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Autor Thema: Wer kann raten?  (Gelesen 6310 mal)

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Offline Milena

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Wer kann raten?
« am: 04. November 2005, 13:33:36 »
Ich habe soeben Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung von 10,2% der ENBW wegen Unbilligkeit eingelegt.
Die Abschlagszahlung von 100 € pro Monat läuft über einen Dauerauftrag.

Es ist jetzt schon absehbar, daß die Abschlagszahlungen den Rechnungsbetrag um ca. 150 € übersteigen. Ich müßte also den Betrag der unbilligen Erhöhung gerichtlich einfordern, was nicht sinnvoll wäre.

Kann ich meine letzten 2 Abschläge aussetzen, die Endabrechnung abwarten und anschließend den Restbetrag abzgl. der Preiserhöhung zahlen?

Offline Schwalmtaler

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Wer kann raten?
« Antwort #1 am: 04. November 2005, 13:55:36 »
Ja, das können Sie. Teilen sie es nur ihrem VBersorger mit, das die bisherigen Zahlungen den erwarteten Verbrauch abdecken und sie nun die Abschlagszahlungen bis zur Endabrechnung aussetzen. Fügen Sie Ihre Beispielrechnung dazu!!!

 

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