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Autor Thema: Haftung bei Energen Süd  (Gelesen 10265 mal)

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Offline berndhl

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Haftung bei Energen Süd
« am: 08. November 2012, 13:14:33 »
Hallo,
bin total entsetzt. Ich habe soeben meine Stromabrechnung von der EnBW erhalten. Die EnBW ist nach der Pleite von Energen Süd ab 23.02.2012 mein Nachfolge Stromlieferant.
Als Anfangszählerstand wird der Wert angegeben, der bei Energen Süd vor 1 1/2 Jahren als Anfangszählerstand eingetragen war. Das bedeutet, dass die EnBW mir den gesamten mit der Energen Süd abgerechneten Zeitraum in Rechnung stellt obwohl bereits eine Abrechnung und auch Zahlungen an die Energen erfolgten.
Meine Frage ist, kann das sein? Hafte ich für etwaige Zahlungen, die Energen nicht an die EnBW geleistet hat? Oder ist das Ganze nur ein plumper Versuch der EnBW auf meine Kosten an ihr Geld zu kommen.
Schon vielen Dank im voraus für eure Mithilfe.

Offline mauszuhaus

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Re: Haftung bei Energen Süd
« Antwort #1 am: 08. November 2012, 15:27:06 »
Um das beantworten zu können, müssen vorab ein paar wichtige Fragen geklärt sein:

- Haben Sie der ENBW im Februar Ihren Zählerstand mitgeteilt? Falls nein, haben Sie eine exakte Übersicht über Ihre Zählerstände seit dem Wechsel zu Energensüd?
- Haben Sie inzwischen einen neuen Vertrag bei der ENBW oder
- sind Sie immernoch in der Ersatzversorgung/Grundversorgung?
- oder haben Sie zu einem anderen Versorger gewechselt (wann)?

- Haben Sie vom Vergleichsverwalter eine Abrechnung erhalten, über die gesamte Zeit bei Energensüd?

Wenn das alles klar ist, kann ich gerne versuchen zu helfen.
Beste Grüße
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Offline khh

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Re: Haftung bei Energen Süd
« Antwort #2 am: 08. November 2012, 15:52:33 »
Es dürfte sich wohl um einen Übermittlungsfehler des Netzbetreibers (ENBW-Netz?) an die ENBW-Vertriebsgesellschaft handeln.
Setzten Sie sich mit dem Netzbetreiber in Verbindung und bitten um Klärung (Verbrauch im Lieferzeitraum durch EnS ggf. mit deren Abrechnung belegen).
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline berndhl

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Re: Haftung bei Energen Süd
« Antwort #3 am: 08. November 2012, 17:51:10 »
Danke für die raschen Antworten. Ich hoffe natürlich auch, dass nur ein Übermittlungsproblem vorliegt. Wenn nicht, dürften vielleicht noch andere Ex-Energen-Kunden die selben Erfahrungen gemacht haben??

- Ersatzversorgung vom 23.02. - 29.02.2012 EnBW (Mitteilung von der EnBW kam Anfang März)
- Zählerstand am 08.03.2012 übermittelt (ich gehe davon aus, das bis zum 23.02.2012 zurück geschätzt wird)
- EnBW Online ab 01.03.2012 (ging so schnell, da ich am 28.01.2012 bereits einen Antrag gestellt hatte)
- Abrechnung von Energen Süd für den gesamten Zeitraum am 28.09.2012 erhalten (01.05.2011 - 22.02.2012)

Offline Stromfraß

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Re: Haftung bei Energen Süd
« Antwort #4 am: 09. November 2012, 20:16:18 »
@berndhl:
Wenn solche Ungereimtheiten auftreten, wendet man sich doch vertrauensvoll an denjenigen, der eine fehlerhafte Rechnung erstellt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein seriöser Dienstleister sich da quer stellt.
Im übrigen gilt natürlich, dass man seinem neuen Stromversorger wie auch dem örtlichen Netzbetreiber den Anfangszählerstand meldet. Schon um derartige Ärgernisse zu umgehen.

Offline berndhl

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Re: Haftung bei Energen Süd
« Antwort #5 am: 10. November 2012, 07:25:07 »
@Stromfraß
Danke für die aussagekräftige Antwort. Wenn Sie die Beiträge genuer lesen würden, wäre Ihnen klar, dass dies nicht meine Frage war. Logischerweise habe ich mich bereits an das zuständige Unternehmen gewandt. Ich wollte vorab nur ein paar sachdienliche Infos haben.
Ich verstehe nicht, dass es wohl in jedem Forum einen Art "Forumsweisen" gibt, der meint er müsste auf dieser Plattform irgenwelche Weisheiten von sich geben, die nichts mit der Fragestellung zu tun haben.
Ich bitte Sie, von weiteren Kommentaren abzusehen, da ich diesen Beitrag nicht unnötigerweise aufblähen möchte und mir noch ein paar nützliche Infos verspreche, danke.

Offline Stromfraß

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Re: Haftung bei Energen Süd
« Antwort #6 am: 10. November 2012, 08:29:38 »
@berndhl:
Wenn Sie diejenigen, die helfen wollen, so abqualifizieren, dann werden Sie nicht nur hier Probleme bekommen.
Es war aus den bisherigen Beiträgen nicht zu entnehmen, dass Sie bereits Kontakt zu Ihrem EVU aufgenommen haben. Dann wäre ja interessant, mit welchem Ergebnis?
Wenn Sie schreiben:
Zitat
- Zählerstand am 08.03.2012 übermittelt (ich gehe davon aus, das bis zum 23.02.2012 zurück geschätzt wird)
dann ist das zwar nicht korrekt, aber erklärt doch nicht, warum das nicht beachtet wurde und nur die EnBW kann das beantworten. Aufgrund dieser Antwort können Sie immer noch Ihre Mutmaßungen anstellen. Oder besser noch: es ist alles geklärt.
Ansonsten hat doch mauszuhaus schon etliche Fragen gestellt und nur mit deren Beantwortung wäre ggf. Aufklärung möglich, falls sich Ihre Mutmaßungen bestätigen sollten ...
Ansonsten sehe ich es eher wie khh oder es gibt einen anderen Fehler.

Offline mauszuhaus

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Re: Haftung bei Energen Süd
« Antwort #7 am: 16. November 2012, 18:20:38 »
@Stromfraß

Ich bitte Sie, von weiteren Kommentaren abzusehen, da ich diesen Beitrag nicht unnötigerweise aufblähen möchte und mir noch ein paar nützliche Infos verspreche, danke.

Antwort:
Wenn man den Leuten, die ihre Zeit aufwenden, um jemandem uneigennützig zu helfen, mit einer solch arroganten Einstellung begegnet, dann hat man im Forum des BdE eigentlich nichts mehr verloren. Tschüss!
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