@paul paulchen
den Nebel hätten Sie uns wohl leicht ersparen können.
Der alte Sondervertrag wurde zum 31.03.2011 gekündigt und seit dem 01.4.2011 sind Sie in der Grundversorgung.
Für diesen neuen, konkludent durch Gasentnahme, abgeschlossenen Vertrag gab es eine neue KD-Nr. und eine neue Vertrags-Nr..
(Meist erhält man dann zumindest ein nettes Begrüßungschreiben, in dem man als neuer Kunde herzlich willkommen geheissen wird
, oder eine Vertragsbestätigung).
Ob die Kündigung form- und fristgerecht rechtswirksam war, hätten Sie besser
beizeiten prüfen lassen sollen!
Freuen Sie sich lieber darüber, dass der Versorger die Abschläge, die Sie seit dem 01.04.11 auf die alte Vertragsnr. geleistet haben, intern auf die neue umgebucht hat. Somit ist eine Verrechnung auf die einbehaltenen Beträge des alten Sondervertrags sehr unwahrscheinlich. Sofern Sie genug einbehalten haben, müssten Sie nach Ihrer
eigenen Berechnung ein Guthaben gesammelt haben, das wäre best case.
(Ändern Sie ab sofort auch Ihre Überweisungen.)
Haben Sie nach Ihrem ersten Widerspruch eigentlich auf die vertraglichen Anfangspreise gekürzt oder auf die bei Widerspruch gültigen? (vielleicht habe ich das auch überlesen, möchte aber nicht nochmal auf Anfang gehen
)
Hat der Versorger Ihnen jetzt erst eine Schlussabrechnung für den alten Sondervertrag geschickt? Merkwürdig.
Sollte das wirklich der Fall sein, rechnen Sie mit den vertraglichen ANFANGSPREISEN, die Sie nach Vertragsschluss erstmals gezahlt haben, ab! Schauen Sie ggf. auf der ersten Rechnung nach. Tip: achten Sie darauf, dass diese erste Rechnung nicht gleich mit einer Preisänderung startet!
Teilen Sie ihm Ihre Berechnungen mit und überweisen Sie ggf. einen nach Ihrer (!) Berechnung entstandenen Restbetrag. Dann natürlich auf die alte Vertrags-Nr..
Geld verschenkt haben Sie jedenfalls, weil Sie bereits seit 9 Monaten in der Grundversorgung sind! Also schnell Preisvergleiche anstellen.