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Autor Thema: Gassperre trotz Guthaben  (Gelesen 14838 mal)

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Offline viva

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Gassperre trotz Guthaben
« am: 02. April 2013, 09:54:44 »
Hallo zusammen,
habe ein Problem mit meinen Gasanbieter, ist ja auch der Örtlicher Versorger.
Habe dieses Jahr, dank einen Holzofen meine Gaskosten drastisch gesenkt.

Nun, droht mir trotzdem eine Gassperre, den ich kann nicht verstehen warum ich 242,50 Euro nach-zahlen muss wenn ich, laut Zwischenrechnung, einen Guthaben von 585,12 Euro habe.

Hatte bis Januar immer die Abschläge regelmäßig bezahlt 110 Euro in Monat (4/12 bis 1/13), aber als ich die Zwischenrechnung am 10.1.2013 erstellt habe, hatte ich einen Guthaben von 585,12 Euro und trotz mehrere Anrufe und Schreiben mit den Versorger, ist es nicht möglich die 242,50 von den Guthaben abzuziehen.

Nun droht mir am Freitag die Sperre (zzg. 125 Euro Spesen).
Wie soll ich mich verhalten, wer kann mir einen wertvollen Tipp geben um diese Sperre verhindern zu können.

Vielen Dank

Offline Energiesparer51

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Re: Gassperre trotz Guthaben
« Antwort #1 am: 02. April 2013, 11:01:42 »
Verstehe ich Sie richtig? Sie haben aufgrund einer selbst erstellten Zwischenberechnung die Zahlung der monatlichen Abschläge eingestellt, da Sie nach eigener Berechnung den erwarteten Jahresverbrauch bereits bezahlt hatten? 
Ihr Versorger wollte der Anpassung der Abschläge an den jetzt geringeren Verbrauch nicht nachkommen.

Der Gassperre können Sie am einfachsten durch Zahlung der ausstehenden Abschläge entgehen. Damit vermeiden Sie auch, möglicherweise auf den nicht unerheblichen Kosten für das Ab- und Wiederanstellen des Gasanschlusses sitzen zu bleiben. Die Jahresabrechnung steht ja wohl auch kurz bevor, so dass Sie Ihr Geld kurzfristig wiederbekommen werden. 

Eine vorzeitge Schlussabrechnung hätten Sie z.B. durch einen Versorgerwechsel herbeiführen können.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline viva

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Re: Gassperre trotz Guthaben
« Antwort #2 am: 02. April 2013, 11:15:15 »
Vielen Dank für die Antwort, mehr oder weniger haben Sie richtig verstanden.
Hatte letzten Jahr (4/2011 bis 4/2012) ca. 15000 kWh verbrauch (Abschlag 110 Euro im Monat)
Habe auch 9 mal 110 Euro Abschlag bezahlt. (990 Euro)
Laut Zwischenrechnung hatte ein Verbrauch (4/2012 bis 1/2013) von 3430 kWh und ergab einen Guthaben von 585,12 Euro
Habe am 14.1.2013 den Energieversorger per Fax gebetet, da Guthaben vorhanden, den Monatlichen Abschlag anzupassen, aber keine Reaktion (GasGVV § 13 Abs. 1)
Mitte Februar eine Mahnung bekommen von 110 Euro, darauf einen Schreiben von mir wo ich bereit bin zu Zahlen wenn die den Abschlag anpassen.
Am Samstag 30.3.2013 eine Sperrankündigung oder 242,50 Euro kassieren (220 + Spesen)
Habe heute angerufen und gebetet es anzupassen, laut Callcenter ist aber nicht möglich, erst bis zur Jahresrechnung 110 Euro Monatlich zu Zahlen, dann wir angepasst.

Offline Energiesparer51

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Re: Gassperre trotz Guthaben
« Antwort #3 am: 02. April 2013, 11:50:38 »
So verständlich Ihr Ansinnen im Prinzip auch ist, aus dem von Ihnen genannten § 13 GasGVV lese ich heraus, dass die angemessene Berücksichtigung eines glaubhaft gemachten geringeren Verbrauchs sich auf den Fall bezieht, dass eine Berechnung nach bisherigem Verbrauch nicht möglich ist.

Von daher rate ich nochmals zur Zahlung.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline viva

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Re: Gassperre trotz Guthaben
« Antwort #4 am: 02. April 2013, 11:56:04 »
Verstehe ich Sie richtig? Sie haben aufgrund einer selbst erstellten Zwischenberechnung die Zahlung der monatlichen Abschläge eingestellt

Selbst erstellt nicht direkt, über den Online Portal des Anbieter

Offline ktown

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Re: Gassperre trotz Guthaben
« Antwort #5 am: 03. April 2013, 15:57:29 »
So verständlich Ihr Ansinnen im Prinzip auch ist, aus dem von Ihnen genannten § 13 GasGVV lese ich heraus, dass die angemessene Berücksichtigung eines glaubhaft gemachten geringeren Verbrauchs sich auf den Fall bezieht, dass eine Berechnung nach bisherigem Verbrauch nicht möglich ist.
Wieso das?
Mit der Mitteilung des jetzigen Zählerstandes und einer plausibelen Berechnung der derzeit entstandenen Verbrauchskosten und der gegenüberstellung der bisher getätigten Abschlagszahlungen wurde doch ausreichend glaubhaft dargelegt, dass ein Minderverbrauch entstanden ist.
Natürlich sollte dies nicht ohne entsprechenden Briefverkehr erfolgen.
Die die buchungstechnische Problematik des Energieversorgers braucht den Endkunden nicht zu interessieren.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Energiesparer51

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Re: Gassperre trotz Guthaben
« Antwort #6 am: 03. April 2013, 16:48:12 »
Man kann die GasGVV selbstverständlich auch so lesen, dass die angemessene Berücksichtigung in jedem vorgenannten Fall zu erfolgen hat.

