestimmten Fällen zu einer Netzeinspeisung kommen, und es kann sogar vorkommen dass der Zähler rückwärts läuft, wenn er keine Rücklaufsperre besitzt. Ein solcher Vorgang könnte unter Umständen als Betrug ausgelegt werden, genauso wie wenn man den Zähler in irgendeiner Weise manipuliert.

Meiner Meinung nach bleibt der Betrieb rechtlich in einer Grauzone. Erst wenn der erste Netzbetreiber einen Ihrer Kunden verklagt, und das dann gerichtlich geklärt wird, entsteht Rechtssicherheit. Bis dahin trägt allein ihr Kunde das Risiko des Betriebs. Und wegen der Anzeige beim Netzbetreiber weiß dieser auch ganz genau auf wen er die Abmahnanwälte hetzen muss.

Was passiert wenn der Betrieb gerichtlich verboten wird?

Ich nehme an Sun Invention meldet dann einfach Insolvenz an und die Kunden bleiben auf ihren illegalen Anlagen und den Kosten sitzen.

Wenn Sun Invention wirklich kundenfreundlich und seriös handeln will, dann sollte es Kontakt mit allen Versorgungsnetzbetreibern aufnehmen, und von jedem einzelnen bestätigen lassen, dass der Betrieb zulässig ist, anstatt den Kunden diese Last und das Risiko aufzubürden. Dann hat bei positiver Bestätigung jeder Kunde Rechtssicherheit. 

Zum Schluss noch eine technische Frage:
In welchem zeitlichen Verlauf wird die Energie in den Akku geladen und in das Netz eingespeist?

Wenn die Module wirklich nur zur Deckung des Grundbedarfs gedacht sind, dann sollte auf der einen Seite dier Akku so groß sein, dass er den Maximalertrag an einem Tag aufnehmen kann. D.h., bei einem Tagesertrag im Sommer von durchaus der 4-fachen Nennleistung müsste der Akku etwa 800 Wh speichern können. Auf der anderen Seite sollte diese Energie dann über möglichst viele Stunden verteilt werden, d.h. die Einspeiseleistung sollte bei 800 Wh Speicherkapazität nur etwa 1/24 pro h also etwa 33 W betragen.

Wie sieht das in der Realität aus?

Noch besser wäre es natürlich wenn über PLC die aktuelle Leistung vom Zähler gemeldet und dann bei der Einspeisung berücksichtigt würde. Wobei es dann bei Millionen von installierten Systemen die Frage ist, ob die Einspeisung nicht insgesamt netzfreundlich gestaltet werden sollte auch wenn nur der Eigenbedarf gedeckt wird.
« Letzte Änderung: 23. April 2013, 11:08:03 von egn »

Offline Energiefachmann

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Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
« Antwort #31 am: 23. April 2013, 18:22:29 »
Gerade erhalten:
"VDE warnt vor Photovoltaik-Anlagen mit Steckern

   Frankfurt am Main (ots) - PV Plug-In Anlagen für den "Hausgebrauch" entsprechen nicht den VDE-Vorschriften / VDE empfiehlt stets normengerechte Installation durch fachkundiges Personal / Anschluss von Stromerzeugungsanlagen an Steckdose birgt Unfall- und Haftungsrisiken

   Bei fachkundiger und normengerechter Installation nach VDE-Vorschriften bieten Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) eine sichere und komfortable Möglichkeit zur Nutzung "selbst geernteter" elektrischer Energie. PV-Anlagen, bei denen der Strom einfach per Schutzkontakt-Stecker über die Steckdose in den Hausstromkreislauf (Endstromkreis) eingespeist wird, entsprechen allerdings nicht den VDE-Sicherheitsvorschriften. Zwar mag der Schutzkontakt-Stecker beim Nutzer den Eindruck erwecken, dass er PV-Anlagen durch einfaches Anschließen an die Steckdose selbst in Betrieb nehmen kann, ohne Unfall- und Haftungsrisiken einzugehen, doch das Einstecken eines elektrischen Erzeugungsgerätes in die Steckdose ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes zu vergleichen und nach der Sicherheitsnorm DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551) unzulässig.

