Ich bin auch in der Situation.
Geraten wird:
Widerspruch mit Hausverbot an den Versorger.
Schreiben an den Netzbetreiber mit Hinweis, dass nicht fällige bzw. strittige Beträge gefordert werden: Adresse findet man im Internet.
Bei mir in Arnsberg, NRW z.B. RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH,
Bochumer Str. 2, 45661 Recklinghausen Fax 02361/382708
Schutzbrief an Amtsgericht: Muster im Forum
Einstweilige Verfügung gegen die Sperrung
Natürlich alles am besten mit Anwalt
Bundesnetzagentur
Büro für Energieunrecht beim BdE
Presse
usw.
Ich komme mir vor wie im wilden Westen, nur dass jetzt nicht mehr der Cowboy mit dem Revolver die Forderungen eintreibt, sondern der Sperrbeauftragte mit seinem Abklemmwerkzeug.
Und kommt er nicht an den Zähler, wird ab 100 EUR angeblichem Rückstand schon Krieg mit dem Bagger angedroht oder geführt.
Leben wir eigentlich in einem Rechtsstaat, in dem, wie das Büro für Energieunrecht auf Seite 38 der Energiedepesche 3 - 2011 schreibt, zwei Millionen Sperrandrohungen jährlich verschickt werden dürfen?
Wie kann es zulässig sein, dass in Fällen, in denen jahrelang darum gestritten wird, ob die Gaspreise billig sind oder die Preisanpassungsklauseln unwirksam und, wie beim mir, ob der Altvertrag wirksam gekündigt wurde, ohne dass der Versorger den ordentlichen Rechtsweg beschreitet, er nun die Begleichung strittiger Forderungen plötzlich durch die Androhung der Versorgungseinstellung erpressendarf.
Da ist doch auch die Politik gefordert.
Ich empfinde dieses Vorgehen als strafbare Nötigung!
Empfinden darf man ja, behaupten sollte man nicht.
Frage dazu: Sollte man seine Empfindungen und natürlich den Sachverhalt dem Staatsanwalt mitteilen?
berghaus 17.09.11