Habe festgestellt, dass mit den tilgungsbestimmten Vorauszahlungen für Abwasser die SWS ihre privatrechtlichen Forderungen bei Fernwärme ausgleicht. Damit werden die Fehlbeträge ausgeglichen, die sich bei Fernwärme aufgrund des Preis-Protestes ergeben. Zwar bin ich kein Jurist, könnte mir aber vorstellen, dass das nicht zulässig ist; zumal Stadt und Stadtwerke verschiedene juristische Personen sind. Mich interessiert, ob jemand Ähnliches bei anderen Versorgern erlebt hat.