   Brände durch Überlastung des Stromkreislaufs möglich, Nutzer haftet selbst

   Beim Anschluss von Stromerzeugern an die Steckdose können vorhandene Schutzorgane der häuslichen Elektroinstallation wie zum Beispiel Sicherungen ihre Schutzfunktion nicht mehr im vollen Umfang erfüllen, da sie den in die Steckdose rückgespeisten Strom nicht erkennen und auf ihn nicht ordnungsgemäß reagieren können. Aus diesem Grund kann es bereits kurz nach dem Einstecken des PV-Moduls zu einer Überlastung des Stromkreises und zu Bränden kommen. Grundsätzlich empfiehlt der VDE den Nutzern von PV-Anlagen dringend, bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen stets auf fachkundige Personen zu setzen, die eine normengerechte Installation von normengerechten Stromerzeugungseinrichtungen nach VDE-Sicherheitsvorschriften gewährleisten können."

Offline Sun Invention

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Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
« Antwort #32 am: 23. April 2013, 19:54:17 »

Zitat
Insgesamt sind wir der Auffassung, dass aufgrund der geringen Relevanz der Stromerzeugung bzw. der nicht gewünschten Einspeisung ins öffentliche Stromnetz eine Mitteilungsanzeige über den Betrieb der Module beim Energieversorger ausreichend ist.
Da kann man auch anderer Meinung sein.

Die von Ihnen angesprochene Grundlast eines Haushalts liegt wohl normalerweise im niedrigen zweistelligen Wattbereich. Bei mir zuhause sind es sicher nicht mehr als 20 W (also wenn z.B. der Kühlschrank gerade seinen Kompressor abschaltet und ansonsten nur noch die Telefonanlage mit WLAN mit etwa 15 W und einige Stand-By-Verbraucher mit zusammen vielleicht nochmal 5 W aktiv sind).

Folglich ist es tagsüber bei ordentlich Sonnenschein, so wie heute, ganz normal, dass Ihre Module (selbst die mit Speicher) immer dann, wenn kein größerer Verbraucher im Haushalt aktiv ist, Strom ins Netz zurückspeisen, weil Ihre Module diesen Zustand nicht erkennen.

Dabei dürfte es also regelmäßig zu einem Rückwärtslauf des Stromzählers kommen, was sicherlich gegen geltende Vorschriften verstößt (Rücklaufsperren sind offenbar nicht Standard).

Warum also sollten die technischen Anschlussbediongungen und die sonstigen Vorschriften für den Betreieb von Stromerzeugungsanlagen am Netz (Einspeisezähler erforderlich Verbrauchszähler mit Rücklaufsperre erforderlich) nicht gelten?

Um die Übersichtlichkeit zu wahren, füge ich meine Antworten untenstehend an:

Grundlast:

Die Grundlast einer Wohnung eines Junggesellen liegt nach unseren Messungen bei 45 Watt. Für diesen Kunden empfiehlt sich - wenn überhaupt ein einzelnes Modul mit Speicher, das beispielsweise über Nacht kontinuierlich 30 Watt (über 8 Stunden) abgibt, und sich am kommenden Tag wieder auflädt. Weitere Maßnahmen sind hier schlicht überflüssig, weil die Stromkosten sehr niedrig sind.

Ganz anders sieht es bei zB Mietwohnungen aus: Hier liegt die Grundlast weit über der von Ihnen kolportierten "mittleren zweistelligen Bereich", sondern eher bei 150 bis 200 Watt. Hierfür empfehlen wir beispielsweise eine Kombination aus Modulen mit und ohne Speicher, damit sowohl am Tag wie auch in der Nacht entsprechend Grundlast abgemildert und die Stromkosten reduziert werden können. Logisch wäre beispielsweise ein Modul ohne Speicher, das mit einer maximalen Erzeugung von 160 Watt die Grundlast tagsüber fast komplett abdeckt, in Kombination mit zwei Speicher-Modulen, die beispielsweise jedes 30 Watt für acht Stunden abgeben.

Interessant wird es in einem Haushalt mit einer vierköpfigen Familie: Hier messen wir eine durchschnittliche Dauerlast von 650 (!) Watt, weil alleine die Heizungspumpe 90 bis 150 Watt "frisst". Hierfür ist dann eine typische Modulkombination von 3 Light-Modulen und 3-Optimus-Modulen sinnvoll.

