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Autor Thema: Versorger Care Energy  (Gelesen 807818 mal)

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Offline khh

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Re: Energiedienstleister 'mk-power'
« Antwort #405 am: 21. Mai 2013, 16:17:36 »
das steht doch in den AGB noch unverändert:
Zitat
2.1. Betrieb
2.1.1. Care-Energy mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG weist darauf hin, dass zur Vertragserfüllung eine völlige Überlassung der Nutzung, insbesondere der Steuerung etc., der Anlagen in deren alleiniger Verantwortung (Betriebsführung) erforderlich ist. Das Risiko der Anlagenbetreibung verbleibt beim Kunden, d.h. er wird weiterhin die Kosten für die Wartung und Reparaturen übernehmen.

OK (hab nicht den ganzen 'Quatsch' gelesen)  -  Letzteres bedeutet dann aber gemäß Urteil LG Berlin vom 08.05.2012 "Schein-Contracting" !  ???
« Letzte Änderung: 21. Mai 2013, 16:27:01 von khh »
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Offline Agnitio

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Re: Energiedienstleister 'mk-power'
« Antwort #406 am: 21. Mai 2013, 16:47:47 »
Stand heute sind als Anschlussnutzer die jeweiligen Privatkunden eingetragen und NICHT mk energy.

Nach der alten Vertrags- bzw. AGB-Version sollte wohl die mk-grid Anschlussnutzer sowie Hausnetzbetreiber und damit bundesweit der einzige Kunde
von mk-energy sein. 
So ganz genau weiß das aber womöglich keiner mehr  -  anscheinend selbst bei der mk-group sowie deren Alleingesellschafter und angeblich "phG" Geschäftsführer/CEO Martin Kristek nicht.  :-\ 
Aber bei diesem verwirrenden "mk-Firmengestrüpp" kann man ja schon mal leicht den Überblick verlieren!  ;)

Gemeint war damit auch eher die Praxis aus Netzbetreiber-Sicht.

"MK-Energy Ihr Energieversorger GmbH und Co Kg" ist der Lieferant und der Kunde bleibt Anschlussnutzer, wie bei jedem beliebigen Stromhändler sonst auch. Wie die MK-Gruppe also ihr Vertragsgewirr in Bezug auf Contracting/Nutzenergie/MK-Grid/.. erklären will ist mir schleierhaft.

Offline Energiesparer51

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Re: Energiedienstleister 'mk-power'
« Antwort #407 am: 21. Mai 2013, 17:21:57 »


"MK-Energy Ihr Energieversorger GmbH und Co Kg" ist der Lieferant und der Kunde bleibt Anschlussnutzer, wie bei jedem beliebigen Stromhändler sonst auch. Wie die MK-Gruppe also ihr Vertragsgewirr in Bezug auf Contracting/Nutzenergie/MK-Grid/.. erklären will ist mir schleierhaft.

Fakt ist doch, dass der Kunde CE mit seiner Unterschrift die Vollmacht gibt, seinen Anschluss, seine Hausinstallation (ob das ein Netz in dem erforderlichen Sinne ist, wäre auch noch zu klären; selbst verbrauchter EEG-Strom wird z.B. nicht durch ein "Netz" geleitet und ist daher nicht umlagepflichtig, daher ist die Hausinstallation wohl eher kein Netz) und seine Apparate zur Nutzenergiewandlung zu nutzen und zu steuern.
Auch wenn CE davon zzt. keinen Gebrauch macht, könnte sie das jederzeit aufgrund der Vollmacht und zwar alle, nicht nur die strombetriebenen.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Agnitio

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #408 am: 21. Mai 2013, 17:37:32 »
Interessant wäre ja auch, was bei Kündigung passiert. Vermutlich wird das aktuell nur sehr wenige betreffen, solange alles glatt läuft.
Aber lässt MK alle Kunden ohne weiteres aus dem Vertragsverhältnis(Müssen sie ja prinzipiell), ohne Nachforderungen oder geht es dann los mit möglichen Aufschlägen für den geleisteten "Service"?

Offline Mikesch

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #409 am: 21. Mai 2013, 19:20:09 »
Interessant wäre ja auch, was bei Kündigung passiert. Vermutlich wird das aktuell nur sehr wenige betreffen, solange alles glatt läuft.
Aber lässt MK alle Kunden ohne weiteres aus dem Vertragsverhältnis(Müssen sie ja prinzipiell), ohne Nachforderungen oder geht es dann los mit möglichen Aufschlägen für den geleisteten "Service"?

nichts passiert, der EDL Standart ist kostenfrei. googelt mal nach dem "derstromexperte" alias Stefan Rosenberger, der Typ der bei Frontal21 mit dabei war.  Er konnte problemlos wechseln, die Endabrechnung war ok, keine besonderen nicht vereinbarten Kosten usw. Selbiges bei seinen Kunden die er zu Wechsel überedet hat. Hat er mir so bestätigt. Wenn es nicht so wäre, würden das Netz schon davon voll sein und Betrug geschrien werden ;D

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #410 am: 21. Mai 2013, 20:02:44 »


nichts passiert, der EDL Standart ist kostenfrei.
Leider falsch!
Schauen Sie doch bitte in die AGBs, dort steht, ich hatte es oben schon zitiert, dass die Energiediestleistung "Standard" 1 ct/kWh kosten soll.

