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Seit Jahrzehnten wird das Zivilrecht mit verbraucherschützenden Regelungen durchsetzt. Im Energierecht gibt es seit Kurzem ein ganz besonderes Exemplar dieser Gattung – die Schlichtungsstelle Energie. Doch eine Besonderheit soll sie nicht lange bleiben, wenn es nach der EU-Kommission geht. Jetzt droht allen verbraucherrelevanten Branchen das gleiche Schicksal wie der Energiebranche: Die Kommission hat einen Entwurf für ein umfassendes Maßnahmenpaket (Verordnung über Online-Streitbeilegung und Richtlinie über alternative Streitbeilegung) vorgestellt....Um die Hemmschwelle für Verbraucher herabzusetzen, legt die Kommission ihren Fokus auf die außergerichtliche Streitbeilegung. Zukünftig soll es für Verbraucher in allen innerstaatlichen und grenzübergreifenden Vertragsstreitigkeiten – gleich ob Online- oder Offline-Geschäfte –, alternative Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) geben....Wie die Erfahrungen aus der Energiebranche zeigen, wird den Verbrauchern damit ein risikoloses Instrument an die Hand gegeben. Unternehmen werden sich davor hüten, Streitigkeiten, deren Wert unterhalb der Verfahrenskosten liegen, vor den AS-Stellen auszufechten. Wirtschaftlich betrachtet ist es für die Unternehmen günstiger, in solchen Fällen zu tun, was der Verbraucher will, auch wenn der Verbraucher Unrecht hat....Es ist auch damit zu rechnen, dass die Schlichtungsstelle Energie mehr Akzeptanz unter den Verbrauchern erfahren wird – mit entsprechendem Mehraufwand für die EVU.
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