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Autor Thema: Insolvenz der EnergenSüd  (Gelesen 44147 mal)

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Offline martino35

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Insolvenz der EnergenSüd
« am: 23. Februar 2012, 11:29:24 »
Jetzt ist es amtlich: Die EnergenSüd ist pleite und hat Insolvenz angemeldet. Ans Telefon geht schon seit Tagen keiner mehr.


http://www.energensued.de/41207.html

http://donaufisch.blog.de/2012/02/22/insolvenzantrag-energen-sued-12888354/

Das war eigentlich abzusehen. Guthaben und Geschäftsanteile der Noch-Kunden bzw. -Mitglieder dürften damit weg sein.

Offline Capo

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #1 am: 23. Februar 2012, 12:24:59 »

Offline enegiefux

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #2 am: 23. Februar 2012, 13:37:01 »
Das war doch irgendwie vorauszusehen: Probleme mit Abrechnungen, fehlende Ansprechpartner, fehlende Transparenz gegenüber Genossen, Geheimhaltungsverpflichtung der Vetreter, dubiose Änderungen der Website. Gottseidank habe ich den Wechsel noch geschafft, aber meinen Genossenschaftsanteil und eine Gutschrift kann ich jetzt abschreiben. Vielen Dank auch!!! X( X( X(

Offline Energietourist

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #3 am: 23. Februar 2012, 13:59:48 »
das betrifft natürlich auch die Mitglieder der EGNW!
Abrechnungen werden auf sich warten lassen und Guthaben werden nicht ausgezahlt. Wer dagegen nachzahlen muss, der wird seine Abrechnung ganz schnell bekommen.

Offline Kampfzwerg

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #4 am: 23. Februar 2012, 20:10:46 »
Macht es Sinn, alle weiteren Abschlagszahlungen sofort einzustellen?
Bzw. ist das rein rechtlich fragwürdig/machbar?

Offline bolli

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #5 am: 24. Februar 2012, 07:29:19 »
Zitat
Original von Kampfzwerg
Macht es Sinn, alle weiteren Abschlagszahlungen sofort einzustellen?
Bzw. ist das rein rechtlich fragwürdig/machbar?
Das dürfte rechtlich schwierig sein, da, solange die Energielieferung von denen weiter betrieben wird, sie diesen Anspruch auf den Abschlag haben und, wie die Insolvenz bei Teldafax gezeigt hat, der Insolvenzverwalter diese Außenstände auch schnell einzutreiben versucht .

Allerdings muss dazu auch tatsächlich das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Wenn ich\'s richtig gelesen hab, soll der derzeitige Insolvenzverwalter zunächst einmal prüfen, ob überhaupt genug Masse da ist. Und ob das beabsichtigte \"Planspiel\" tatsächlich umzusetzen ist, wird auch nur die Zukunft zeigen.

Lediglich wenn Sie kurzfristig den Lieferanten wechseln wollen, könnte die Einbehaltung des letzten Abschlags zwecks Verrechnung Sinn machen, falls Sie ein Guthaben haben (Eigenberechnung).

Übrigens gibt es seid gestern (23.02.2012) einen weiteren Beschluss des Amtsgerichtes Ulm, nachdem der vorläufige Insolvenzverwalter SELBST das Vermögen der Energen Sued verwaltet.

Beschluss 2 (vom 23.02.2012) des Amtsgerichtes Ulm

Offline egn

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #6 am: 24. Februar 2012, 08:17:06 »
Hat schon jemand eine Strafanzeige gegen den Vorstand und den Rest der Führung wegen Insolvenzverschleppung eingereicht?

