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Autor Thema: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)  (Gelesen 30573 mal)

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Offline bolli

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #15 am: 11. Oktober 2011, 07:54:12 »
Zitat
Original von dattelner
Gilt bei einer Preiserhöhung auch die lange Kündigungsfrist? Wenn man von der Satzung ausgeht- Kündigungsfrist 1/2 Jahr zum Jahresabschluss-, muss man sich ja dann zum jetzigen Zeitpunkt diese Preise für ganz 2012 antun. Oder gilt für den Stromliefervertrag nach dem Ablauf des ersten Jahres eine andere Kündigungsfrist?
Die in der Satzung beschriebene 6-Monats-Frist gilt für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und nicht für den Stromliefervertrag. Dieser kann unabhängig von einer Mitgliedschaft seperat gekündigt werden, bei Preiserhöhungen meist auch außerordentlich, wie egn auch dargestellt hat.

Bezüglich der drastischen Erhöhung darf man ja mal gespannt sein, wie die das begründen. SOO teuer scheinen die Strombeschaffungskosten derzeit auch nicht. Aber vielleicht will man eine ordentliche Dividende ausschütten.  ;)

Offline dattelner

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #16 am: 08. November 2011, 20:44:24 »
Ich habe Preisgarantie bis 31.12.11. Bisher keine schriftliche Benachrichtigung über Preiserhöhung bekommen. Jemand anders schon?

Offline speedy

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #17 am: 12. November 2011, 13:31:24 »
Nein, das scheint wohl keiner zu bekommen. Leider ist wichtige Kommunikation dort anscheinend \"absolut nicht umzusetzen\". Ich weiß bis heute nicht, was auf der letzten Hauptversammlung ablief, trotz Nachfrage nicht. Und da ich ja nicht nur meckern tue, sondern gerne helfe, hab ich Vorschläge gemacht, wie man wichtige Info´schnell und kostengünstig transportieren kann. Das Schreiben blieb bis heute unbeantwortet und es macht nicht den Eindruck, daß etwas geändert wurde. Wenn ich als Mitglied keine notwendigen Info´s bekomme, ist das nicht hinnehmbar! Ich habe deshalb gekündigt und gestern erhielt ich ein Standardschreiben, ob ich nicht doch wieder zurückkommen möchte, anbei lag die Preisgestaltungsbegründung. Neeeee, so wird das nichts…leider, da ich die Idee an sich gut finde.
Energen Süd  ist bei mir ja inzwischen deutlich teurer als der Grundversorgertarif (Region Hamburg)…
Ich warte mal ab, was sich da bei den Genossenschaften tut, aber übergangsweise bin ich erstmal zum  nordischen Versorger *** gewechselt (natürlich nicht Vattenfall).

Hoffen wir mal, das Energen Süd sowie die anderen Genossenschaften es schaffen, die Probleme bzw. Herausforderungen in kürzester Zeit zu meistern.

Offline Daniel

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #18 am: 15. November 2011, 20:33:52 »
Ich habe bisher auch keine Benachrichtigung über eine Strompreiserhöhung erhalten.

Offline egn

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #19 am: 16. November 2011, 06:24:25 »
Der neue Preis gilt wohl erst Mal nur für neue Verträge ab dem 1.10.2009.

Alte Verträge wurden ja deshalb so günstig angeboten weil sie wahrscheinlich über langfristige günstige Kontrakte abgedeckt sind. Erst wenn diese Kontrakte auslaufen muss der Preis für die alten Verträge erhöht werden.

Solange nicht tatsächlich eine Mitteilung über eine Preiserhöhung ins Haus flattert kann man davon ausgehen dass der bestehende Preis weiter gilt.

Offline bolli

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #20 am: 16. November 2011, 07:22:55 »
Zitat
Original von egn
Der neue Preis gilt wohl erst Mal nur für neue Verträge ab dem 1.10.2009.

