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Autor Thema: Aufrechnungsverbot/Verjährung  (Gelesen 11076 mal)

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Offline Didakt

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Re: Aufrechnungsverbot/Verjährung
« Antwort #15 am: 01. April 2013, 10:45:32 »
@ h.terbeck

Sie schrieben:
Zitat
Seitdem zahle ich grundsätzlich den vertraglich vereinbarten Preis…
Also den vertraglich vereinbarten Preis von 1991, wenn ich Sie nicht missverstanden habe? Dann machen Sie wirklich einen Reibach und Ihr Versorger fraglos Verluste! :D

Ich möchte die Sache nicht vertiefen. Aber was in aller Welt hielt Ihren Versorger bei dieser Situation bislang davon ab, dieses für ihn verlustreiche Vertragsverhältnis nicht schon längst ordentlich gekündigt zu haben, und was hätten Sie dagegen einwenden können?
« Letzte Änderung: 01. April 2013, 11:10:28 von Didakt »

Offline userD0010

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Re: Aufrechnungsverbot/Verjährung
« Antwort #16 am: 01. April 2013, 13:31:18 »
@Didakt
Zunächst hatte ich mit dem sog. Unbilligkeitseinwand begonnen, mir dann aber auf Grund eines Hinweises im Forum meinen szt. Vertrag zur Hand genommen, der in keiner Silbe etwas über Preisanpassungen, -erhöhungen etc. enthielt, sondern lediglich die Angabe des Preises je kWh. Darauf hin habe ich mit Hinweis auf diesem Vertrag die Aufrechnung erklärt, über fast zwei Jahre meine mtl. Abschlagzahlungen auf 1,00 Euro reduziert, um die aufgelaufene Differenz verrechnen zu können. Und seitdem zahle ich den szt. vereinbarten Preis und basiere darauf meine Abschlag- und Restzahlungen. Dem Versorger habe ich angeboten, mir fristgerecht zu kündigen bzw. Feststellungsklage einzureichen. Und seit dem erhalte ich Jahr für Jahr die Bestätigung, dass man meine Maßnahmen zur Kenntnis nimmt und sich rechtliche Schritte vorbehält. Auch auf die Rückfrage nach den rechtlichen Schritten habe ich bis dato keine Antwort erhalten.

Offline Didakt

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Re: Aufrechnungsverbot/Verjährung
« Antwort #17 am: 01. April 2013, 16:39:42 »
@ h.terbeck,

nun gut, dann lassen Sie mich abschließend erfreulich und neidlos feststellen, dass Sie ein Glückspilz sind. Angesichts der gegenwärtigen Rechtslage haben Sie deshalb bereits einen ansehnlichen Betrag auf der Habenseite Ihres Kontos sicher. Dann bleibt ja für Sie nur zu hoffen, dass dieser Sachstand noch lange anhält! ;)
Und dennoch nehme ich meinen geäußerten Eindruck über die vermutete Beschränktheit Ihres Versorgers nicht zurück. Wie heißt es doch so schön: „Wer nicht will, der hat schon“.

 

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