Offline berthbe

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #7 am: 24. Februar 2012, 08:50:31 »
Guten Morgen oder nicht so gut? Ich bin in 2011 zu energensüd gegangen, um die Idee zu unterstützen. Zuerst mit Strom, dann auch mit Gas. Ich habe die Genossenschaft weiterempfohlen im Glauben, sie sei eine gute Sache. Die Genossenschaft schreibt jetzt auf ihrer Webseite, das die Kunden und Mitglieder
von der Insolvenz nicht betroffen seien. Wie ist denn das zu verstehen? Wenn die Insolvenz greift, dürften (besonders bei den Gasabschlagszahlungen) diese doch verloren sein, wenn man bei einer Kündigung Guthaben in der Endabrechnung zurückzubekommen hat. Ich denke da an die Teldafaxpleite. Natürlich leisten wir kein Vorrauszahlung, aber in den heizunglosen Monaten im Prinzip schon. Lassen wir doch mal die energensüd, sagen wir mal im September,
endgültig pleite sein. Was ist dann mit den \"überzahlten \" Abschlägen? Glaubt jemand im Ernst, dass er die wiedersieht? Ich bin total verunsichert, wie hier die Rechtslage ist. Noch dazu,weil im Gasliefervertrag steht, die Lieferung ende mit Austritt aus der Genossenschaft. Was ist mit der Stromlieferung? Muß ich mir auf einen Schlag Gas-und Stromlieferanten suchen?

Offline bolli

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #8 am: 24. Februar 2012, 09:12:51 »
@berthbe
Das, was auf der Webseite von Energen Sued steht ist zunächst mal DEREN Einschätzung. Inwieweit das tatsächlich stimmt, wird sich in den nächsten Tagen erweisen, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter ein Bild verschafft hat. Dann wird sich möglicherweise auchrausstellen, ob der Wunsch nach einem Insolvenzplanverfahren überhaupt umgesetzt werden DARF. Nach meiner Einschätzung nach dem Lesen dieses Artikels Insolvenz-Ratgeber: Insolvenzplanverfahren - Sanierungsplan sehe ich da wenig Chancen.

Zitat
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Insolvenzplan-Verfahren durchgeführt werden kann? In der Praxis sind folgende Punte zu überprüfen:

- Hat das Unternehmen eine Chance am Markt?
- Ist das Unternehmen sanierungswürdig?
- Kann durch Veränderung der Kosten/ Verbindlichkeiten eine dauerhafte Rentabilität geschaffen werden?
- Besteht ein Interesse der Gläubiger (z.B. Banken, Lieferanten) an der Sanierung?
- Können die Gläubiger (auch die Arbeitnehmer) überzeugt werden sich an der Sanierung zu beteiligen?
- Besteht noch Vertrauen in die Unternehmensleitung?
 

Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, ist es lohnenswert ein Insolvenzplanverfahren in Erwägung zu ziehen.
Da einige der Punkte mit Sicherheit von einer Vielzahl der Gläubiger mit NEIN beantwortet werden, sehe ich da schwarz.

Sie sollten sich tatsächlich möglicherweise nach einem neuen Lieferanten für Gas und Strom umsehen. Allerdings würde ich vorher oder parallel auch außerordentlich kündigen (mit der Begründung der Insolvenz). Und am Ende der Vertragslaufzeit würde ich eine Eigenrechnung aufstellen und schauen, dass ich keine Überzahlungen vornehme, sonst ggf. den letzten Abschlag einbehalten.

Offline Netznutzer

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #9 am: 24. Februar 2012, 09:44:03 »
Muss sich die EGNW jetzt evtl auch Gedanken über eine Anschlussinsolvenz machen, wenn die EnerGen Süd die Forderung aus der Gasüberzahlung des verg. Jahres nicht zurückzahlen kann?

Gruß

NN

Offline jroettges

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #10 am: 24. Februar 2012, 15:08:53 »
Zitat
Muss sich die EGNW jetzt evtl auch Gedanken über eine Anschlussinsolvenz machen, wenn die EnerGen Süd die Forderung aus der Gasüberzahlung des verg. Jahres nicht zurückzahlen kann?

Keinesfalls. Damit solche Gerüchte nicht wieder in der Mitgliedschaft der EGNW zur Verunsicherung führen:

Die EGNW hat die ausstehenden Provisionszahlungen der EnerGen Süd nicht im Jahresabschluss 2010 berücksichtigen können, weil die EnerGen Süd keinerlei Berechnungsgrundlagen (Liefermengen) verfügbar gemacht hat. Gleiches gilt nun für 2011, denn es ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Auskunftsbereitschaft der EGS in der aktuellen Lage verbessert.