Zum Thema VDE antworte ich morgen offiziell im Rahmen einer Stellungnahme zur hier oben aufgeführten Pressemitteilung des VDE...

Mit sonnigen Grüßen,
Sun Invention
« Letzte Änderung: 25. April 2013, 15:38:58 von Sun Invention »

Offline superhaase

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Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
« Antwort #33 am: 24. April 2013, 08:08:15 »
Die Grundlast einer Wohnung eines Junggesellen liegt nach unseren Messungen bei 45 Watt.
Es mag einzelne Junggesellen geben, bei denen das zutrifft.
Bei der Mehrheit der Haushalte sicher nicht.

Zitat
Ganz anders sieht es bei zB Mietwohnungen aus: Hier liegt die Grundlast weit über der von Ihnen kolportierten "mittleren zweistelligen Bereich", sondern eher bei 150 bis 200 Watt.
Entschuldigung, aber das ist völlig abwegig.
Wohl eher Wunschdenken.

Zitat
Interessant wird es in einem Haushalt mit einer vierköpfigen Familie: Hier messen wir eine durchschnittliche Dauerlast von 650 (!) Watt, weil alleine die Heizungspumpe 90 bis 150 Watt "frisst".
Jetzt wirds klar: Sie verwechseln durchschnittliche Dauerlast mit Grundlast.
650 W sind als echte Grundlast (und nur um die geht es bei dieser Diskussion) bei einem 4-Personen-Haushalt völlig unmöglich - selbst in einem eigenen Häuschen. Das wären ja schon 5.600 kWh im Jahr nur mit der Grundlast im Haushalt, also ohne Einschalten von Großverbrauchern. Reine Phantasie.

Zitat
Zum Thema rückwärtslaufender Stromzähler [...]:
"Es gibt weder deutsche noch europäische Gesetze und Verordnungen die die Drehrichtung des Stromzählers regeln ...
Jetzt wirds unseriös.
Auf diesem Niveau brauchen wir nicht weiter über Ihre Produkte sprechen.
« Letzte Änderung: 24. April 2013, 16:04:53 von superhaase »
8) solar power rules

Offline khh

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Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
« Antwort #34 am: 24. April 2013, 09:14:57 »
Ganz anders sieht es bei zB Mietwohnungen aus: ...
Mit sonnigen Grüßen,
Sun Invention

Wie ich sehe, wird die Installation der 'Plug & Save' PV-Module auf der Internetseite von Sun Invention ganz besonders als "die intelligente Lösung für den Balkon der Mietwohnung, die Energieerzeugung auf der Terrasse oder der Garage" beworben.

Als Vermieter würde ich einer solchen Installation und der direkten Einspeisung via Steckdose in das Hausnetz in keinem Fall zustimmen (Brandgefahr etc.). Insbesondere von gewerblichen Vermietern kann ich mir das ebenso wenig vorstellen.

Wenn meine Mieter das ohne meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vornehmen, werden sie richtigen Ärger bekommen. Klärt Sun Invention eigentlich über die mietrechtliche Problematik zutreffend auf?
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Stromfraß

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Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
« Antwort #35 am: 24. April 2013, 09:23:31 »
Ehrlich gesagt, interessiewren mich die Debatten um Grundlast und durchschnittliche Dauerlast weniger und auch nicht, was ein x-beliebiger Kunde sagt.
Was mich interessiert: Ist es zulässig oder nicht, mit Photopholtaik erzeugten Strom mittels Plug & Save ins Netz einzuspeisen oder nicht?
Am einfachsten wäre das über eine Steckdose und dann läuft der Zäjler rückwärts.
Melde ich aber mein Vorhaben beim zuständigen Energieversorger an, wird er die Zustimmung mit Hinweis auf die VDE-Vorschriften verweigern. Oder sehe ich das falsch?
Nun sind VDE-Vorschriften zwar kein Gesetz und sicher auch änderbar, aber zunächst gibt es sie und ich denke, aus gutem Grund.
Gibt es denn Plug & Save bereits in anderen Ländern ohne Probleme?
Was mich auch stutzig macht: ich könnte mir vorstellen, dass es politisch nicht gewollt ist, solche Plug & Save-Lösungen zuzulassen. Im Grunde würde ich doch das Netz als "Parkplatz" für meinen zuviel erzeugten Strom nutzen, sozusagen als Zwischespeicher.
Es geht um die Einspeisevergütung, die momentan bereits bei etwa nur 15 Ct./kWh liegt. Nutze ich das Netz als "Parkplatz" würde ich ja sozusagen den jeweiligen Strompreis, sagen wir, 25 Ct./kWh, sparen. Es gehen also 10 Ct. "verloren", die in der EEG-Umlage fehlen.
Das wäre zwar im Sinne des Verbrauchers, also desjenigen, der mithilfe seine Solaranlage den Strom erzeugt, aber ist das politisch gewollt?

