Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Quersubventionierung: Geld der Stadtwerke reicht nicht, sozialpolitischer Skandal  (Gelesen 11966 mal)

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Offline Cremer

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Der Stadtrat Bad Kreuznach (Jamaika-Koalition) hat beschlossen, die Freibäder Salinental und Bosenheim ebenfalls in die Badgesellschaft zu überführen.

Die zusätzlichen Verluste können von den Stadtwerken über die Quersubventionierung nicht ausgeglichen werden.

Ausschüttung (Gewinnabführung gemäß eines Gewinnabführungsvertrages) der Stadtwerke in 2010: 2.291.000 Euro
Defizite der Badgesellschaft 2010 insgesamt: 2.801.000 Euro
Defizite im Einzelnen:
Bäderhaus: 573.000 €
Hallenbad: 483.000 €
Thermalbad: 1.059.000 €
Freibad Salinental: 571.000 €
Freibad Bosenheim: 115.000 €

Die BIFEP schlägt nun Alarm: Der abgeführte Gewinnanteil der Stadtwerke müßte um ca. 500.000 € steigen. Da die RWE und Evonos (früher Saarferngas) zu 49% an den SW KH beteiligt sind, müßten die SW KH insgesamt ca. 1.000.000 € mehr Gewinn erwirtschaften. Dies geht nur über höhere Preise bei Strom, Gas und Wasser.

Die BIFEP kritisiert ferner, dass die Anhäufung der Defizite der Badgesellschaft jene treffen würde, die am wenigsten hätten. Waren zuvor die Defizite aus dem Haushalt der Stadt gezahlt worden, traf es gerechterweise alle, z.B. Besserverdienende mit höher Einkommensteuer. Es ist ein sozialpolitischer Skandal.

Und wenn jetzt durch die politische Umstrukturierung  auch noch Bad Münster mit Hallen- und Freibad dazukommen......

siehe hier: http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bad-kreuznach-bad-sobernheim-kirn/stadt-bad-kreuznach/12065864.htm
MFG
Gerd Cremer
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Offline Cremer

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BIFEP: Stadtwerke gehören in städtische Hand

Artikel heute im Oeffentlichen Anzeiger.
Die Preispolitik der Stadtwerke wird von den Interessen der beteiligten Konzerne RWE und Enovos bestimmt und ist deshalb ausschließlich renditeorientiertm ausgerichtet. Die Konzerne erwarten zweistellige Renditen. Dadurch bleibt die soziale Verträglichkeit auf der Strecke.

BIFEP fordert einen Sozialtarif für einkommensschwache Bürger. Dieser könnte sich auf der Höhe der Strompreistarife für Wärmepumpen und Nachtspeicherstrom bewegen.

BIFEP fordert dass bei Rückzahlungsansprüchen alle Bürger gleich behandelt werden sollen.
« Letzte Änderung: 14. August 2012, 21:40:48 von Cremer »
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Offline putzfee

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Quersubventionierung: Sozialpolitischer Skandal
« Antwort #2 am: 22. Januar 2013, 09:00:38 »
Allgemeine Zeitung vom 21.01.2013: Ausgliederung der Bäder ein "Skandal"

"Was der Kämmerer den Bürgern als Sparmaßnahme verkaufe, entpuppe sich nach Auffassung der Bifep als ein „sozialpolitischer Skandal“. Die Stadt spare auf Kosten der sozial schwachen Mitbürger, die über steigende Strom- und Gaspreise verstärkt belastet würden."

Offline PLUS

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@putzfee, das ist leider landauf landab so. Es macht Schule und es breitet sich aus wie ein hochaktiver Virus.

Zur Erinnerung
Zu Querfinanzierung und Sponsoring bei Stadtwerken passt das aktuelle Verwaltungsgerichtsurteil des Sächsischen OVG:

Kommunale Zweckverbände dürfen ihre Mittel nur für den Zweck verwenden, für den sie gegründet wurden. Spenden- oder Sponsorentätigkeit gehören eindeutig nicht dazu. Dies hat das Sächsische OVG entschieden.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass der Zweckverband auf die Aufgaben beschränkt sei, für die er gegründet wurde. Dies sei die öffentliche Wasserversorgung.

Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen 4 A 437/11

Da ist die Frage gestattet, zu welchem Zweck unsere Stadtwerke eigentlich gegründet wurden? Formal und praktisch - wo ist der große Unterschied?

In der Zwischenzeit werden ja nicht nur öffentlich Bäder und der Nahverkehr quersubventioniert, was noch von einem Großteil der Bürger genutzt wird, nein, es werden auch millionenschwere Sportarenen für den exklusiven Profisport von Stadtwerke gebaut und der Betrieb eingegliedert. Das Geld wird von den Verantwortlichen so locker ausgegeben, man spart ja angeblich Steuern. Eine öffentliche Hand greift dabei in die Taschen der anderen öffentlichen Hände. Für das was fehlt wird wieder der Bürger zur Kasse gebeten, als Energieverbraucher, als Steuer-, Gebühren-, und Abgabenzahler. 

Auch was die Quersubventionierung und die nachträgliche gesetzliche Billigung angeht, befindet sich unser Rechtsstaat auf Abwegen. Der damalige Bundesfianzminister Peer Steinbrück hat quasi mit Nichtanwendungserlassen zugunsten der öffentlichen Kassen eindeutige BFH-Urteile aufgehoben. Als der Bundesfinanzhof entschied, Quersubventionierungen von Dauerverlusten eines kommunalen Unternehmens seien quasi steuerpflichtig, verboten sein Ministerium den Finanzämtern die Anwendung. Stattdessen wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 dieser Verrechnungs-Missbrauch rückwirkend sanktioniert und festgeschrieben. Die politischen Verflechtungen von Kommunal über Land bis zum Bund wurden ausgeschöpft.

U.a. Dr. Wolfgang Spindler, der frühere BFH-Präsident, hat die Legislative dazu wiederholt scharf kritisiert. Denn wenn es um private Steuerzahler geht, sieht die Praxis anders aus. Bemerkenswert bei dieser umfassenden und sich ausweitenden Verrechnerei ist u.a., dass aus den selben Ecken jetzt im krassen Gegensatz dazu sogar das Ehegattensplitting unter Beschuss genommen wird.

z.B. im Spiegel oder hier ....


Zitat
....
Das Spiel bringt inzwischen selbst den Präsidenten des Bundesfinanzhofs in Rage: "Der Minister verweigert dem Gericht regelmäßig die Gefolgschaft", sagt Wolfgang Spindler. Peer Steinbrück ficht das nicht an. "Das ist keine Willkür", lässt er auf den Webseiten seines Hauses wissen. Ziel eines solchen Erlasses sei es nicht, Mehreinnahmen zu erzielen. Vielmehr solle der BFH Gelegenheit haben, seine Rechtsauffassung in einem neuen Verfahren zu überprüfen.
 
Eine schallende Ohrfeige für die Richter. "Ein glatter Verstoß gegen das in der Verfassung verankerte Prinzip der Gewaltenteilung", sagt Steuerzahlerpräsident Däke. Der Finanzminister sei schließlich nicht Gesetzgeber und dürfe daher nicht im Alleingang über Anwendung und Reichweite von Rechtsnormen entscheiden. Das sei Sache der Gerichte.
 
Zur Rechtfertigung weisen Steinbrücks Ministeriale gern darauf hin, dass sie auch für Steuerzahler negative BFH-Urteile einkassieren. Das stimmt, es gibt allerdings auch hier unterschiedliche Wahrnehmungen: "So etwas kommt vor, ist aber eher selten der Fall", sagt Lutz Engelsing von der Kanzlei DHPG Dr. Harzem & Partner in Bonn.
 
Der Wermutstropfen für die Trickser im Steuerressort: Die Justiz fängt allmählich an, sich zu wehren. So beschloss der BFH kurzerhand, dass er Revisionen der Finanzämter gegen Gerichtsurteile nicht mehr annimmt, wenn er gleiche Fälle bereits entschieden hat, die Beamten dies aber ignorieren (Az.: IV B 171/06). Schön für den Steuerzahler: Er muss nur in die erste Instanz und hat ein eingeschränktes Prozessrisiko.
Quelle: Capital usw..
« Letzte Änderung: 22. Januar 2013, 18:29:38 von PLUS »

Offline putzfee

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@ plus: Danke für das Urteil des Sächsischen OVG

Allgemeine Zeitung vom 23.01.2013: "Soll schlicht die Stadtwerke diskreditieren"

„Wir können unsere Preise nicht beliebig festlegen, sie werden scharf kalkuliert und müssen am Markt bestehen. ..."

