Guten Morgen oder nicht so gut? Ich bin in 2011 zu energensüd gegangen, um die Idee zu unterstützen. Zuerst mit Strom, dann auch mit Gas. Ich habe die Genossenschaft weiterempfohlen im Glauben, sie sei eine gute Sache. Die Genossenschaft schreibt jetzt auf ihrer Webseite, das die Kunden und Mitglieder
von der Insolvenz nicht betroffen seien. Wie ist denn das zu verstehen? Wenn die Insolvenz greift, dürften (besonders bei den Gasabschlagszahlungen) diese doch verloren sein, wenn man bei einer Kündigung Guthaben in der Endabrechnung zurückzubekommen hat. Ich denke da an die Teldafaxpleite. Natürlich leisten wir kein Vorrauszahlung, aber in den heizunglosen Monaten im Prinzip schon. Lassen wir doch mal die energensüd, sagen wir mal im September,
endgültig pleite sein. Was ist dann mit den \"überzahlten \" Abschlägen? Glaubt jemand im Ernst, dass er die wiedersieht? Ich bin total verunsichert, wie hier die Rechtslage ist. Noch dazu,weil im Gasliefervertrag steht, die Lieferung ende mit Austritt aus der Genossenschaft. Was ist mit der Stromlieferung? Muß ich mir auf einen Schlag Gas-und Stromlieferanten suchen?