@Energietourist
Diese Erhöhung des monatlichen Abschlags ergibt sich aus der Erhöhung des Arbeitspreises von 5,15 ct/kWh auf 5,35 ct/kWh zum 1. Dezember 2011.
Bitte bedenken Sie, dass es sich stets nur um Abschlagszahlungen handelt. Erst die jeweiligen Abrechnungen bilden die genauen Resultate eines Vertragsverhältnisses ab. Wenn Sie jetzt die Abbuchung der Abschläge verhindern, entstehen auch Ihnen zusätzliche Kosten.
Außerdem können Sie sich sicher auch selbst ausrechenen, dass die monatlichen Abschläge im Winterhalbjahr niemals die tatsächlichen Kosten des von Ihnen verbrauchten Erdgases abdecken können.
Die Vorbereitungen für den Versand des Mitgliederbriefes Januar 2012 und der Einladung zur Generalversammlung am 28.1.2012 sind in vollem Gange. Kommen Sie zur GV, informieren Sie sich, gestalten Sie mit. Bei der EGNW und anderen Genossenschaften können Sie dies. Bei anderen Versorgen wohl kaum.