Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Teilkündigung????????  (Gelesen 17417 mal)

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Offline grisu63

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Teilkündigung????????
« am: 11. August 2011, 17:43:58 »
Ich habe heute folgendes Schreiben von Goldgas erhalten:



Die können doch nicht einfach die Zahlungsweise ändern?? Ich habe im Januar erst noch einen 2-Jahres-Vertrag mit Festpreisgarantie bei denen abgeschlossen, da sie hier immer nooch billiger sind als andere Anbieter.
Was soll ich jetzt machen.
Unverschämt ist auch, dass sie bereits am Montag den Betrag für August einziehen wollen, und am 1.9 bereits für September!!

Offline Cremer

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Teilkündigung????????
« Antwort #1 am: 11. August 2011, 19:21:42 »
Dies ist eine Vertragsänderung der AGB. Bei einem laufenden Vertrag ist so etwas nicht möglich und rechtsunwirksam.

Widersprechen Sie schriftlich!!
Bei einer Abbuchung lassen Sie einfach zurückbuchen.

Das bedeutet aber auch dann vermutlich die Kündigung.

Man will Sie vermutlich somit aus dem Vertrag drängen um einen neuen Vertrag abzuschließen mit wesentlich schlechteren Konditionen

siehe hier

Goldgas war sowieso seit Sept. letzten Jahres sehr stark im Preis gestiegen und unatraktiv geworden.
MFG
Gerd Cremer
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Offline bolli

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Teilkündigung????????
« Antwort #2 am: 12. August 2011, 08:37:41 »
Eine mitentscheidende Frage wird wohl sein, was Sie für eine Kündigungsfrist in Ihrem vertrag stehen haben. Sollte Sie in den AGB stehen, ist noch zu prüfen, ob die AGB rechtsgültig in den vertrag einbezogen wurden (also vor Vertragsabschluss vorlagen).
Ansonsten wie Cremer schon sagte schriftlich (mit Nachweis) widersprechen und vorzeitige Abbuchung zurückgehen lassen.

Offline gfkluda

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Teilkündigung????????
« Antwort #3 am: 12. August 2011, 12:09:52 »
Ich hab das gleiche Schreiben bekommen und mit Goldgas24 ebenfalls noch Preisgarantie, nach den eigenen AGB ist das Kündigungsrecht innerhalb der Preisgarantie ausgeschlossen. Ich hab denen kurz per Mail geschrieben, dass ich nicht einverstanden bin und werde (so sie denn kommt) die Lastschrift am 15. zurückgeben.

Nach den Insolvenzgerüchten der letzten Zeit werde ich auf keinen Fall weitere Vorleistungen erbringen. Jetzt zum Ende des Sommers besteht ohnehin eine rechnerische Vorleistung, da durch die konstanten Vorauszahlungen über den Sommer für den verbrauchsstrarken Winter vorgeleistet wird.

Offline WattWurm

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Teilkündigung????????
« Antwort #4 am: 12. August 2011, 13:02:42 »
Ich gehe zwar grundsätzlich davon aus, dass Goldgas bei den Verträgen mit 12 oder 24 Monaten Preisbindung kein Recht auf Änderung der AGB hat, das nutzt mir aber im Falle der Insolvenz wenig.

Goldgas hatte bereits im Juli ohne Vorwarnung die Abschlagszahlung 10 Tage vor Termin abgebucht. Dies und das aktuelle Schreiben deuten darauf hin, dass sie sich günstige \"Kundenkredite\" beschaffen wollen. Denn wie gfkluda bereits schrieb, wird im Sommer vom Kunden eher vorgeleistet als - wie von Goldgas begründet - andersrum.

Laut meiner Berechnung bin ich mit meinen Abschlägen bereits 274 Euro in Vorleistung gegangen, so dass ich mir auf jeden Fall die letzte Abschlagszahlung zurückholen und mir einen neuen Anbieter suchen werde.

Lieben Gruß
vom WattWurm
\"Die Wahrheit ist ein dreischneidiges Schwert: Meine Meinung, Deine Meinung und das was wirklich passierte.\" (Quelle unbekannt)

Offline bolli

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Teilkündigung????????
« Antwort #5 am: 12. August 2011, 13:38:49 »
Zitat
Original von WattWurm
Laut meiner Berechnung bin ich mit meinen Abschlägen bereits 274 Euro in Vorleistung gegangen, so dass ich mir auf jeden Fall die letzte Abschlagszahlung zurückholen und mir einen neuen Anbieter suchen werde.
Das mit dem neuen Anbieter wird aber \"offiziell\" wohl nur gehen, wenn Sie ein Kündigungsrecht haben. Wie gfkluda ausführte scheint es während der Preisbindung kein Kündigungsrecht zu geben. Das gilt meist beiderseitig. Die \"versuchte\" Änderung des Zahlungszeitpunktes der Abschläge dürfte meines Erachtens kein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Wie schon gesagt, frühzeitige Abschläge, die dem abgeschlossenen Vertrag widersprechen, dürfen Sie zubuchen lassen.
Da sollten Sie vor tätig werden noch mal alles abklären.

Offline grisu63

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Teilkündigung????????
« Antwort #6 am: 12. August 2011, 14:24:00 »
Ich habe nun auch der AGB-Änderung widersprochen.
Für den Fall, dass Die nicht in die Insolvenz gehen, gibt es hier einen Anwalt, der gegen eine evtl. Kündigung klagen würde?
Eine Rechtschutzversicherung ist vorhanden.
Es ist einfach unverschämt, was GOLDGAS da abzieht.