Offline Netznutzer

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Dann kann man sich durch den Lieferantenwechsel schnell aus der angebl. Quersubventionierung der Bäder entziehen. Wo ist das Problem? Wenn andere Anbieter dieses Geld nicht einpreisen und die Verluste durch Steuern nicht mehr ausgeglichen werden müssen, dann profitieren doch alle. 

Gruß

NN

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Zitat
Dann kann man sich durch den Lieferantenwechsel schnell aus der angebl. Quersubventionierung der Bäder entziehen. Wo ist das Problem?

@NN, das ist ein Trugschluss, man kann sich als Energieverbraucher nur bedingt entziehen. Außerdem sind die Quersubventionen nicht angeblich sondern real. Das nicht nur in der steuerlichen Auswirkung sondern konkret in der Gewinn- und Verlustverrechnung, sowohl bei den Stadtwerken als auch bei den betroffenen Energieverbrauchern!

Denn Stadtwerke sind in aller Regel auch Netzbetreiber. Warum will bald jeder Dorfbürgermeister sein eigenes Netz? Netze sind in Deutschland Goldesel, die von den Verbrauchern mit staatlicher Sanktion gefüttert werden müssen. Wir haben über 1000 und es werden mehr. Verhältnisse wie im Mittelalter. Wirtschaftlichkeit, Effizenz?! Andere kommen mit einem Dutzend aus. Warum zahlen die Deutschen wohl höchste Netzentgelte?

Zitat
Wenn andere Anbieter dieses Geld nicht einpreisen und die Verluste durch Steuern nicht mehr ausgeglichen werden müssen, dann profitieren doch alle.

Noch ein Trugschluß. Stadtwerke wirken hier auf Verbraucher nicht anderes als Kartelle. Sie sind in zig Verbänden organisiert und über die Politik verflochten. Es werden vor allem Energieverbraucher weit über Gebühr belastet. Man hat Stadtkonzerne geschaffen die als intransparente Nebenhaushalte dienen. Man finanziert in der Zwischenzeit weit mehr als nur Bäder oder Nahverkehr. Kommunalpolitiker, ihre Vertreter und Berater sind da sehr kreativ. Mit Salamitaktik werden Fakten geschaffen und man verkauft das den Bürgern als positive Entwicklung. Man ist ja gewählt und versteht das als grenzenlosen Freischein.

Nein, es gibt kommunale Pflichten und Grenzen und es gibt das EnWG. Zur Erinnerung:

Zweck des Gesetzes ist u. a. eine möglichst preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung.

Ist da Platz für überhöhte Preise zur zweckentfremdeten Verwendung? Wo bleibt die Billigkeit? Ist die nicht berührt? Die zuerst Betroffenen sind die nicht privilegierten Energieverbraucher. Viele noch in der teueren Grundversorgung. Warum ist sie so teuer und warum hält die Politik daran fest. Beim Gas wird schon bei der sogenannte Konzessionsabgabe  unbeschreiblich ein Vielfaches abgezockt. Im privaten Bereich wäre das undenkbar und längst gerichtsanhängig. Insgesamt ist da einiges im Argen. Was sich da einnahmeorientiert entwickelt hat geht nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut.

Außerdem, die öffentliche Hand kann keine Steuern sparen? Das ist der nächste Trugschluss. Was die eine öffentliche Hand spart ( z.B. Kommunen mit ihrem Stadtkonzern) fehlt dann der nächsten Staatskasse (Kreis, Land, Bund). Was "eingespart" wird, wird vom Bürger wieder eingefordert. Mit dem "Steuerargument" wird Geld der Verbraucher zweckentfremdet investiert und ausgegeben. Man hat es ja nicht im Stadtsäckel, geht Risiken und Pflichten ein, die wieder zu Lasten der Verbraucher gehen! Die überhöhten deutschen Energiepreise haben mehrere Ursachen. Hier ist eine davon!