Zitat
4.1.1 Standardpaket EDL
Nutzenergielieferung plus die oben näher beschrieben Leistungen, jedoch exkl. Arbeit- und Materialaufwand, welcher gesondert angeboten und verrechnet wird. Der Kunde kann sich im Bedarfsfalle an die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG zu wenden, ist jedoch berechtigt, jede Firma seiner Wahl zu beauftragen. Für dieses Standardpaket EDL, beträgt der Preis 1 Cent pro kWh elektrischer Energie.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Mikesch

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #411 am: 21. Mai 2013, 20:21:43 »


nichts passiert, der EDL Standart ist kostenfrei.
Leider falsch!
Schauen Sie doch bitte in die AGBs, dort steht, ich hatte es oben schon zitiert, dass die Energiediestleistung "Standard" 1 ct/kWh kosten soll.

Zitat
4.1.1 Standardpaket EDL
Nutzenergielieferung plus die oben näher beschrieben Leistungen, jedoch exkl. Arbeit- und Materialaufwand, welcher gesondert angeboten und verrechnet wird. Der Kunde kann sich im Bedarfsfalle an die mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG zu wenden, ist jedoch berechtigt, jede Firma seiner Wahl zu beauftragen. Für dieses Standardpaket EDL, beträgt der Preis 1 Cent pro kWh elektrischer Energie.

nicht falsch, im Auftrag werden 1cent wieder abgezogen und in der Auftragsbestätigung steht auch nichts anderes drin, die 1cent standen auch in den alten AGBs. Sie haben anscheinend beides noch nie im Original gesehen. Aber es muss hier ja weitergehen  :D

Offline Energiesparer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #412 am: 21. Mai 2013, 20:42:33 »
Na dann erklären Sie doch bitte mal warum erst 1 ct/kWh erhoben und dann wieder abgezogen wird?

Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #413 am: 21. Mai 2013, 20:55:45 »
@Energiesparer51,

von @Mikesch wird da wohl wenig kommen. Im Gegensatz zu dem von ihm benannten (Ex)Vermittler Stefan Rosenberger, den er abwertend als "der Typ" bezeichnet, hat er bisher offensichtlich kaum was verstanden  -  insbesondere nicht, was jetzt für verantwortungsvolle Vermittler im Kundeninteresse sowie auch aus Eigeninteresse angesagt ist, nämlich zur eigenen Fehleinschätzung zu stehen und seinen Kunden zu raten, die CE-Verträge schnellstmöglich zu kündigen!   :(
« Letzte Änderung: 21. Mai 2013, 21:06:30 von khh »
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Offline Mikesch

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #414 am: 21. Mai 2013, 21:06:02 »
@Energiesparer51,

von @Mikesch wird da wohl wenig kommen. Vermittler im Kundeninteresse sowie aus Eigeninteresse angesagt ist, nämlich seine Kunden zu veranlassen, die CE-Verträge schnellstmöglich zu kündigen!

das Rätsel können Sie doch selber lösen, Sie wissen doch eh alles immer besser.  Ja, man sollte unbedingt schnellst möglich mehr für seien Energie bezahlen... Hoffentlich erzählen Sie Ihren Enkeln nicht jeden abend auch solchen Mist... die glauben das ja dann auch wirklich  :'(

Offline stromer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #415 am: 21. Mai 2013, 21:10:36 »
Das die EDL Standard null EUR kostet steht wohl nur auf dem Auftragsformular. Das war schon immer so.

Der Beginn von CE war der 01.12.2011. Die ersten Kunden wurden vielleicht am 01.03.2012 beim Netzbetreiber angeschlossen.
Das begann mit großem Ärger für CE, weil nicht alle Netzbetreiber die mk-grid als Letzverbraucher neu einziehen liesen.
Es folgten Gerichtsurteile. Das bekannte vom 08.05.2012 mit dem Scheincontacting.
Danach wurde es aufgegeben sich als Letzverbraucher beim Netzbetreiber anzumelden.
Ob die eigene Anmeldung danach wieder rückgängig gemacht wurde, weis ich nicht.

Nicht vergessen werden darf, das es auch AGB für Strom, zusätzlich zu den AGB EDL  gab, davon ist heute nicht mehr die Rede.
So stand es auch auf dem Auftagsformular. Somit gibt es zweierlei Kunden neue Kunden für die nur die EDL AGB gelten und
vorher zwei AGB, weil es sich um zwei Verträge handelte.

Warum allerdings nach weit über einem Jahr die Aufsichtsbehörden erst bemerkt haben:
Oh, da ist ja einer der hat sich nach § 5 Energiewirtschaftsgesetz nicht regiestriert.