Offline egn

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Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
« Antwort #36 am: 24. April 2013, 09:53:25 »
Für diesen Kunden empfiehlt sich - wenn überhaupt ein einzelnes Modul mit Speicher, das beispielsweise über Nacht kontinuierlich 30 Watt (über 8 Stunden) abgibt, und sich am kommenden Tag wieder auflädt.

Jetzt wird es interessant: Es ist also so, dass der Speicher nur 240 Wh fasst.

Was passiert wenn der Speicher voll ist?

Ist die Einspeisung auf die Leistung des Speicher begrenzt, oder wird mit mit der Modulleistung eingespeist und das Ladegerät holt sich einen Teil davon zum Laden?

Im ersten Fall wäre die erzeugte Energiemenge pro Jahr nur etwa die Hälfte dessen was angegeben ist, da im Sommer nicht alle Energie genutzt werden kann. Ansonsten muss zeitgleich ein genügend hoher Verbrauch vorliegen, damit die erzeugte Energie überhaupt genutzt werden kann.

Zitat
... Angaben zu angeblich gemessenen Grundlast in Haushalten ...

Wie bereits geschrieben wurde, sehen ihre Werte für die Grundlast nicht wie gemessen aus, sondern wie Werte die aus dem Jahresverbrauch rechnerisch ermittelt wurden. 650 W Grundlast würde über das Jahr gesehen einen Verbrauch von 5.694 kWh ergeben. Die wenigsten Haushalte dürften überhaupt auf einen solchen Jahresverbrauch kommen, außer sie erzeugen Warmwasser oder Heizwärme mit Strom.

Ich halte die angegebenen Werte für völlig überhöht. Wie schon geschrieben wurde, ist die reine Grundlast, wenn man aktuelle Geräte verwendet, eher im Bereich von vielleicht 20-30 W. Ab und zu schalten sich mal die Kühlgeräte ein und laufen für wenige Minuten. Eine Einspeiseleistung von 30 W wäre hier sicherlich angemessen. Aber da der Speicher diese nur 8 h und nicht 24 h liefern kann, geht schon bei einem Modul mit einem Speicher sehr viel Energie zurück in das Netz.

Zitat
Demnach ist es möglich, dass ein Plug & Save-Kunde Strom ins Netz einspeist und dem Energieversorger diesen Strom zur Zwischenspeicherung "schenkt". Letztlich entsteht dem Energieversorger dadurch sogar ein wirtschaftlicher Vorteil, weil er für den Strom keine Investition tätigen muss. Im Gegenteil: Der eingespeiste Strom wird zu marktüblichen Preisen an andere Kunden verkauft, die zu diesem Zeitpunkt eben Strombedarf haben.

Sie sollten sich mal mit der Abrechnung von Bilanzkreisen befassen. Strom der unbekannter Weise in das Stromnetz eines Bilanzkreises eingespeist wird, führt dazu, dass die Prognose nicht mehr stimmt und es deshalb zu einer Abweichung kommt, für die der Bilanzkreisverantwortliche gerade stehen muss. Natürlich spielt das bei wenigen Installationen keine Rolle. Sollten es aber Millionen von Anlagen sein, kann sich schon ein signifikanter Betrag ergeben.

