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Autor Thema: Tankkauf von Tyczka Totalgaz  (Gelesen 13713 mal)

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Offline kerstin

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Tankkauf von Tyczka Totalgaz
« am: 01. Dezember 2011, 16:25:40 »
hallo,

ich bräuchte mal ihre hilfe.

und zwar habe ich im märz 2011 mit tyczka 2 verträge abgeschlossen:

den 1. über einen regenerierten gastank (2700 l)
und den 2. über eine gaslieferung...

nun eine frage:
den gastank haben wir vorugen freitag bekommen, es ist aber kein regenerierter sondern ein neuer....der fahrer meinte, sie hätten keine neuen vorrätig gehabt und somit einen neuen geliefert.
nun mache ich mir sorgen....wären die berechtigt, einen neuen in rechnung zu stellen? in meinem vertrag steht eine einmalzahlung von 650 € netto, 773,50 € brutto. ich meine, ich kann ja nichts dafür, dass die keinen regenerierten zur verfügung hatten und bin daher auch nicht bereit, einen neuen zu bezahlen.

zum zweiten habe ich einen vertrag über eine erstbefüllung....dort steht als gaspreis 65,45 €/100 l nun habe ich den tank auch am freitag befüllen lassen und heute die rechnung bekommen....nun soll ich 75,83 €/100 l (bruttopreise)bezahlen....das ist ja nun ein ganz schöner unterschied :(

ich habe dort angerufen und mir wurde gesagt, dass der erste preis im vertrag nur 4 wochen gültig sei....es wurde aber mit dem vertreter so ausgemacht, dass die tanklieferung usw. auf abruf geschieht, da wir noch einen miettank hatten und diesen erst alle machen sollten. dort waren im märz noch ca. 40% drin, von daher wurde er jetzt erst alle, denn wir heizen ja im sommer nicht...

die rechnung soll bis 4.12.11 bezahlt werden....das halte ich ja auch für ziehmlich \"eilig\"....

evtl. haben sie ein paar ratschläge für mich....auf alle fälle, werde ich erstmal widerspruch einlegen...ich weiß ja nicht, ob es sich lohnt....
ich bin sehr enttäuscht von tyczka!

lg
kerstin

Offline Watzl

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Tankkauf von Tyczka Totalgaz
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2011, 08:11:19 »
Wurde inzwischen eine Rechnung für den Tank (neu) gestellt? Welchen Preis hat man nun letztlich verlangt?

Nehmen sie sich den Vertreter noch einmal zur Brust und weisen sie ihn auf die Abmachungen hin, die sie mit ihm getroffen hatten. Er hat schließlich die Kompetenz, mit Kunden zu verhandeln und Preise auszumachen. Wenn er dabei seine Kompetenzen überschreitet, dann ist das sein Problem und es ist daran zu denken, ob er nicht den Differenzbetrag aus eigener Tasche zu berappen hat.

Es wäre ja sonst so einfach: Vertreter handelt super Bedingungen für den Kunden aus, die Gesellschaft zieht diese aber wieder ein, nachdem Fakten geschaffen wurden (Tanklieferung, Gaslieferung,....) und stellt eine höhere Rechnung.

Was haben sie inzwischen bezahlt oder haben sie überhaupt bezahlt.
Die Zahlung gänzlich zu verweigern ist nicht sinnvoll, da sie ja auch etwas bekommen haben. Vielleicht zahlen sie erst einmal die Beträge, die abgemacht waren und verhandeln parallel dazu weiter.

Zitat
ich bin sehr enttäuscht von tyczka!

Leider wieder ein Fall, wo man im Albtraum aufwacht.

Guten Erfolg weiterhin
Lassen sie uns wissen, was inzwischen passiert ist - wir alle profitieren davon

H. Watzl

Offline kerstin

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Tankkauf von Tyczka Totalgaz
« Antwort #2 am: 10. Dezember 2011, 10:49:27 »
hallo,

also, ich habe ja sofort als ich die gasrechnung bekam bei
tyczka angerufen, am selben tag noch einen widerspruch geschrieben,
die kopien von den verträgen habe ich natürlich mit geschickt
(sicherheitshalber) und ich muss gestehen, dass dieser brief nicht
nett war. Ich habe auch gleich den tank erwähnt.

am nächsten tag hat mich aber wirklich wer von tyczka angerufen
und mir zu meiner freude mitgeteilt, dass ich das gas zu dem abgemachten
preis bekomme also 0,55 ct/l netto.

ein paar tage später habe ich die rechnung für den tank bekommen, auch
zu dem preis, welcher im vertrag festgelegt wurde.
also somit haben wir ein schnäppchen gemacht...einen neuen tank zum KP
eines regenerierten...das kann man sich gefallen lassen...

ich bin aber froh, dass das alles ohne weitere streitigkeiten ausgegangen
ist....

lg
kerstin

Offline Watzl

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Tankkauf von Tyczka Totalgaz
« Antwort #3 am: 11. Dezember 2011, 21:35:57 »
Schön, dass diese Sache nun so ausgegange ist.

Sie schreiben, dass sie neben dem Vertrag über einen Tank auch einen Vertrag über eine Gaslieferung mit dieser Firma abgeschlossen.

Frage:

Ist dieser Tank nun ihr Eigentum oder haben sie diesen nur über einen sog. Mietkauf erworben. Das würde bedeuten, sie dürfen den Tank nutzen aber er ist nicht ihre Eigentum.

Gaslieferung: hier haben sie offensichtlich einen Gasliefervertrag unterschrieben, der sie für die Zukunft was den Gasbezug angeht an die Firma T.... bindet.

Liege ich hier mit meinen beiden Vermutungen richtig?

Einen schönen Abend noch


H. Watzl

Offline kerstin

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Tankkauf von Tyczka Totalgaz
« Antwort #4 am: 14. Dezember 2011, 13:29:34 »
hallo hr. watzl,

nein, den gastank habe ich käuflich erworben.
ich habe am samstag post von tyczka bekommen (einen sehr netten brief),
dass, wenn das geld für den tank eingegangen ist, ich das tankbuch bekomme. sie haben sich auch entschuldigt :)

mit der gaslieferung war es folgendermaßen:
der vertreter und ich haben im märz einen vertrag über eine gaslieferung
abgeschlossen, dass wollten die so, da sie mir einen tank verkauft haben.
aber in dem vertrag steht mit drinnen, dass es sich nur um eine erstbefüllung
handelt und das der kunde später selbst entscheidet, wo er sein gas kauft.

deswegen habe ich auch widerspruch wg. dem gaspreis eingelegt, denn im vertrag
stand 0,55 ct/l....sie haben dann eine neue rechnung geschickt, mit dem vereinbarten preis.

ich denke das alles ok ist und ich das nächste mal mein gas auf dem
freien markt kaufen kann/werde....

lg
kerstin

 

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