Ich habe soeben Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung von 10,2% der ENBW wegen Unbilligkeit eingelegt.
Die Abschlagszahlung von 100 € pro Monat läuft über einen Dauerauftrag.
Es ist jetzt schon absehbar, daß die Abschlagszahlungen den Rechnungsbetrag um ca. 150 € übersteigen. Ich müßte also den Betrag der unbilligen Erhöhung gerichtlich einfordern, was nicht sinnvoll wäre.
Kann ich meine letzten 2 Abschläge aussetzen, die Endabrechnung abwarten und anschließend den Restbetrag abzgl. der Preiserhöhung zahlen?