Ganz grundsätzlich ist es aber so, dass hier quasi durch die Hintertür das sogenannte Net-Metering eingeführt würde. Obwohl sie erst mal Strom kostenpflichigt aus dem Netz bezogen haben, als eine Leistung erhalten haben, wird durch die Rückspeisung dieser Bezug wieder getilgt. Damit werden nicht nur alle Leistungserbringer wie der Stromerzeuger und die Netzbetreiber betrogen, sondern auch noch die Kommune und der Staat wird formal um die Abgaben und Steuern gebracht. Man könnte natürlich formal argumentieren, dass bei voller Nutzung des Stromes im Hausnetz, diese auch nicht angefallen wären, aber das ist kein tragfähiges Argument, weil tatsächlich erst mal eine Leistung erbracht wurde, die man sich aber durch die Verfälschung der Messwerte erschlichen hat.

Es stellt sich meiner Meinung nach immer mehr heraus, dass die Argumente nicht wirklich stichhaltig sind und die Gefahr besteht, dass die Käufer letztlich Gefahr laufen dass die Investition in den Sand gesetzt ist, und sie auch noch Gefahr laufen sowohl vom Netzbetreiber, als auch vom staatlichen Behörden verklagt zu werden.

Offline superhaase

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Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
« Antwort #37 am: 24. April 2013, 09:55:23 »
Gibt es denn Plug & Save bereits in anderen Ländern ohne Probleme?
Was mich auch stutzig macht: ich könnte mir vorstellen, dass es politisch nicht gewollt ist, solche Plug & Save-Lösungen zuzulassen. Im Grunde würde ich doch das Netz als "Parkplatz" für meinen zuviel erzeugten Strom nutzen, sozusagen als Zwischespeicher.
Es gibt einige Länder, die das Rückwartslaufen des Stromzählers ausdrücklich als Abrechnungsmodell zulassen.
Stichwort hierzu ist "Net Meetering".
Beispiele sind meines Wissens Dänemark und die Schweiz.

Ich würde daher auch nicht sagen, dass das Rückwärtslaufen des Zählers prinzipiell Betrug ist oder ungerecht ist.
Es ist halt in Deutschland bisher nicht gestattet und nicht als Abrechnungsmodell (net meetering) für kleine EE-Stromanlagen vorgesehen, wie in anderen Ländern.
Es wäre sicherlich eine einfache Lösung, die man als angemessen und praktikabel ansehen kann. Zumindest für sehr kleine Anlagen wie solche Plug-and-Play-PV-Module.
Eine entsprechende gesetzliche Regelung zur Einführung des net meetering in Deutschland für sehr kleine Anlagen (vielleicht bis 2 oder 3 kW?) könnte wünschenswert sein. Man könnte sich an den Regelungen anderer Länder ein Beispiel nehmen.

Was die Beteiligung der Einspeiser an den Netzentgelten angeht, so könnte man diese Netzentgelte zum Teil am Anschlussleistungswert der Haushalte ausrichten, und nicht ausschließlich am Stromverbrauch. So müssten auch die Eigenverbraucher und "net meeterer" zu den Netzkosten ihren Beitrag leisten, da sie ja auch den Anspruch haben, jederzeit die volle Leistung aus dem Netz abzurufen, wenn sie keinen eigenen Strom erzeugen.
« Letzte Änderung: 24. April 2013, 10:50:24 von superhaase »
8) solar power rules

Offline Sun Invention

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Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
« Antwort #38 am: 24. April 2013, 11:29:59 »
Zitat
Zum Thema rückwärtslaufender Stromzähler [...]:
"Es gibt weder deutsche noch europäische Gesetze und Verordnungen die die Drehrichtung des Stromzählers regeln ...
Jetzt wirds unseriös.
Auf diesem Niveau brauchen wir nicht weiter über Ihre Produkte zu sprechen.
[/quote]

Dann nennen Sie mir das entsprechende Gesetz? Danke.

Offline Sun Invention

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Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
« Antwort #39 am: 24. April 2013, 11:44:03 »
Was mich auch stutzig macht: ich könnte mir vorstellen, dass es politisch nicht gewollt ist, solche Plug & Save-Lösungen zuzulassen. Im Grunde würde ich doch das Netz als "Parkplatz" für meinen zuviel erzeugten Strom nutzen, sozusagen als Zwischespeicher.
Es geht um die Einspeisevergütung, die momentan bereits bei etwa nur 15 Ct./kWh liegt. Nutze ich das Netz als "Parkplatz" würde ich ja sozusagen den jeweiligen Strompreis, sagen wir, 25 Ct./kWh, sparen. Es gehen also 10 Ct. "verloren", die in der EEG-Umlage fehlen.
Das wäre zwar im Sinne des Verbrauchers, also desjenigen, der mithilfe seine Solaranlage den Strom erzeugt, aber ist das politisch gewollt?