Offline WattWurm

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Teilkündigung????????
« Antwort #7 am: 12. August 2011, 14:54:04 »
@Bolli
Ich könnte auf Erfüllung des Vertrages bestehen und würde dann in den nächsten Monaten weitere Vorausleistungen zahlen müssen, die den Wert der Lieferung beträchtlich übersteigen. Das ändert sich erst in den Wintermonaten wieder.

Im Schreiben zur Anpassung der AGB hat Goldgas uns Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Ich gehe auch davon aus, dass Goldgas mit dieser Aktion die Kunden mit preisgünstigen Verträgen loswerden möchte. Weil mir persönlich das Risiko einer Insolvenz zu hoch scheint, verzichte ich lieber auf den Vertrag und suche mir einen anderen, hoffentlich zuverlässigeren Anbieter.
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Offline bolli

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Teilkündigung????????
« Antwort #8 am: 12. August 2011, 15:00:24 »
Zitat
Original von WattWurm
Im Schreiben zur Anpassung der AGB hat Goldgas uns Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
O.K., dass ist was anderes. Dann sollte es kein Problem sein. Dann sehen Sie nur zu, dass Sie möglichst keine Überzahlung haben, da, wie Sie ja hier im Forum lesen können, Rückzahlungen recht lange dauern, wenn sie denn überhaupt noch kommen.  X(

Und schon mal jetzt einen neuen Anbieter suchen, da das ganze ja eine gewisse Zeit dauert. Sonst sind Sie in der Grund-/Ersatzversorgung, die ja teurer ist, auch wenn\'s durch den Sommer mit geringerem Verbrauch nicht ganz so wild  mit dem Mehrpreis ist.

Viel Glück.  8)

Offline WattWurm

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Teilkündigung????????
« Antwort #9 am: 12. August 2011, 15:15:06 »
Bin schon dabei, den Wechsel in die Wege zu leiten. Vielen Dank!
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Offline Cremer

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« Antwort #10 am: 12. August 2011, 22:23:35 »
@WattWurm,

Ich würde mal, da Sie ja sowieso wechseln möchten, den Abschlag vom 1.8.11 zum Monatende in der letzten Woche zurückbuchen lassen.  Ferner ebenso dann den neuen Abschlag zum 1.9.11
Vielleicht genügt dies schon um gegen die bestehende gesamte Vorausleistung von 274 € aufzurechnen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline grisu63

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Teilkündigung????????
« Antwort #11 am: 15. August 2011, 17:33:14 »
Heute kam die Antwort von Goldgas:
Blanker Hohn, man will einfach nicht den geschl. Vertrag erfüllen.
Ich werde nun einen Anwalt hinzu ziehen und werde nicht kündigen bzw. den Tarif wechseln.. schon aus Prinzip nicht!

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank

Selbstverständlich haben wir für Ihre Hinweise Verständnis. Dennoch möchten
wir Sie bitten, folgendes zu beachten.

Bei  Ihrem Festpreistarif sichern wir den Preis ab, indem wir Ihre benötigte
Erdgasmenge bei Vertragsabschluss
schon weitestgehend beschaffen und bezahlen.

Die Anpassung teilt nun diese Belastung zwischen uns partnerschaftlich auf.
Wir  beschaffen  und  bezahlen  den  größten  Teil  Ihres Erdgases zu Beginn
unseres Vertragsverhältnisses
und Sie entrichten ab sofort Ihren Abschlag am Anfang des Monats.
So  helfen  Sie  uns,  die  Tarifpreise  günstig  zu  gestalten.  Und  davon
profitieren auch Sie.

Sollten  Sie  dennoch  den Änderungen widersprechen wollen, räumen wir Ihnen
gerne die Möglichkeit ein,
in  einen  unserer  attraktiven  Tarife  goldgasTrend  oder  goldgasGreen zu
wechseln, als auch Ihren bestehenden Festpreistarif zu kündigen.

Sie  haben  die  Möglichkeit,  uns innerhalb von vier Wochen nach Zugang der
AGB-Änderungen Ihre Entscheidung zu senden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen
Tag.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag
bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr
und samstags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer
0800 290 090 0 erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Offline Cremer

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Teilkündigung????????
« Antwort #12 am: 15. August 2011, 23:58:45 »
ich schlage vor, nicht drauf zu antworten und bei ungerechtfertigter, vorzeitiger  Abbuchung diese zurückzubuchen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline grisu63

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Teilkündigung????????
« Antwort #13 am: 17. August 2011, 11:00:30 »
Natürlich wurde am 15.8 abgebucht, was ich schriftlich untersagt hatte.
Den Betrag habe ich zurückbuchen lassen.
Die versuchen wohl Alles um an Geld zu kommen, Goldgas kann doch nicht einfach vom Konto abbuchen, obwohl es untersagt wurde.
Muss ich mir Das gefallen lassen??

Offline bolli

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Teilkündigung????????
« Antwort #14 am: 17. August 2011, 13:06:52 »
Zitat
Original von grisu63
Muss ich mir Das gefallen lassen??
Nein. Aber Ihre Möglichkeit, zurückzubuchen, haben Sie ja schon gemacht. Dazu könnten Sie möglicherweise, zumindest bei einem wiederholten Versuch den Vertrag wegen nicht vertragsgemäßen Verhaltens außerordentlich kündigen. Aber das wollen Sie vermutlich nicht.  ;)
Aber amerikanische Verhältnisse mit unsinnigen Entschädigungssummen gibt\'s in Deutschland nicht.   8)

 

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