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Autor Thema: Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)  (Gelesen 30567 mal)

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Offline egn

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #30 am: 18. November 2011, 10:54:36 »
Zitat
Original von Didakt
Die Zeit für eine Kündigung drängt!

Nein, das sehe ich nicht so. Jeder zahlt seine Abschläge auf Basis des alten Preises. Sollten sich die Abschläge ohne vorherige Mitteilung ändern dann lässt man sie zurück buchen. Das gleiche gilt für eine falsche Jahresabrechnung.

Ich sehe dem ganz gelassen entgegen.

Sollten tatsächlich rechtswidrige Praktiken angewandt werden dann wird es zu einer Austrittswelle führen und die Folge könnte dann auch die Insolvenz der Genossenschaft sein, da dann der Verlust für 2011 nicht mehr ausgeglichen werden kann.

Offline RR-E-ft

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #31 am: 18. November 2011, 11:03:37 »
Sollten die Preisänderungsklauseln in den Verträgen unwirksam sein, so dass sich Preisänderungen nicht darauf stützen lassen, andererseits jedoch gestiegene Kosten erhöhte Preise wirtschaftlich zwingend erfordern, so drängt wohl die Zeit für Kündigungen seitens des Energielieferanten, der unwirtschaftliche Verträge beenden und durch wirtschaftlichere Verträge ersetzen muss.

Offline Didakt

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #32 am: 18. November 2011, 11:11:09 »
@ egn

Ok, eine Sache der individuellen Sichtweise.

Wer aber hinsichtlich einer etwa nicht eingegangenen Information über die Preiserhöhung in der Frage der Kündigungsmöglichkeit unsicher ist, sollte wissen, dass ihm dies dennoch offen steht.

@ RR-E-ft

Wer wollte Ihnen widersprechen? Ich gebe dem Zeitgewinn den Vorrang.

Offline egn

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #33 am: 18. November 2011, 11:13:26 »
Die Klausel ist doch nur für ganz bestimmte Preisänderungen gedacht, z. B. wenn sich die EEG-Abgabe ändert.

Die zu erwartende Preisänderung wird aber kommen weil sie schlicht und einfach vergessen haben die EEG-Abgabe im Endkundenpreis einzubeziehen. Damit ist es meiner Meinung nach egal ob die Klausel gültig ist oder nicht. Es ist eine herkömmliche Preiserhöhung und diese muss auf jeden Fall 6 Wochen vorher angekündigt werden.

@didakt:
Welchen Zeitgewinn meinen Sie?

Wenn die Energen Süd noch bis morgen die Mitteilung sendet dann kann man immer noch für einen Wechsel rechtzeitig kündgen.

Wenn sie nicht rechtzeitig kündigen dann profitiert man mindestens einen weiteren Monat vom günstigen Preis.

Vorauseilendes kündigen bringt aus meiner Sicht keinen Vorteil.

Offline RR-E-ft

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #34 am: 18. November 2011, 11:15:43 »
Wenn es an einer wirksamen Preisänderungsklausel im konkreten Vertrag fehlt, kommt es auf eine Mitteilung über geänderte Preise deshalb nicht an, weil einseitige Preisänderungen dann bereits von vornherein unzulässig und unwirksam sind.

Offline egn

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #35 am: 18. November 2011, 11:18:16 »
Die Preisänderung kann ja auch mit einer Kündigung und einem neuen Angebot durch den Versorger verbunden sein. Dies ist mir erst bei einem Gasvertrag passiert.

Offline RR-E-ft

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #36 am: 18. November 2011, 11:20:09 »
Eine Änderungskündigung ist keine einseitige Preisänderung, sondern der neue Preis wird vereinbart, indem der Kunde das neue Angebot annimmt.
Nimmt der Kunde das neue Angebot nicht an, wird der Vertrag durch die Kündigung fristgemäß beendet.

