Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Widerstand tot?  (Gelesen 14253 mal)

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Offline Apollon

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Widerstand tot?
« am: 10. Juli 2011, 18:07:34 »
Was ist los mit Euch?
Warum kommt hier keine neue Info rein?
Habt Ihr alle gewechselt? Dies wäre ja auch gut für den Markt, aber stehen die Anderen jetzt alleine da?

Offline linker

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Widerstand tot?
« Antwort #1 am: 23. Juli 2011, 16:47:55 »
Hallo Apollon,

tja - ist wohl so. Das Thema ist tot. Rhenag hat wohl eingesehen, dass weitere Drohungen zwecklos sind. Die ausstehenden Forderungen sind längst abgeschrieben - bzw. in die Preiskalkulation für die verbliebenen Kunden eingegangen. In absehbarer Zeit sind die restlichen Forderungen gegenüber den Gaspreisrebellen ohnehin im Rahmen des \"Einspruchs wegen Verjährung\" durch. Also jeden Sylvester - ein extra Glas auf die Rhenag!

Grüße

linker

Offline Apollon

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Widerstand tot?
« Antwort #2 am: 02. September 2011, 21:26:40 »
Hallo \"linker\",

welche Drohungen meinst Du denn?
Natürlich PROST auf jeden Sieg gegen \"Abzocker\"; aber ich sehe diesen Sieg noch nicht.
Gas gibt es zur Zeit im Überfluss. Gastanker fragen auf Übersee welcher Staat denn gerne was hätte und die Preise sind im Keller. Hier bemerkt man diese Situation gar nicht und die \"Großen\" haben Verträge mit den Russen bis 2032, geben aber die Mehrkostenölpreisbindung an uns Verbraucher weiter. Super. Ich glaube nicht mehr an Euren Kampf. Es sei denn, Ihr überzeugt mich.

Offline stach24

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Widerstand tot?
« Antwort #3 am: 14. September 2011, 01:21:30 »
Hi Apollon und alle Anderen,
...bin neu hier und möchte mich diesbezüglich mit Euch austauschen, denn ich stehe jetzt vor einem Problem...
Den Vertrag hab ich noch nicht gekündigt und kämpfe weiter.
Kurze Vorgeschichte:
Seit 2006 hatte ich jeder Preiserhöhung widersprochen und nicht gezahlt.
Zuletzt Ende 2008 habe ich Rhenag letzmallig aufgefordert, mir eine Preiskalkulation offen zu legen, die die geforderte Preiserhöhungen nachweislich rechtfertigen würde, mit Androhung der Einstellung von weiteren Abschlagszahlungen. Rhenag hat darauf hin nicht reagiert, habe keine Antwort erhalten. So hab ich keine weiteren Abschlagszahlungen geleistet (im letzten Jahr des alten Vertrages)
Bis 2009 hatte ich einen Sondervertrag. Rhenag hat mir stattdessen, ohne auf mein o.g. Schreiben einzugehen, unaufgefordert ein Angebot mit einem neuen Tarif zugesandt und eine Frist gesetzt. Darauf hin habe ich der Rhenag mitgeteilt, dass ich dieser Änderung widerspreche und bei altem Vertrag/Tarif bleiben möchte.
Kurz danach habe ich von Rhenag eine Kündigung des alten Sondervertrages, mit dem Hinweis mit einem neuen Standard-Tarif bis ein neuer Versorger von mir genannt wird, beliefert zu werden, erhalten.
Notgedrungen habe ich schließlich einen neuen Vertrag mit neuem Tarif bei Rhenag - wegen kurzfristig anstehenden Heizperiode - in 2009 doch unterzeichnet.
In 2010 verrechnet Rhenag in seiner Abrechnung die Forderung von Abschlagszahlungen aus dem alten Vertrag/Tarif.
Daher wäre ich Dir/Euch für Euere Erfahrungen und Ratschläge zu folgenden Fragen dankbar:

1) darf die Forderung aus dem von Rhenag gekündigten Vertrag wegen Umstellung auf neue Tarife einfach so verrechnet werden; bisher hat mir noch keine Mahnung geschickt; die Zahlungen aus dem neuen Vertrag leiste ich regelmäßig und pünktlich

2) darf Rhenag in diesem Fall (wg Forderungen aus altem, in 2009 von ihr gekündigten  Vertrag) eine Gaslieferung aus dem neuen Vertrag verweigern/stoppen, obwohl sie die Abschlagszahlungen regelmäßig erhält? Wann Verjährt in diesem Fall ihr Anspruch?

3) wie kann ich mich hier absichern bzw. wie wäre es ratsam hier vorzugehen?

Viel Zeit bleibt mir leider nicht, da die neue Heizperiode vor der Tür steht, daher bitte ich um Antworten und Mitteilung, welche Erfahrungen Ihr bis jetzt gesammelt habt
LG

Offline bolli

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Widerstand tot?
« Antwort #4 am: 15. September 2011, 07:49:03 »
Zitat
Original von stach24
1) darf die Forderung aus dem von Rhenag gekündigten Vertrag wegen Umstellung auf neue Tarife einfach so verrechnet werden; bisher hat mir noch keine Mahnung geschickt; die Zahlungen aus dem neuen Vertrag leiste ich regelmäßig und pünktlich

2) darf Rhenag in diesem Fall (wg Forderungen aus altem, in 2009 von ihr gekündigten  Vertrag) eine Gaslieferung aus dem neuen Vertrag verweigern/stoppen, obwohl sie die Abschlagszahlungen regelmäßig erhält? Wann Verjährt in diesem Fall ihr Anspruch?

3) wie kann ich mich hier absichern bzw. wie wäre es ratsam hier vorzugehen?
Sie sollten der Rhenag grundsätzlich die Verrechnung Ihrer Abschlagszahlungen aus dem aktuellen Vertrag mit möglichen anderen Forderungen (schriftlich) untersagen. Dann sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Inwieweit die Verrechnung der Abschläge ohne die Untersagung zulässig ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Grundsätzlich darf die Rhenag die Lieferungen aus dem aktuellen Vertrag weder wegen Rückständen aus dem aktuellen noch (viel weniger) aus dem alten Vertrag stoppen, wenn Sie Teilbeträge zahlen und Widerspruch gegen die Preisfestsetzung (§315 BGB, meist nur in der Grundversorgung) oder die Preisanpassungsklausel (§§305, 307 BGB, in Sonderverträgen) eingelegt haben. Manchmal halten sich die Versorger aber nicht daran, dann muss man bei einer Sperrandrohung versuchen, eine einstweilige Verfügung gegen die Sperre zu erwirken. Ggf. würde ich an dieser Stelle aber einen Anwalt hinzuziehen, damit es nicht auf einmal kalt in der Wohnung bleibt.  ;)

Wenn Ihr Sondervertrag kurzfristig kündbar ist, wäre noch ein Wechsel (natürlich nur zu einem günstigeren Anbieter) eine Option, da die Rhenag dann keinen Zugriff auf Ihre Leitung hat und keine Sperrung veranlassen kann.

 

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