Es findet keine EEG-Anmeldung statt, daher auch keine Einspeisevergütung. Das Einzige, was theoretisch passiert: Stromzähler läuft rückwärts, der überschüssige Strom wird im Netz zwischengespeichert. Anschließend zählt der Stromzähler wieder vorwärts. Keine Vergütung, keine Probleme. Im Gegenteil: Das Ganze trägt zur Netzstabilisierung bei. In Tschechien beispielsweise haben das die Netzbetreiber und Energieversorger erkannt und Plug & Save sogar offiziell zugelassen....

Offline Sun Invention

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Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
« Antwort #40 am: 24. April 2013, 11:48:11 »
Gibt es denn Plug & Save bereits in anderen Ländern ohne Probleme?
Was mich auch stutzig macht: ich könnte mir vorstellen, dass es politisch nicht gewollt ist, solche Plug & Save-Lösungen zuzulassen. Im Grunde würde ich doch das Netz als "Parkplatz" für meinen zuviel erzeugten Strom nutzen, sozusagen als Zwischespeicher.
Es gibt einige Länder, die das Rückwartslaufen des Stromzählers ausdrücklich als Abrechnungsmodell zulassen.
Stichwort hierzu ist "Net Meetering".
Beispiele sind meines Wissens Dänemark und die Schweiz.

Ich würde daher auch nicht sagen, dass das Rückwärtslaufen des Zählers prinzipiell Betrug ist oder ungerecht ist.
Es ist halt in Deutschland bisher nicht gestattet und nicht als Abrechnungsmodell (net meetering) für kleine EE-Stromanlagen vorgesehen, wie in anderen Ländern.


Ich stimme dem gesamten Post zu - nur: Wo ist das Rückwärtslaufen des Zählers nicht gestattet? Energiekonzerne WOLLEN es vielleicht nicht, aber die machen keine Gesetze (jedenfalls sind sie nicht der Gesetzgeber...)

Offline superhaase

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Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
« Antwort #41 am: 24. April 2013, 12:09:48 »
Dann nennen Sie mir das entsprechende Gesetz? Danke.
Es geht nicht um ein Gesetz für die Drehrichtung des Stromzählers, sondern um die in Deutschland nicht gesetzlich erzwungene Zulassung der Saldierung nach dem Net-Meetering-Prinzip.

Ohne Erlaubnis des Netzbetreibers dürfen Sie gar keine Stromerzeugungsanlagen an das Netz anschließen.
Der Netzbetreiber muss allerdings im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (hier zutreffend das EEG) die Erlaubnis gewähren und ist zur vorrangigen Abnahme des Strom und einer entsprechenden Abrechnung verpflichtet. Es gibt keine Vorschrift, die ihn dazu zwingt, ein Net Meetering (Rückwärtskllaufen des Zählers) zuzulassen - unangemeldet schon gar nicht.

Wenn es der Netzbetreiber gestattet, steht dem kein Gesetz entgegen. Aber er wird es nicht gestatten, weil er dadurch wirtschaftliche Nachteile hat, wie oben schon egn dargelegt hat (Bilanzkreise, entgangene Netzentgelte).

Die Aufnahme und der Abtransport von Strom ist eine Dienstleistung, die der Netzbetreiber erbringt.
Der Netzbetreiber muss Strom nur im Rahmen der Gesetze ins Netz aufnehmen.
Net Meetering liegt in Deutschland derzeit außerhalb des Gesetzes, daher muss der Netzbetreiber das auch nicht zulassen.

Nicht alles, was nicht verboten ist, kann gemacht werden.
Insbesondere dann nicht, wenn nicht alle Betroffenen damit einverstanden sind. Sie können die Netzbetreiber nicht dazu zwingen, denn dazu fehlt in Deutschland die gesetzliche Grundlage.
Die Freiheit endet nicht nur an den Grenzen des Gesetzes, sondern auch an der Nase des Anderen, hier an der Nase des Netzbetreibers mit seinen berechtigten eigenen Interessen.