Ich könnte mir jedoch auch vorstellen, dass die automatische Anpassung zum bald bevorstehenden Ende des Abrechnungszeitraums als angemessene Berücksichtigung ausreicht.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Christian Guhl

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Re: Gassperre trotz Guthaben
« Antwort #7 am: 03. April 2013, 17:07:34 »
Legen Sie doch einfach Widerspruch nach § 315 ein und teilen Sie dem Versorger mit, wieviel Sie zahlen werden. Nicht lange rumdiskutieren, einfach vor vollendete Tatsachen stellen.

Offline Netznutzer

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Re: Gassperre trotz Guthaben
« Antwort #8 am: 03. April 2013, 20:11:01 »
Wenn jeder Versorger den Wünschen nachkommen würde, mitten in der Heizperiode die Abschläge zu senken, wo der höchste Gasverbrauch des Jahres entgegensteht, wären diese beizeiten pleite. Gerade deshalb zahlt man beim Gas 11 gleiche Abschläge, um mit den " zu hohen " Abschlägen des Sommers, die " zu niedrigen " des Winters auszugleichen. Hätten Sie am 30.11.2012 abgelesen, wäre ein noch viel höheres vermeintliches Guthaben herausgekommen.

Gruß

NN

Offline bolli

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Re: Gassperre trotz Guthaben
« Antwort #9 am: 04. April 2013, 07:51:55 »
Fraglich erscheint mir, in was für einem Vertragsverhältnis und auf welcher vertraglichen Grundlage die Gasversorgung beruht. Bei 15.000 kWh könnte (sollte?) es sich um einen Sondervertrag handeln. Wenn dieses der Fall ist, dürfte der Einwand der Billigkeit nach § 315 flach fallen. Auch die Anwendung der GasGVV müsste vereinbart sein. Meist stehen in den Vertragsbedingungen oder Erweiterungen hierzu die Berechnungsformeln für die Abschläge, aber genaueres weiss man nicht.  8)

Offline Energiesparer51

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Wurde das Gas heute abgestellt?
« Antwort #10 am: 05. April 2013, 19:21:10 »
oder gab es irgendeine Einigung?
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline berghaus

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Re: Gassperre trotz Guthaben
« Antwort #11 am: 07. April 2013, 00:43:19 »
Zitat
Bei 15.000 kWh könnte (sollte?) es sich um einen Sondervertrag handeln.

Darf bei Sonderverträgen überhaupt mit einer Versorgungssperre (Einstellung der Lieferung) gedroht oder diese sogar durchgeführt werden?

Bei Betretungsverbot sogar mit Bagger?

Wie kann man (viva als Sondervertragskunde) sich dagegen wehren?

berghaus 07.04.13
« Letzte Änderung: 08. April 2013, 09:43:37 von berghaus »

Offline ktown

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Re: Gassperre trotz Guthaben
« Antwort #12 am: 07. April 2013, 19:44:31 »
Wenn dieses der Fall ist, dürfte der Einwand der Billigkeit nach § 315 flach fallen.
Wieso?
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline bolli

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Re: Gassperre trotz Guthaben
« Antwort #13 am: 08. April 2013, 07:52:23 »
Wenn dieses der Fall ist, dürfte der Einwand der Billigkeit nach § 315 flach fallen.
Wieso?
Der Billigkeitseinwand gem. § 315 BGB ist nur bei einem bestehenden einseitigen Leistungsbestimmungsrecht zulässig. D.h. nur, wenn die Preise wie in der Grundversorgung durch den Versorger einseitig festgesetzt (bestimmt) werden. In den meisten Sonderverträgen gibt es aber Preisanpassungsklauseln und diese Klauseln sind vertraglich vereinbart, weshalb es keine einseitig bestimmten Preise sind und somit § 315 BGB nicht zum Zuge kommt. Statt dessen bestimmt sich die Zulässigkeit der Preisanpassung eher nach §§ 305, 307 BGB, die sich mit den AGB beschäftigen. Etwas anderes gilt nur, wenn im dem Sondervertrag ausdrücklich das gesetzliche Preisbestimmungsrecht aus § 5 Abs. 2 GasGVV als Preisanpassungsklausel wortwörtlich übernommen wurde. Hier ist dann auch noch die neuste EuGH-Rechtsprechung zu beachten. ( siehe hier: EuGH Urt. v. 21.03.13 C-92/11 (VZ NRW gegen RWE Vertrieb) - BGH VIII ZR 162/09 )

Offline RR-E-ft

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Re: Gassperre trotz Guthaben
« Antwort #14 am: 08. April 2013, 11:57:36 »
Auch in einem Sondervertrag könnte eine Klausel wirksam einbezogen sein, wonach der Lieferant angemessene Abschläge festsetzen und fordern kann.
Dann unterläge die einseitige Festsetzung des Abschlags und dessen Höhe aufgrund dieses vertraglichen Bestimmungsrechts des Lieferanten der Billigkeitskontrolle.

 

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