@linker
bolli schrieb:
die meisten Verbraucher bisher ihre Zahlungen nicht auf das Vertragsanfangsentgelt gekürzt haben sondern lediglich auf den Beginn des Widerspruchs ab 2004 oder 2005
Noch ist es nicht zu spät, die Rechnung aufzumachen, welche Zahlungen denn auf der Basis des Vertragsanfangs Jahr für Jahr hätten geleistet werden müssen.
Und diese Rechnung sollte man dann ggf. seinem Versorger präsentieren als Ver- oder Aufrechnung mit aktuellen Forderungen.
Im Falle eines Sondervertrages kann es dann natürlich passieren, dass der Versorger -aus unerfindlichen Gründen- für sich behauptet, Sie in der Grundversorgung beliefert zu haben.
Man muss aber bedenken, dass die Rück- oder Verrechnung nicht seit dem Datum des Ursprungsvertrages möglich ist, sondern die Fünfjahresfrist als Maximale gelten mag.