Die EGNW rechnet mit dem Spatz in der Hand und nicht mit der Taube auf dem Dach.

Die Frage der bis Ende September 2011 von Kunden geleisteten Monatsabschläge war durch den Dienstleister der EnerGen Süd vor etwa 4 Wochen dahingehend beantwortet worden, dass diese Kunden abgerechnet würden.

Offline worker

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #11 am: 24. Februar 2012, 16:02:51 »
Leider zeigt sich, dass die Energiegenossenschaften am Energiemarkt als Strom- und Gashändler bisher nichts bewirkten. Im Gegenteil durch dilettantische Geschäftsführung schaden sie dem Endverbraucher mehr, als dass sie nutzen. Deshalb ist es unumgänglich, dass sich die bisherigen kleinen Energiegenossenschaften zusammenschließen und von Fachleuten und keinen Laien geleitet werden.

Offline Didakt

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #12 am: 24. Februar 2012, 16:15:43 »
@ jroettges

Verständnisfrage:

Aus meinem mit Ablauf des 31.12.2011 beendeten Stromliefervertrag ist noch ein Sollsaldo von 26,40 € zu begleichen. Bislang steht eine Schlussrechnung noch aus. Wer ist für diesen Betrag eigentlich nunmehr mein Gläubiger, die EGNW oder die EnerGen Süd?
Den Lieferauftrag habe ich seinerzeit der EGNW erteilt, die Vertragsbestätigung erhielt ich von der EnerGen Süd. Meine Vertragskündigung hatte ich vorsorglich beiden Unternehmen übermittelt.
Also, von wem habe ich eine Rechnung zu erwarten? Ich möchte sie nämlich anmahnen, da die Sechswochenfrist abgelaufen ist.

Offline Pille

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #13 am: 24. Februar 2012, 18:01:40 »
Zitat
Original von jroettges
Zitat
Muss sich die EGNW jetzt evtl auch Gedanken über eine Anschlussinsolvenz machen, wenn die EnerGen Süd die Forderung aus der Gasüberzahlung des verg. Jahres nicht zurückzahlen kann?

Keinesfalls. Damit solche Gerüchte nicht wieder in der Mitgliedschaft der EGNW zur Verunsicherung führen:

Die EGNW hat die ausstehenden Provisionszahlungen der EnerGen Süd nicht im Jahresabschluss 2010 berücksichtigen können, weil die EnerGen Süd keinerlei Berechnungsgrundlagen (Liefermengen) verfügbar gemacht hat. Gleiches gilt nun für 2011, denn es ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Auskunftsbereitschaft der EGS in der aktuellen Lage verbessert.

Die EGNW rechnet mit dem Spatz in der Hand und nicht mit der Taube auf dem Dach.

Die Frage der bis Ende September 2011 von Kunden geleisteten Monatsabschläge war durch den Dienstleister der EnerGen Süd vor etwa 4 Wochen dahingehend beantwortet worden, dass diese Kunden abgerechnet würden.

Mein Strom - Guthaben 2011 beträgt 24,05 € und sollte laut Abrechnungsmitteilung bis spätestens zum 13.2.2012 erstattet werden. Eine Mail wurde bislang nicht beantwortet.
Eine Endabrechnung Gas 2011 liegt auch noch nicht vor !
Was läuft da schief bei der EGNW ???
Sie sind doch im Aufsichtsrat von EGNW Herr Roettges.
Werden Sie tätig, oder Sie werden scharenweise Kündigungen bekommen.

Pille

Offline Jokeman14

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Insolvenz der EnergenSüd
« Antwort #14 am: 25. Februar 2012, 16:37:38 »
Ich beziehe (noch) Gas über die Energen Süd. Nun hat mich mein Grundversorger mit Schreiben vom 23.02.2012 freundlich gebeten, den aktuellen Gaszählerstand bis 27.02.2012 mitzuteilen. Den Brief habe ich am Abend des 24.02.2012 (per Gemeindebote) erhalten. Typischerweise wird der Zählerstand Ende Dezember abgelesen!

 

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