Alte Verträge wurden ja deshalb so günstig angeboten weil sie wahrscheinlich über langfristige günstige Kontrakte abgedeckt sind. Erst wenn diese Kontrakte auslaufen muss der Preis für die alten Verträge erhöht werden.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Die Beschaffung von Energie und deren Verteilung auf die Abnehmer ist immer eine Mischkalkulation, da ist in der Regel ein langfrist- und ein Spotmarktanteil enthalten. Das wird aber nicht auf die einzelnen Verträge je nach Abschlussdatum umgelegt. Das wäre viel zu aufwendig. Lediglich zum jetzigen Zeitpunkt könnte man einen Schnitt machen und Neukunden andere Preise anbieten als Bestandskunden, obwohl auch hier meine Zweifel habe bezgl. der Effektivität. Man sollte mal lieber noch die Woche abwarten, bevor man sich freut.  ;)

Zitat
Original von egn
Solange nicht tatsächlich eine Mitteilung über eine Preiserhöhung ins Haus flattert kann man davon ausgehen dass der bestehende Preis weiter gilt.
So sollte es sein, aber sicher ist ja heutzutage nichts mehr.  8)

Offline Jokeman14

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #21 am: 16. November 2011, 09:16:33 »
Guten Morgen,

ich denke das passt zu diesem Thread, wenn nicht, bitte korrigieren:

Zitat aus der Südwestpresse vom 16.11.2011 über die kürzlich stattgefundene Vertreterversammlung der Energen Süd:

\"...Schier fassungslos, so schildern es Teilnehmer, waren die Versammelten aber, als sie erfahren mussten, dass ihr Finanzvorstand einen zentralen Posten im Jahresplan vergessen hatte: die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die schlägt in der Ertrags- und Aufwendungs-Berechnung für 2011 mit 6,6 Millionen Euro zu Buche und stellt die Kalkulation auf den Kopf. Statt eines angestrebten Überschusses von 2,4 Millionen Euro geht die Genossenschaft nun von einem Minus von 3,67 Millionen aus...\"

Den vollständigen Text gibt es unter diesem Link.

Gruß

Jokeman14

Offline egn

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #22 am: 16. November 2011, 09:22:14 »
Ich bin fassungslos.  8o

Offline tangocharly

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #23 am: 16. November 2011, 09:31:35 »
Echt schade um diesen guten Ansatz. EnBW & Co. wird\'s freuen und wahrscheinlich sind deren Hände schon schön warm - vom Hände reiben.

Dass jetzt auch noch echte Wettbewerbsalternativen gegen die Energiemaffia dazu übergehen Harakiri zu begehen, sollte die Motivation nicht erschüttern, die Alternativenbildung weiter zu betreiben.

Dennoch, es ist halt nichts so gut, als dass es nicht auch was Schlechtes hätte.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline egn

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #24 am: 16. November 2011, 09:37:00 »
Was besonders schlimm ist, dass das wohl über Monate hinweg den Kunden und Genossen gegenüber verschwiegen wurde. So kann man keine Genossenschaft führen. Der gesamte Vorstand und alle anderen Verantwortlichen haben ihr Vertrauen verspielt. Ob die Genossenschaft dies überlebt ist fraglich.

Offline Daniel

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #25 am: 17. November 2011, 16:08:00 »
Zitat
Original von egn
Der neue Preis gilt wohl erst Mal nur für neue Verträge ab dem 1.10.2009.

Alte Verträge wurden ja deshalb so günstig angeboten weil sie wahrscheinlich über langfristige günstige Kontrakte abgedeckt sind. Erst wenn diese Kontrakte auslaufen muss der Preis für die alten Verträge erhöht werden.

Solange nicht tatsächlich eine Mitteilung über eine Preiserhöhung ins Haus flattert kann man davon ausgehen dass der bestehende Preis weiter gilt.

Sicher?
Meinen Vertrag habe ich im Mai 2011 abgeschlossen mit Preisgarantie für das Jahr 2011. Bis jezt wurde mir keine Preiserhöhung mitgeteilt.