Übersetzt schreibt sich das etwa so:
Eine Firma die Energie an andere liefert, ist ein Energieversorgungsunternehmen.
Versorgt die Firma Haushaltkunden mit Energie muss die Aufnahme der Tätigkeit unverzüglich bei der
Regulierungsbehörde angezeigt werden.
Kommt die Firma der Anzeige nicht nach, kann es eine Geldbuße bis 100 Tsd EUR geben.

Die Fundstellen im Energiewirtschaftsgesetz sind:
§ 3  Begriffsbestimmungen  Nr. 18  , § 5, § 95 (1) 2  und § 95 (2)

Nun meint ja MRK, siehe auch die Pressekonferenz, er muss sich nicht anmelden.
Egal welche der Firmen wir betrachten mk-energy, mk-power oder mk-grid = juristische Person also Firma
Eine der Firmen versorgt Haushaltkunden mit Energie. Nutzenergie ist damit inbegriffen, weil das Gesetz nur allgemein
von Energie spricht.
Vielleicht sind das alles gemeinnützige Vereine und deswegen hat sich CE nicht angemeldet?

   

« Letzte Änderung: 21. Mai 2013, 21:23:58 von stromer51 »

Offline Mikesch

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #416 am: 21. Mai 2013, 21:15:25 »
@Stromer 21

das stand auch in alten AGBs, schicke ich Ihnen gerne zu damit Sie das auch glauben :-\  , aber selbst dann werden Sie es wahrscheinlich immer noch nicht glauben, deshalb schenk ich mir das

Offline khh

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #417 am: 21. Mai 2013, 21:24:53 »
@Energiesparer51,
von @Mikesch wird da wohl wenig kommen. ...

das Rätsel können Sie doch selber lösen, Sie wissen doch eh alles immer besser.  ...

@Mikesch (alias Klaus62 ?),
warum sollte ich Ihre rätselhaften Behauptungen lösen? Da sind SIE schon selbst gefordert, auch
wenn Ihre höfliche, respektvolle und gewählte Ausdrucksweise sonst durchaus für sich spricht. :)
« Letzte Änderung: 21. Mai 2013, 21:49:49 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline stromer51

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Re: Versorger Care Energy
« Antwort #418 am: 21. Mai 2013, 21:48:41 »
@ Mikesch

Behalten sie mal ihre AGB. Sicher hat ihnen der Martin ein persönliches Exemplar der EDL AGB übergeben.
Bei Ihnen hat er eben unter Punkt 4.1.1.  0,00 EUR reingeschrieben. Bei allen Anderen  steht da 1 Cent.
Sie schreiben von alten AGB , meinen sie die vom Strom oder die von EDL.
-----------------------------------

Quelle: ZDF  Frontal 21  21.05.2013

Es läuft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen eine Firma von MRK.
Die Frist ist der 27.05.2013. Bis dahin kann eine Stellungnahme abgegeben werden.
Die Bundsnetzagentur wird nach Ablauf der Frist in der Sache entscheiden und eine Stellungnahme selbst berücksichtigen.

Das bedeutet: Mit oder ohne Stellungnahme wird es  nach dem 27.05.2013 eine Entscheidung geben.
Es geht hier um die Anzeige der Belieferung von Haushaltkunden mit Energie. ( §5 5 Energiewirtschaftsgesetz)

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Zusatz zur Grundgebühr:

Immer wieder wird die Grundgebühr mit dem Strompreis vermischt , so auch wieder gestern bei Frontal 21 und natürlich auch von CE.
Das ist falsch, ein Märchen und schlecht recheriert.
Die Grundgebühr ist unabhängig vom Strompreis und vom Verbrauch. Sie gliedert sich in Grundpreis, Messdienstleistung, Ablesegebühr und Rechnungserstellung (für den Netznutzer) auf. Die muss an den jeweiligen  Netzbetreiber gezahlt werden und von diesem veröffentlicht werden. Die Gebühren sind in der Regel unabhängig vom kWh Verbrauch und pro Abnahmestelle fällig. Bei zwei Stadtwerken , wo ich recheriert habe sind etwa 54 EUR / Jahr fällig.

Als Sonderfall gibt es Tarife die keine Grundgebühr verlangen, dann sind die Preise pro kWh aber jenseits der 30 Cent.
Der Restbetrag, hier im Beispiel CE, von ca 30 EUR/Jahr ist für den eigenen Aufwand (zB Rechnungserstellung für Kunde, Vertrieb) oder Gewinn zu sehen. Da aber die Provision pro Kunde bei 40 EUR beginnt entsteht da schon ein Minus. Das pro Kunde 100 EUR bezahlt werden, wie dargestellt ist möglich, aber nur wenige Vertriebler erreichen die Stufe 8 oder gar 9.

Somit sehe ich es als Verschleierung an die Grundgebühr mit in den Strompreis einzurechnen um dann auf 22,7 Cent/ zu kommen.

« Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 08:51:20 von stromer51 »

Offline Capo

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Re: Klagen gegen Care-Energy / keine Ersatzversorgung für Kunden
« Antwort #419 am: 22. Mai 2013, 07:49:00 »
Moin,

gestern bei Frontal21: Kritik an Care-Energy

http://frontal21.zdf.de/#

Bis dann...
Capo

 

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