Offline Netznutzer

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@ Plus

Zitat
Ausschüttung (Gewinnabführung gemäß eines Gewinnabführungsvertrages) der Stadtwerke in 2010: 2.291.000 Euro

Da man hier im Forum, vermutlich um Stimmung zu erzeugen, der Meinung ist, dass eine Gewinnabführung = Quersubventionierung ist, erspare ich mir eine fruchtlose Diskussion. Fakt ist weiterhin, dass es durch die Kalkulationsvorgaben der BNetzA unmöglich ist, Quersubventionen in Netzentgeltew einzukalkulieren. Was eine Stadt/Gesellschaft mit ausgeschütteten Gewinnen macht, ist ihr Ding. Gäbe es keinen Gewinn, gäbe es auch keine Abführung.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Die Energiepreise für Strom und Gas enthalten mit den Netzentgelten einen staatlich regulierten Preisbestandteil, der eine Rendite für den Netzbetreiber bereits enthält.
Neben den Netzenetgelten enthalten die Energiepreise u.a. auch Beschaffungskosten und Vertriebsmarge als sogen. Vertriebsanteile des Preises.

Die Absatzmenge multipliziert mit den gezahlten Preisen ergibt die Umsatzerlöse.
Die Umsatzerlöse vermindert um die Kosten der Sparte ergeben den jeweiligen Spartengewinn.

Soweit es sich um ein Mehrspartenunternehmen handelt oder aber über eine Holding weitere Sparten hinzutreten,
ergibt sich das Gesamtergebnis erst nach einer Verrechnung der Gewinne aus einzlenen Sparten und der Verluste aus anderen Sparten.

Werden ausgewiesene Verlustsparten darin zusätzlich aufgenommen, so verringert sich hierdurch der Gewinn vor Steuern.
Ziel des steuerlichen Querverbundes ist es regelmäßig, Steuern zu sparen.
Abhängig von der steuerlichen Situation kann sich hierdurch der Gewinn nach Steuern erhöhen oder verringern.

Verringert sich hierdurch der Gewinn nach Steuern, kann auch nur dieser verbleibende, geschmählerte Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Dies kann zur Folge haben, dass auch ein privater Gesellschafter weniger Gewinnausschüttung erlangt als er ohne die zusätzliche Einbeziehung der Verlustsparten erlangen würde.
In dem Falle würde der private Gesellschafter zur Fininanzierung der Verlustsparten herangezogen, mit denen er sonst nichts zu tun hätte.

Der private Gesellschafter würde folglich mit seinem verringerten Gewinnanteil im Umfange der Verringerung seines Gewinnateils die Verlustsparten quersubventionieren.
Ein privater Gesellschafter wrd dies nicht wollen und deshalb darauf drängen, dass bei der Ermittlung der Gewinnausschüttung der Schlüssel dafür verändert wird,
so dass sichergestellt ist, dass er dadurch nicht schlechter fährt.

Es wäre unzulässig, die Wasserpreise zu erhöhen, mit dem Ziel, den Gesamtgewinn nach Einbeziehung zusätzlicher Verlustsparten insgesamt konstant zu halten.
Maßgeblich für die Angemessenheit der Wasserpreise ist der Gewinn, der in der Sparte Wasserversorgung erzielt wird.

Bei den Energiepreisen ist der staatlich regulierte Teil Netzentgelte für den Netzbetreiber nicht weiter beeinflussbar.
Die nachträgliche Erhöhung des Gewinnateils an den Energiepreisen wäre unbillig und unzulässig.

Unabhängig davon, dass die nachträgliche Erhöhung des Gewinnanteils bei den Energiepreisen unzulässig wäre, würde ein solcher auch der Wettbewerbsfähigkeit schaden.
Der Versorger hätte zu besorgen, dass viele Wettbewerber Strom und Gas im Netzgebiet günstiger anbieten und deshalb viele Kunden den Lieferanten wechseln.
In Extremo könnte der Versorger alle seine Strom- und Gaskunden durch Lieferantenwechsel verlieren.