Ich könnte ja immer dann, wenn ich Überschuss an Zucker habe, den Zucker palettenweise in Ihrem Vorgarten lagern. Sie dürfen sich dann ja gerne auch mal leihweise bedienen, wenn Sie am Sonntag Kuchen backen wollen und beim Einkauf den Zucker vergessen haben.
Es gibt kein Gesetz, das das verbietet. Also ist es erlaubt ... sofern Sie damit einverstanden sind.
Wenn nicht, können Sie sich selbstverständlich dagegen wehren und mich auf Unterlassung verklagen, weil ich Ihre Interessen verletze, die hier z.B. in einem ungestörten Erscheinungsbild Ihres Gartens liegen könnten.
« Letzte Änderung: 24. April 2013, 16:09:32 von superhaase »
8) solar power rules

Offline superhaase

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Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
« Antwort #42 am: 24. April 2013, 12:37:01 »
Hierzu eine aktuelle Meldung des VDE:

Zitat
Photovoltaik-Anlagen, bei denen der Strom einfach per Schutzkontakt-Stecker über die Steckdose in den Hausstromkreislauf (Endstromkreis) eingespeist wird, entsprechen nicht den VDE-Sicherheitsvorschriften, warnt der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.

Zwar möge der Schutzkontakt-Stecker beim Nutzer den Eindruck erwecken, dass er Solarstromanlagen durch einfaches Anschließen an die Steckdose selbst in Betrieb nehmen kann, ohne Unfall- und Haftungsrisiken einzugehen, doch das Einstecken eines elektrischen Erzeugungsgerätes in die Steckdose sei nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes zu vergleichen und nach der Sicherheitsnorm DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551) unzulässig.
Siehe hier: http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/aktuelles/2013/kw17/vde-warnt-vor-unfall-und-haftungsrisiken-von-photovoltaik-anlagen-mit-steckern.html
8) solar power rules

Offline Energiesparer51

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Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
« Antwort #43 am: 24. April 2013, 15:00:57 »
Nach Netzanschlussverordnung hat der Netzbetreiber einen Anschluss zur „Entnahme von Elektrizität“ zur Verfügung zu stellen.

Zitat
§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen
Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr
Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von
Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.

Auch aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergibt sich Entsprechendes

Zitat
§ 18 Allgemeine Anschlusspflicht
(1) Abweichend von § 17 haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen für Gemeindegebiete, in denen sie Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern betreiben, allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung oder Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher zu veröffentlichen sowie zu diesen Bedingungen jedermann an ihr Energieversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Energie zu gestatten. Diese Pflichten bestehen nicht, wenn der Anschluss oder die Anschlussnutzung für den Betreiber des Energieversorgungsnetzes aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
(2) Wer zur Deckung des Eigenbedarfs eine Anlage zur Erzeugung von Elektrizität auch in Verbindung mit einer Anlage zur Speicherung elektrischer Energie betreibt oder sich von einem Dritten an das Energieversorgungsnetz anschließen lässt, kann sich nicht auf die allgemeine Anschlusspflicht nach Absatz 1 Satz 1 berufen. Er kann aber einen Netzanschluss unter den Voraussetzungen des § 17 verlangen. Satz 1 gilt nicht für die Deckung des Eigenbedarfs von Letztverbrauchern aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 150 Kilowatt elektrischer Leistung und aus erneuerbaren Energien.

Eine Abnahmepflicht für PV-Strom ergibt sich meines Erachtens aber nur aus dem EEG.

« Letzte Änderung: 24. April 2013, 16:37:58 von Energiesparer51 »
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Sun Invention

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Re: PV-Modul in die Steckdose und los gehts ...
« Antwort #44 am: 24. April 2013, 20:24:34 »
Hierzu eine aktuelle Meldung des VDE:

Siehe hier: http://www.solarserver.de/solar-magazin/nachrichten/aktuelles/2013/kw17/vde-warnt-vor-unfall-und-haftungsrisiken-von-photovoltaik-anlagen-mit-steckern.html

Hier eine Berichterstattung, die die Ansichten beider Seiten darlegt: [nofollow]http://www.heise.de/ct/meldung/Hersteller-Plug-in-Solaranlagen-sind-sicher-1848860.html[/nofollow]

 

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