Offline egn

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #26 am: 18. November 2011, 07:05:12 »
Eine Preisänderung muss sechs Wochen vor dem Änderungstermin mitgeteilt werden.

Zitat
Preisänderungen erfolgen nur zum Anfang eines Kalendermonats; sie werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht im Falle einer Preisanhebung das Recht zu, den Vertrag in Textform zu kündigen, und zwar mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Monats, der dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preisanhebung vorangeht.

Wenn eine Preisänderung zum 1.1.2012 erfolgt muss der Eingang der Mitteilung bis spätestens morgen erfolgen.

Offline bolli

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #27 am: 18. November 2011, 07:56:30 »
Na ja, dass hilft aber nur begrenzt, da die Verträge der EnS keine Laufzeit haben, bzw. sich nicht um eine bestimmte Laufzeit verlängern. D.h. nach Ablauf der Preisgarantiezeit (31.12.2011) kann jederzeit zu Beginn eines Monats unter Einhaltung der 6-Wochen-Frist eine Erhöhung umgesetzt werden.
ABER: Aus meiner Sicht enthält die Ziffer 5.3 der AGB (Stand: 01.09.2011) eine unwirksame Preisanpassungsklausel;
Zitat
5.2 Sofern die konkreten Kosten der in Ziffer 5.1 angegebenen Faktoren steigen oder sich aus sonstigen gesetzlichen Bestimmungen oder sonstigen Vorschriften zusätzliche Belastungen für die Beschaffung, Übertragung, Verteilung oder den Verbrauch von elektrischer Energie ergeben, ist EnS berechtigt, die Preise gegenüber dem Kunden nach billigem Ermessen anzuheben, soweit dies erforderlich ist, um eine Steigerung der Gesamtkosten auszugleichen. Sofern diese Kosten sinken, kann dies vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Ens-Vertreterversammlung über die Rückvergütung für Mitglieder ausgeglichen werden.
Diese Formulierung dürfte nicht die Anforderungen des BGH gem. § 307 BGB an Preisanpassungsklauseln erfüllen, da sie den Kunden einseitig benachteiligt. Von daher kann man ja mal widersprechen und weiterhin den alten Preis bezahlen. Mal schauen, wie lange die EnS für eine Reaktion braucht.  ;) Vielleicht haben die derzeit andere Probleme.
Dann ist natürlich die Einzugsermächtigung zu widerrufen und der Abschlag manuell vorzunehmen.

Offline egn

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #28 am: 18. November 2011, 08:09:44 »
Zitat
Original von bolli
Na ja, dass hilft aber nur begrenzt, da die Verträge der EnS keine Laufzeit haben, bzw. sich nicht um eine bestimmte Laufzeit verlängern. D.h. nach Ablauf der Preisgarantiezeit (31.12.2011) kann jederzeit zu Beginn eines Monats unter Einhaltung der 6-Wochen-Frist eine Erhöhung umgesetzt werden.

Wo ist der Widerspruch zu meiner Aussage?

Offline Didakt

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #29 am: 18. November 2011, 10:47:28 »
Zitat
Original von egn

Eine Preisänderung muss sechs Wochen vor dem Änderungstermin mitgeteilt werden.

Das gilt eindeutig, mit der Folge der Kündigungsmöglichkeit.


Zitat
Original von bolli
…Von daher kann man ja mal widersprechen und weiterhin den alten Preis bezahlen. Mal schauen, wie lange die EnS für eine Reaktion braucht.  Vielleicht haben die derzeit andere Probleme.


Das habe ich in meinem Fall (EGNW) zunächst auch überlegt. Das wäre machbar, aber was bringt es denn? Dann geht das Geeiere wie gehabt von neuem los und endet möglicherweise wieder in Gerichtsverfahren. Wer will sich das heute denn noch antun? Es gibt Alternativen, die zu nutzen ist zu empfehlen. Die Zeit für eine Kündigung drängt!

 

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