Weil Änderungskündigungen mit einem hohen Aufwand verbunden sind, wenn man diese rechtssicher gestalten möchte (Zugangsnachweis),
sind Energielieferanten bestrebt, in die Verträge Preisänderungsklauseln einzubeziehen, die sie zu einseitigen Preisänderungen berechtigen.

Preisänderungsklauseln berechtigen jedoch nur dann zu einseitigen Preisänderungen, wenn sie selbst wirksam sind.

Offline egn

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #37 am: 18. November 2011, 11:28:37 »
Sie haben Formal natürlich recht aber das Ergebnis in seiner Auswirkung ist letztlich das Gleiche. Ob man jetzt einer Preisänderung nicht zustimmt und fristgerecht kündigt, oder ein neues Angebot nicht annimmt, in beiden Fällen kann man zu einem neuen Anbieter wechseln.

Ein anderer Punkt in der AGB von Energen Süd verdient noch Beachtung:

Zitat
6.1 Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass dem Kunden auf seine schriftlich übermittelte Bestellung hin eine Vertragsbestätigung von EnS zugeht. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen; die Mindestvertragslaufzeit zu Beginn beträgt 12 Monate Die Vertragslaufzeit beginnt unmittelbar nach Beendigung des Vertrages mit dem vorangegangenen Versorger bzw. mit der Bestätigung durch EnS.
6.2 Der Vertrag kann nach 12 Monaten Erstlaufzeit von beiden Vertragsparteien monatlich mit einer Frist von drei (3) Monaten gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform.

Wie sieht es dann bei einer Preisanhebung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit aus?

Offline RR-E-ft

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #38 am: 18. November 2011, 11:58:41 »
Fehlt es im konkreten Vertrag an einer wirksamen Preisänderungsklausel und wird der Vertrag nicht wirksam gekündigt, so bleibt der Lieferant vertraglich verpflichtet, die Energie weiter zum bisher vereinbarten Preis zu liefern.

Es ist deshalb am Lieferanten, den Vertrag fristgemäß  zu kündigen, wenn er nicht vertraglich weiter verpflichtet sein will, die Energie zum bisher vereinbarten Preis zu liefern.

Bei einem unbefristeten Vertragsverhältnis sind auch innerhalb der Zeit, für die das Recht zur ordentlichen Kündigung vertraglich ausgeschlossen ist, einseitige Preisänderungen grundsätzlich nur zulässig, wenn der konkrete Vertrag eine wirksame Preisänderungsklausel enthält.

Offline Didakt

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #39 am: 18. November 2011, 12:52:53 »
@ egn

Zeitgewinn? Ja, unter der Devise, lieber ein „Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“!

Zeitgewinn, den ich für mich persönlich verbuche, indem ich bereits jetzt den Schnitt durchführe und nicht erst in ein paar Wochen vollziehen muss, um nicht länger dem vorliegenden und sicher nicht enden werdenden Chaos bei meinem Versorger und seinem Kooperationspartner EGS ausgesetzt zu sein.
Versuchen Sie mal, mit denen eine vernünftige Kommunikation aufzunehmen. Es gelingt nicht. Was die absondern, ist abenteuerlich und hat mit dem Geschäftsgebaren eines ordentlichen Kaufmanns nichts mehr zu tun. Siehe hier
Und aus diesem Grund verzichte ich auch gern auf einen Kostenvorteil von 3,33 €, der sich möglicherweise aus den Folgen eines späteren Schnitts ergäbe.

Edit: Danke, Herr Fricke, eine klare Feststellung im vorstehenden Beitrag.

Offline Stromkunde2012

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Preiskalkulation bei Energen (nur Strom)
« Antwort #40 am: 19. November 2011, 21:01:30 »
Heute kam die Preiserhöhung(19.11.2011)

41% wenn ich richtig rechne

Tarif neu: 22,55 Cent
Alt:15,99 Cent

Grundgebühr Neu:7,95
alt hab ich gerade nicht greifbar

Wie reagiert Ihr?

 

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