Original von bolli
Auch nach meinem Wissensstand sind die Heizstromverträge zumindest wegen der Möglichkeit, den Strom zu unterbrechen (so dieses vereinbart ist) Sonderverträge, da sich diese Möglichkeit NICHT in der StromGVV findet und somit von der gesetzlichen Regelung abweicht, was dann eben die Beurteilung als Sondervertrag zur Folge hat.
Ich denke mal, die entscheidende Frage ist doch eigentlich, ob für den Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\" von E.ON die gleichen gesetzlichen Bestimmungen
gelten wie für eine \"echte\" Grundversorgung (ob der Tarif eine Grundversorgung
ist, sei also mal dahingestellt) und wenn zur \"echten\" Grundversorgung eine \"unterbrechungsfreie Lieferung\" gehört und wenn andererseits E.ON vertraglich zusichert: \"Die Lieferung von Strom erfolgt zu den Bestimmungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung\" (siehe
https://www.eon.de/resources/base/docs/pdf/Auftragsformulare/EBYV/ebyv_heizstrom_auftrag_grundversorgung_gemeinsame_messung.pdf, Punkt 6) Auftragserteilung), dann folgt daraus sowohl logisch als auch rechtlich, dass bei Vertragsabschluss für diesen Tarif eine \"unterbrechungsfreie Lieferung\" gewährleistet sein muss, oder?
Orginal von Christion Guhl
In der \"Grundversorgung Heizstrom\" ist überhaupt nichts vereinbart ! Trotzdem wird diese \"Grundversorgung Heizstrom\" jeden Tag von 7.00 bis 21.59 Uhr unterbrochen...
Was wird genau unterbrochen? Die Stromlieferung? Oder wird lediglich von 22.00 Uhr bis 6.59 Uhr zu einem anderen Tarif abgerechnet? Die Tatsache, dass deine Nachtspeicheröfen tagsüber nicht heizen, liegt evtl. daran, dass sie falsch angeschlossen sind... - wobei ich nicht raten würde, das ändern zu lassen, da erstens of unnötig (wegen Speicherfähigkeit) und zweitens, weil ja der Tagestarif wesentlich höher ist als der Nachttarif. - Anmerkung: Ein bisschen was wird schon vereinbart sein im Vertrag, oder?
Anmerkung 2: Es gibt tatsächlich Nachtspeicheröfen mit einstellbarer Nachladung tagsüber (falls jemand meint, ich scherze...)
Anmerkung 3: Der \"normale\" Grundversorgungstarif sieht ebenfalls die Möglichkeit von Doppeltarifzählern vor. (siehe z. B. hier:
https://www.eon.de/de/bayern/pk/produkteUndPreise/Strom/Grundversorgung/index.htm) - Liegt in diesem Fall auch eine \"Unterbrechung\" vor, wenn um 6.00 Uhr der Tarif umschaltet?
Anmerkung 4: Gemäß EnWG §40 (5) sind Stromlieferanten dazu angehalten, als Anreiz für Energieeinsparung zeitabhängige bzw. lastabhängige Tarife anzubieten. Ich bin der Meinung, dass dies auch im Rahmen der Grundversorgung zulässig und sinnvoll ist.