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Autor Thema: Rücktritt vom Versorgerwechsel zu 123  (Gelesen 8547 mal)

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Offline luispold

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Rücktritt vom Versorgerwechsel zu 123
« am: 09. Mai 2012, 13:54:00 »
Glaube mein Fall ist etwas ganz neues hier im Forum :(

Bin nach einer Woche vom Antrag auf Versorgerwechsel (zu 123) nach einer Woche zurückgetreten.

Danach kam die Kündigungsbestätigung von E.ON, mit ausdrücklichem Bedauern von E.ON 8o

Anschließend von E.ON Netz die Aufforderung den Zählerstand zum Vertragsende termingerecht mitzuteilen. Diese Aufforderung habe ich schriftlich zurückgewiesen, mit dem Hinweis, ich sei noch immer Kunde mit der entsprechenden Kundennummer.

Seitdem versuche ich E.0N klarzumachen, dass ich mich immer noch als Kunde mit der alten Kundennummer verstehe. Kürzlich kam die Preiserhöhungsmitteilung für die alte Kundennummer. Dieser habe ich wie schon einige Jahre lang widersprochen und eine Erwiederung auf diesen Wiederspruch erhalten, wie gesagt, für die alte Kundennummer.

Heute kam die Schlussrechnung für die alte Kundennummer mit errechnetem Zählerstand, da ich ja keinen Zählerstand mitgeteilt habe.

Natürlich habe ich auch nach dem Rücktritt vom Vertragswechsel eine neue Kundennummer von E.ON erhalten und meine Versuche E.ON zu überzeugen, dass ich immer noch der \"alte\" Kunde bin, sind unbeantwortet geblieben.

Gibt es sachdienliche Tipps von den Wissenden?
wenn wir Verbraucher uns nicht wehren, ziehen uns die Versorger das Fell über die Ohren

Offline trebbel12

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Rücktritt vom Versorgerwechsel zu 123
« Antwort #1 am: 10. Mai 2012, 20:30:44 »
Ich glaube, dass Sie einen Gedankenfehler machen.

Was ist vermutlich passiert?

Sie haben 123 zwei \"Unterschriften\" gegeben.
1. Den Auftrag zur Belieferung durch 123.
2. Die Vollmacht zur Kündigung bei E.ON Bayern Vartrieb.

Als nächstes hat 123 die Kündigung bei E.ON Bayern Vertrieb in Ihrem Namen ausgesprochen. Diese Kündigung wurde (vermutlich) bestätigt.

Dann haben Sie die Unterschrift \"1\" (Auftrag zur Belieferung durch 123) durch Ihren Widerruf zurück genommen.

Was definitiv nicht passiert, ist die Rücknahme der Kündigung durch o.g. Widerruf. Eine Kündigung kann nur \"beidseitig\" zurück genommen werden.

Da E.ON Bayern Vertrieb sicherlich kein Interesse an der Fotführung des alten Vertrages hat, fallen sie per Gesetz (!) bei E.ON Bayern Vertrieb in die Grundversorgung bis Sie einen neuen \"Sondervetrag\" mit einem Lieferanten Ihrer Wahl (also auch E.ON Bayern Vertrieb wäre möglich) abschließen.

Offline luispold

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Rücktritt vom Versorgerwechsel zu 123
« Antwort #2 am: 11. Mai 2012, 08:38:15 »
Hallo allerseits,

war im alten Vertrag \"grundversorgt\" und natürlich auch im neuen.

Auf meinen Preiswiderspruch zum \"alten\" Vertrag hat E.ON direkt geantwortet, noch deutlich vor dem Eingang der Schlußrechnung bei mir. Auf alle anderen Briefe meinerseits zum \"neuen\" Vertrag jedoch nicht!

Mal sehen, was als nächstes kommt.
wenn wir Verbraucher uns nicht wehren, ziehen uns die Versorger das Fell über die Ohren

Offline Cremer

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Rücktritt vom Versorgerwechsel zu 123
« Antwort #3 am: 12. Mai 2012, 18:20:54 »
@luispold,

na Widerspruch in der Grundversorgung  :evil:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline luispold

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Rücktritt vom Versorgerwechsel zu 123
« Antwort #4 am: 13. Mai 2012, 09:45:11 »
Zitat
Original von Cremer
@luispold,

na Widerspruch in der Grundversorgung  :evil:

Hi,

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest__600/#con-12837


2008 bin ich auf den Zug aufgesprungen (so wie 2004 beim Gasversorger)  und habe mit dem zur Verfügung gestellten Widerspruchstext meinen Grundversorgungstarif bei E.ON Bayern widersprochen...........................bis zum Okt. 2011  ohne Folgen.

Am Freitag hat mir E.ON für den \"neuen Vertrag\", weil ich für den noch keine Abschlagzahlungen geleistet habe, eine Liefersperre angedroht. Deshalb, und weil meine Frau schwache Nerven hat, habe ich über VERIVOX einen erneuten Wechsel des Stromlieferanten eingeleitet.

Wie beim Gasversorger, werde ich nun in Zukunft ständig nach einem preisgünstigeren Versorger auf der Suche sein.

Werde auf die Abschlags-Forderung von E.ON eine Teilzahlung leisten. Dadurch unter 100 Euro Verbindlichkeiten bei E.ON bis zum Lieferantenwechsel bleiben.

Der Preiserhöhung für den \"neuen Vertrag\" werde ich genaus so wiedersprechen wie beim \"alten Vertrag\" und abwarten ob und wie E.ON die Forderungen aus \"altem\" und \"neuem\" Vertrag durchsetzt.
wenn wir Verbraucher uns nicht wehren, ziehen uns die Versorger das Fell über die Ohren

 

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