Unter dem Strich bliebe ihm dann nur noch der Gewinn aus dem Netzbetrieb, der dann erst noch mit den Verlusten aus den neu hinzugetretenen Verlustsparten verrechnet würde, der verbleibende Gesamtgewinn dann versteuert würde und der verbleibende Gewinn nach Steuern dann an die Gesellschafter ausgeschüttet werden kann, soweit keine Rücklagen gebildet werden müssen.


 
« Letzte Änderung: 24. Januar 2013, 10:00:03 von RR-E-ft »

Offline PLUS

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Da man hier im Forum, vermutlich um Stimmung zu erzeugen, der Meinung ist, dass eine Gewinnabführung = Quersubventionierung ist, erspare ich mir eine fruchtlose Diskussion. Fakt ist weiterhin, dass es durch die Kalkulationsvorgaben der BNetzA unmöglich ist, Quersubventionen in Netzentgeltew einzukalkulieren. Was eine Stadt/Gesellschaft mit ausgeschütteten Gewinnen macht, ist ihr Ding. Gäbe es keinen Gewinn, gäbe es auch keine Abführung.

@NN, eine Gewinnabführung ist natürlich noch keine Quersubvention. Ob es einen ausgewiesenen und ausgeschütteten Gewinn gibt ist nicht entscheidend. Man kann das Geld, was man von Verbrauchern mit überhöhten Preisen einkassiert hat, bereits innerhalb der G+V zweckentfremdet verwenden (klassische Quersubvention). Man kann auch einen überhöhten (nicht betriebswirtschaftlich notwendigen Gewinn) ausschütten und diesen dann ebenfalls zweckentfremdet verwenden.

... und es gibt da die fast grenzenlose Vielfalt der Holdingskonstrukte.

Die Kalkulationsvorgaben der BNetzA sind eher fiktiver Natur. Diese fiktiven Rechnungen ermöglichen  eine so lukrative Marge, dass jeder Dorfbürgermeister sein eigenes Netz will. Man könnte hier seitenweise Links dazu setzen. Diese großzügige Marge kann man wieder zweckentfremdet verwenden oder schlicht die Löcher im Gemeindesäckel decken. Der Zweck der Netzentgelte und der Marge ist das nicht!

@NN, da muss ich widersprechen, was eine Kommune mit Gewinnen macht ist nicht "ihr Ding". Da stellt sich schon die Frage beim angestrebten Gewinn. Was nicht betriebswirtschaftlich notwendig ist und über eine angemessene Verzinsung des einmal eingebrachten Kapitals hinausgeht, ist in der Kommunalwirtschaft nicht mehr koscher. Es gibt da vielfach Renditen, da sieht die Deutsche Bank alt aus. Die sogenannte Konzessionsabgabe kassiert man noch steuerfrei dazu.

Der Sinn und Zweck von Stadtwerken ist die Versorgung der Bürger, nicht die Geldbeschaffung für Nebenhaushalte und die Bedienung der Stadt- und Gemeindesäckel. Man sollte da nicht nur als Verbraucher mal wieder einen Blick in die Verfassungen und das Kommunalrecht werfen. Aktuell gibt es dazu wieder ein passendes Verwaltungsgerichtsurteil s.o.. .. und dann gibt es noch §1 und § 2 EnWG speziell für Energieversorger und die Stadtwerke gehören dazu.

Wer kurz denkt: Wie wäre es bei der steuersparenden Verrechnerei, wenn die Einkommensmillionäre eine Holding mit den HartzIV-Empfängern gründen würden. Was könnte da an Steuern gespart werden. Und es gibt noch mehr. Man muss nur die Steuergesetze wieder mal passend machen oder siehe oben, das Kommunalrecht verbiegen. Die Kreativität ist da grenzenlos ..;)

PS: Man könnte auch Thyssen-Krupp mit seinen Sparten in eine Stadtwerke-Holding eingliedern. Der Aufsichtsrat müsste dann nicht auf die Hälfte seiner übigen Bezüge verzichten und was könnte man da an Steuern sparen. ;)
« Letzte Änderung: 24. Januar 2013, 11:56:30 von PLUS »

 

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